Anspruch prüfen

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Betreuungsleistungen nach Artikel 9: Essen, Hotel, Transfer

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Die Betreuung nach Artikel 9 hängt nicht davon ab, ob am Ende Geld nach Artikel 7 fließt. Sie greift früher und unabhängig.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Wann die Betreuung greift

  • Bis 1.500 km ab zwei Stunden Wartezeit
  • Innerhalb der EU über 1.500 km und bis 3.500 km ab drei Stunden
  • Auf allen übrigen Strecken ab vier Stunden
  • Unabhängig davon, ob die Ausgleichszahlung fällig wird

Ab wann die Pflicht greift

Die Schwellen richten sich nach der Entfernung, nicht nach der Art der Störung. Bis 1.500 Kilometer beginnt die Betreuung ab zwei Stunden Wartezeit. Auf innereuropäischen Strecken über 1.500 Kilometer und auf allen Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern beginnt sie ab drei Stunden. Auf allen übrigen Strecken ab vier Stunden.

Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob am Ende eine Ausgleichszahlung fällig wird. Auch bei einem Streik der Flugsicherung, der die Airline von der Zahlung nach Artikel 7 befreien kann, bleibt die Betreuung geschuldet.

Sie besteht ebenso bei Annullierung und bei Nichtbeförderung, dort ohne Wartezeit-Schwelle, sobald sich die Abreise verzögert.

Was konkret geschuldet ist

Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Zwei Telefonate, Telexe, Telefaxe oder E-Mails. Bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Hotelunterbringung und den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft.

Angemessen heißt nicht luxuriös, aber auch nicht symbolisch. Ein Gutschein über fünf Euro nach acht Stunden Wartezeit erfüllt die Pflicht nicht. Üblich sind Beträge, die eine normale Mahlzeit am Flughafen abdecken.

Wird nichts angeboten oder ist der Schalter unbesetzt, kaufen Sie selbst und heben die Belege auf. Erstattungsfähig sind angemessene Kosten; ein Restaurantbesuch der gehobenen Klasse wird gekürzt, eine Mahlzeit am Flughafen nicht.

Warum diese Ansprüche nicht verrechnet werden

Die Erstattung der Betreuungskosten und die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 sind zwei verschiedene Ansprüche mit verschiedenen Voraussetzungen. Sie bestehen nebeneinander, und die Airline darf das eine nicht auf das andere anrechnen.

In der Praxis wird das gelegentlich versucht: Ein Hotelgutschein wird als Entgegenkommen dargestellt und später gegen die Ausgleichszahlung gerechnet. Das ist unzulässig. Prüfen Sie deshalb bei einer Auszahlung nach, ob der volle Betrag der Stufe angekommen ist.

Ebenfalls getrennt bleibt die Erstattung des Ticketpreises nach Artikel 8. Wer den Flug ab fünf Stunden Verspätung absagt und den Preis zurückverlangt, verliert dadurch weder die Betreuung noch die Ausgleichszahlung.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-195/17
ECLI:EU:C:2018:258
Krüsemann u. a.Ein wilder Streik, also spontane Krankmeldungen der Belegschaft nach einer Umstrukturierung, ist kein außergewöhnlicher Umstand.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Flugentschädigung?

Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.

Was muss die Airline erstatten?

Erstattung des Ticketpreises und Ausgleichszahlung sind zwei verschiedene Ansprüche. Die Erstattung nach Artikel 8 bekommen Sie, wenn der Flug annulliert wurde oder Sie ab fünf Stunden Verspätung auf den Flug verzichten; sie ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten. Die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt unabhängig davon hinzu und beträgt 250, 400 oder 600 Euro.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.