Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Betreuungsleistungen nach Artikel 9: Essen, Hotel, Transfer
Die Betreuung nach Artikel 9 hängt nicht davon ab, ob am Ende Geld nach Artikel 7 fließt. Sie greift früher und unabhängig.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
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- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
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Wann die Betreuung greift
- Bis 1.500 km ab zwei Stunden Wartezeit
- Innerhalb der EU über 1.500 km und bis 3.500 km ab drei Stunden
- Auf allen übrigen Strecken ab vier Stunden
- Unabhängig davon, ob die Ausgleichszahlung fällig wird
Ab wann die Pflicht greift
Die Schwellen richten sich nach der Entfernung, nicht nach der Art der Störung. Bis 1.500 Kilometer beginnt die Betreuung ab zwei Stunden Wartezeit. Auf innereuropäischen Strecken über 1.500 Kilometer und auf allen Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beginnt sie ab drei Stunden. Auf allen übrigen Strecken ab vier Stunden.
Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob am Ende eine Ausgleichszahlung fällig wird. Auch bei einem Streik der Flugsicherung, der die Airline von der Zahlung nach Artikel 7 befreien kann, bleibt die Betreuung geschuldet.
Sie besteht ebenso bei Annullierung und bei Nichtbeförderung, dort ohne Wartezeit-Schwelle, sobald sich die Abreise verzögert.
Was konkret geschuldet ist
Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails. Bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Hotelunterbringung und den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft.
Angemessen heißt nicht luxuriös, aber auch nicht symbolisch. Ein Gutschein über fünf Euro nach acht Stunden Wartezeit erfüllt die Pflicht nicht. Üblich sind Beträge, die eine normale Mahlzeit am Flughafen abdecken.
Wird nichts angeboten oder ist der Schalter unbesetzt, kaufen Sie selbst und heben die Belege auf. Erstattungsfähig sind angemessene Kosten; ein Restaurantbesuch der gehobenen Klasse wird gekürzt, eine Mahlzeit am Flughafen nicht.
Warum diese Ansprüche nicht verrechnet werden
Die Erstattung der Betreuungskosten und die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 sind zwei verschiedene Ansprüche mit verschiedenen Voraussetzungen. Sie bestehen nebeneinander, und die Airline darf das eine nicht auf das andere anrechnen.
In der Praxis wird das gelegentlich versucht: Ein Hotelgutschein wird als Entgegenkommen dargestellt und später gegen die Ausgleichszahlung gerechnet. Das ist unzulässig. Prüfen Sie deshalb bei einer Auszahlung nach, ob der volle Betrag der Stufe angekommen ist.
Ebenfalls getrennt bleibt die Erstattung des Ticketpreises nach Artikel 8. Wer den Flug ab fünf Stunden Verspätung absagt und den Preis zurückverlangt, verliert dadurch weder die Betreuung noch die Ausgleichszahlung.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-195/17 ECLI:EU:C:2018:258 | Krüsemann u. a. | Ein wilder Streik, also spontane Krankmeldungen der Belegschaft nach einer Umstrukturierung, ist kein außergewöhnlicher Umstand. |
| C-549/07 ECLI:EU:C:2008:771 | Wallentin-Hermann | Ein technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf Flugentschädigung?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Was muss die Airline erstatten?
Erstattung des Ticketpreises und Ausgleichszahlung sind zwei verschiedene Ansprüche. Die Erstattung nach Artikel 8 bekommen Sie, wenn der Flug annulliert wurde oder Sie ab fünf Stunden Verspätung auf den Flug verzichten; sie ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten. Die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt unabhängig davon hinzu und beträgt 250, 400 oder 600 Euro.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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