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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Fristen: Wie lange können Sie Entschädigung fordern?

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

In Deutschland verjähren Ansprüche nach drei Jahren zum Jahresende.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

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  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Regelverjährung in Deutschland: drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres.
  • Die Frist beginnt mit dem Jahr, in dem der Flug stattfand.
  • In anderen EU-Staaten gelten abweichende Fristen von einem bis zehn Jahren.
  • Gepäckschäden haben deutlich kürzere Meldefristen: 7 bzw. 21 Tage.

Drei Jahre – gerechnet ab dem Jahresende

Der Ausgleichsanspruch verjährt in Deutschland nach drei Jahren. Die Frist beginnt aber nicht am Tag des Fluges, sondern am Ende des Kalenderjahres, in dem er stattgefunden hat.

Ein Flug im Januar 2024 verjährt damit erst am 31. Dezember 2027 – praktisch fast vier Jahre. Ein Flug im Dezember 2024 verjährt am selben Tag, also nach knapp drei Jahren. Wer einen alten Fall prüfen möchte, sollte deshalb zuerst das Flugjahr feststellen und drei Jahre auf den Jahreswechsel addieren.

Diese Regel gilt für Deutschland. In anderen Mitgliedstaaten reichen die Fristen von einem Jahr bis zu zehn Jahren, weil die Verordnung dazu nichts sagt und nationales Recht entscheidet. Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem geklagt wird.

Welche Fristen sonst noch laufen

Neben der Verjährung gibt es kürzere Fristen, die leicht übersehen werden:

  • 14 Tage: Wird eine Annullierung früher mitgeteilt, entfällt der Ausgleichsanspruch
  • 7 Tage: In dieser Zeit muss die Airline den Ticketpreis erstatten, wenn Sie die Erstattung gewählt haben
  • 7 und 21 Tage: Fristen für die Meldung beschädigten und verspäteten Gepäcks
  • 2 Monate: So lange sollten Sie der Airline Zeit lassen, bevor Sie die Schlichtung anrufen

Eine Frist zur Anmeldung des Ausgleichsanspruchs bei der Airline gibt es dagegen nicht. Klauseln in Beförderungsbedingungen, die eine Meldung binnen weniger Wochen verlangen, verkürzen die gesetzliche Verjährung nicht wirksam.

Was die Verjährung hemmt

Läuft die Frist ab, ist der Anspruch nicht erloschen – die Airline kann sich aber weigern zu zahlen, und das genügt. Aufhalten lässt sich der Ablauf durch:

  • Verhandlungen über den Anspruch: Solange die Airline verhandelt, ist die Verjährung gehemmt
  • Einreichung einer Klage oder eines Mahnbescheids
  • Anrufung der Schlichtungsstelle

Ein bloßes Anspruchsschreiben ohne Reaktion hemmt die Verjährung nicht. Wenn das Jahresende näher rückt und die Airline schweigt, sollte deshalb einer der drei genannten Schritte erfolgen – nicht ein weiteres Erinnerungsschreiben.

Drei Jahre, aber gerechnet ab dem Jahresende

Der Anspruch verjährt in Deutschland nach drei Jahren. Gerechnet wird nicht ab dem Flugtag, sondern ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug im Februar 2024 verjährt damit erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027, ein Flug im Dezember 2024 ebenfalls. Wer im Januar noch schnell einen alten Fall einreicht, hat also fast vier Jahre Zeit gehabt.

Diese Regel steht in den Paragrafen 195 und 199 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und gilt für Ansprüche gegen Fluggesellschaften mit deutschem Bezug. In anderen Mitgliedstaaten gelten andere Fristen, teils erheblich kürzere. Wer gegen eine ausländische Airline vorgeht, sollte das prüfen, bevor Jahre vergehen.

Praktisch heißt das: Zeitdruck besteht selten, aber Belege verschwinden schneller als der Anspruch. Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Zeiten oft nur Wochen, und E-Mail-Postfächer werden aufgeräumt. Sichern Sie Bordkarte, Benachrichtigung und Ankunftszeit früh, auch wenn Sie erst später fordern.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

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So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wann verjähren Ansprüche aus Flugverspätung?

In Deutschland verjährt der Anspruch nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2024 verjährt damit erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Zeitdruck besteht selten, Belege verschwinden aber schneller: Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Ankunftszeiten oft nur wenige Wochen.

Was gibt es bei 2 Stunden Flugverspätung?

Bei zwei Stunden gibt es keine Ausgleichszahlung: Die Schwelle liegt bei drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel. Leer gehen Sie trotzdem nicht aus. Auf Strecken bis 1.500 Kilometer beginnt ab zwei Stunden die Betreuungspflicht nach Artikel 9, also Verpflegung, zwei Nachrichten und bei Bedarf eine Übernachtung. Wird nichts angeboten, sind Ihre Belege erstattungsfähig.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.