Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Fluggastrechte-Portale im Vergleich 2026
Die Portale unterscheiden sich vor allem in zwei Punkten: wie viel Provision einbehalten wird und wie schnell ausgezahlt wird.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Worauf es beim Vergleich ankommt
- Provision: der Anteil, den das Portal von der Ausgleichszahlung einbehält.
- Auszahlungsmodell: Sofortauszahlung gegen Abschlag oder Auszahlung nach Erfolg.
- Dauer: von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten bei Klageverfahren.
- Erfolgsquote und ob das Portal notfalls vor Gericht geht.
Nach welchen Kriterien wir vergleichen
Vier Angaben entscheiden darüber, was von der Ausgleichszahlung bei Ihnen ankommt. Alle vier stehen in der Tabelle:
- der Prozentsatz und ob er eine feste Zahl oder eine Spanne ist
- ob die Mehrwertsteuer enthalten ist oder mit 19 % hinzukommt
- ob eine feste Gebühr je Fall erhoben wird
- wann ausgezahlt wird: nach Zahlungseingang oder vorab durch Ankauf der Forderung
Aus diesen Angaben berechnen wir den Nettobetrag und sortieren danach. Bei Anbietern mit einer Spanne rechnen wir mit dem ungünstigsten Satz – der beste Fall ist nicht zugesagt und taugt nicht als Grundlage einer Rangfolge.
Warum sich die Rangfolge mit dem Betrag ändert
Eine feste Gebühr wirkt umgekehrt proportional zur Höhe des Anspruchs. 33 € entsprechen bei 600 € gut fünf Prozent, bei 250 € über dreizehn. Ein Anbieter, der bei der Langstrecke vorn liegt, kann bei der Kurzstrecke im hinteren Feld landen.
Deshalb gibt es hier keine feste Bestenliste. Geben Sie oben Ihre Strecke ein: Die Tabelle rechnet sich auf Ihre Stufe um und ordnet die Anbieter neu. Was für einen Flug nach Mallorca die beste Wahl ist, muss es für einen Rückflug aus Dubai nicht sein.
Diese Umrechnung ist der eigentliche Zweck dieser Seite. Eine Rangliste ohne Bezug zum konkreten Betrag beantwortet die Frage nicht, die Sie hierher geführt hat.
Woher die Angaben stammen und wie oft wir prüfen
Provision, Mehrwertsteuerbehandlung, Zusatzkosten und Auszahlungsdauer stammen aus den öffentlich zugänglichen deutschsprachigen Angaben der Anbieter. Der Stand ist in der Tabelle vermerkt.
Konditionen ändern sich, und nicht jede Änderung wird angekündigt. Prüfen Sie die Angaben deshalb vor der Beauftragung auf der Seite des Anbieters selbst – insbesondere die Frage, ob der genannte Satz auch im Gerichtsverfahren gilt.
Bewertungen führen wir erst, wenn Quelle, Stichprobengröße und Stand belegbar sind. Bis dahin steht an dieser Stelle ein Strich. Eine erfundene Note wäre bequemer, würde aber genau das entwerten, was diese Seite anbietet.
Woran Sie einen unseriösen Vergleich erkennen
Drei Muster tauchen immer wieder auf. Erstens: Der Anbieter mit der höchsten Provision steht ganz oben, und die Begründung bleibt vage. Zweitens: Es werden nur Prozentsätze verglichen, ohne die Mehrwertsteuer offenzulegen. Dreißig Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer sind effektiv 35,7 Prozent, und wer das verschweigt, vergleicht Äpfel mit Birnen. Drittens: Feste Zusatzgebühren fehlen in der Tabelle, obwohl sie den Betrag spürbar verschieben.
Ein Beispiel aus unserer eigenen Tabelle. Ein Anbieter nimmt 31 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, verlangt aber zusätzlich 33 Euro Verfahrenskosten. Bei 600 Euro entspricht das gut fünf Prozentpunkten, bei 250 Euro über dreizehn. Dieselbe Reihenfolge sieht bei kleinen Beträgen deshalb völlig anders aus als bei großen.
Genau deshalb rechnen wir auf die Auszahlung um und nicht auf den Prozentsatz. Und deshalb ändert sich unsere Reihenfolge, sobald Sie oben Ihren konkreten Betrag ermittelt haben.
Erfolgshonorar, Abtretung, Vollmacht
Die Portale arbeiten mit zwei unterschiedlichen Konstruktionen, und der Unterschied ist mehr als juristische Feinheit. Bei der Abtretung kaufen sie Ihren Anspruch, treten selbst als Gläubiger auf und behalten die Differenz. Bei der Vollmacht bleiben Sie Anspruchsinhaber, das Portal handelt in Ihrem Namen.
Für Sie zählt vor allem, was danach passiert. Ein abgetretener Anspruch lässt sich nicht mehr selbst geltend machen, auch nicht, wenn das Portal untätig bleibt. Bei der Vollmacht bleibt Ihnen der Weg offen, den Auftrag zu widerrufen und selbst weiterzumachen.
Zwei Anbieter in unserem Vergleich kaufen den Anspruch und zahlen dafür binnen Tagen aus. Das ist bequem und kostet mehr. Die übrigen rechnen erst ab, wenn die Airline gezahlt hat, und das dauert je nach Fall zwischen vier und achtundvierzig Wochen.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-549/07 ECLI:EU:C:2008:771 | Wallentin-Hermann | Ein technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
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Häufige Fragen
Wie reklamiere ich richtig Musterbrief?
Sie können den Anspruch direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft anmelden und behalten dann den vollen Betrag. In das Schreiben gehören Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, die Entfernung, der Betrag nach Artikel 7 und eine Frist von vierzehn Tagen. Eine fertige Vorlage, die Ihre Flugdaten übernimmt, finden Sie unter Musterbrief. Reagiert die Airline nicht, bleiben die Schlichtungsstelle söp und die Portale.
Was ist ein Musterbrief?
Ein Musterbrief ist eine Vorlage für die Forderung an die Fluggesellschaft. Er ersetzt keine Rechtsberatung, sondern spart Formulierungsarbeit. Entscheidend sind sechs Angaben: Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, die Entfernung in Kilometern, der Betrag nach Artikel 7 und eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen. Fehlt eines davon, verzögert sich die Bearbeitung regelmäßig um Wochen.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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