Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Flightright oder EUclaim: der Vergleich
Flightright zahlt bei 600 Euro 4,8 Euro mehr aus. Bei kleineren Beträgen kann sich die Reihenfolge umkehren.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Worin sich die beiden unterscheiden
- Beide arbeiten auf Erfolgsbasis
- Flightright: 20 bis 30 Prozent, zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer
- EUclaim: 31 Prozent, inklusive Mehrwertsteuer
- Die Rangfolge hängt vom Betrag ab, nicht nur vom Prozentsatz
Die feste Gebühr von 33,00 € entscheidet, nicht der Prozentsatz
Auf dem Papier sieht EUclaim übersichtlicher aus: 31 %, Mehrwertsteuer enthalten, ein fester Wert. Flightright nennt dagegen eine Spanne von 20 % bis 30 % zuzüglich Mehrwertsteuer, effektiv 23,8 % bis 35,7 %. Der Vergleich entscheidet sich aber an einer Position, die in keinem Prozentsatz steht: EUclaim berechnet zusätzlich 33,00 € je Fall.
Wir rechnen für Flightright mit dem ungünstigsten Satz, also mit 35,7 %. Nur dieser Wert ist zugesagt, der bessere nicht:
- 250 €: Flightright 160,75 € · EUclaim 139,50 € · Flightright liegt mit 21,25 € vorn
- 400 €: Flightright 257,20 € · EUclaim 243,00 € · Flightright liegt mit 14,20 € vorn
- 600 €: Flightright 385,80 € · EUclaim 381,00 € · Flightright liegt mit 4,80 € vorn
Flightright bleibt damit auf allen drei Stufen vorn, obwohl wir für Flightright den schlechtesten und für EUclaim den einzigen möglichen Fall ansetzen. Und der Abstand wächst, je kleiner der Anspruch ist: von 4,80 € bei 600 € auf 21,25 € bei 250 €. Eine Pauschale wirkt umgekehrt proportional zur Summe, bei 250 € entsprechen 33,00 € schon 13,2 % der Ausgleichszahlung.
Was Sie hier eigentlich wählen
Die Spanne von Flightright ist keine Marketingzahl, sondern echte Unsicherheit: welcher Satz gilt, entscheidet der Aufwand im Einzelfall, und Sie erfahren es erst hinterher. Von 600 € bleiben deshalb 385,80 €, wenn der ungünstigste Satz greift, und 457,20 €, wenn der günstigste greift. Zugesagt ist nur die untere Zahl, und mit ihr rechnen wir.
EUclaim ist das Gegenteil: der Betrag steht vorher fest, bei 600 € sind es 381,00 €. Sicher ist hier also nicht der höhere Betrag, sondern nur die Kenntnis des Betrags. Wer Planbarkeit über einige Euro stellt, kann sich dafür entscheiden; rechnerisch besser wird es davon nicht.
Gemeinsam haben beide das Wesentliche: erfolgsbasiert, kein Ankauf der Forderung, ausgezahlt wird nach Zahlungseingang bei der Airline. Die Bearbeitung dauert bei Flightright 4 bis 48 Wochen, bei EUclaim 4 bis 36 Wochen.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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