Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Fristen: Wie lange können Sie Entschädigung fordern?
In Deutschland verjähren Ansprüche nach drei Jahren zum Jahresende.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
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Das Wichtigste in Kürze
- Regelverjährung in Deutschland: drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres.
- Die Frist beginnt mit dem Jahr, in dem der Flug stattfand.
- In anderen EU-Staaten gelten abweichende Fristen von einem bis zehn Jahren.
- Gepäckschäden haben deutlich kürzere Meldefristen: 7 bzw. 21 Tage.
Drei Jahre – gerechnet ab dem Jahresende
Der Ausgleichsanspruch verjährt in Deutschland nach drei Jahren. Die Frist beginnt aber nicht am Tag des Fluges, sondern am Ende des Kalenderjahres, in dem er stattgefunden hat.
Ein Flug im Januar 2024 verjährt damit erst am 31. Dezember 2027 – praktisch fast vier Jahre. Ein Flug im Dezember 2024 verjährt am selben Tag, also nach knapp drei Jahren. Wer einen alten Fall prüfen möchte, sollte deshalb zuerst das Flugjahr feststellen und drei Jahre auf den Jahreswechsel addieren.
Diese Regel gilt für Deutschland. In anderen Mitgliedstaaten reichen die Fristen von einem Jahr bis zu zehn Jahren, weil die Verordnung dazu nichts sagt und nationales Recht entscheidet. Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem geklagt wird.
Welche Fristen sonst noch laufen
Neben der Verjährung gibt es kürzere Fristen, die leicht übersehen werden:
- 14 Tage: Wird eine Annullierung früher mitgeteilt, entfällt der Ausgleichsanspruch
- 7 Tage: In dieser Zeit muss die Airline den Ticketpreis erstatten, wenn Sie die Erstattung gewählt haben
- 7 und 21 Tage: Fristen für die Meldung beschädigten und verspäteten Gepäcks
- 2 Monate: So lange sollten Sie der Airline Zeit lassen, bevor Sie die Schlichtung anrufen
Eine Frist zur Anmeldung des Ausgleichsanspruchs bei der Airline gibt es dagegen nicht. Klauseln in Beförderungsbedingungen, die eine Meldung binnen weniger Wochen verlangen, verkürzen die gesetzliche Verjährung nicht wirksam.
Was die Verjährung hemmt
Läuft die Frist ab, ist der Anspruch nicht erloschen – die Airline kann sich aber weigern zu zahlen, und das genügt. Aufhalten lässt sich der Ablauf durch:
- Verhandlungen über den Anspruch: Solange die Airline verhandelt, ist die Verjährung gehemmt
- Einreichung einer Klage oder eines Mahnbescheids
- Anrufung der Schlichtungsstelle
Ein bloßes Anspruchsschreiben ohne Reaktion hemmt die Verjährung nicht. Wenn das Jahresende näher rückt und die Airline schweigt, sollte deshalb einer der drei genannten Schritte erfolgen – nicht ein weiteres Erinnerungsschreiben.
Drei Jahre, aber gerechnet ab dem Jahresende
Der Anspruch verjährt in Deutschland nach drei Jahren. Gerechnet wird nicht ab dem Flugtag, sondern ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug im Februar 2024 verjährt damit erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027, ein Flug im Dezember 2024 ebenfalls. Wer im Januar noch schnell einen alten Fall einreicht, hat also fast vier Jahre Zeit gehabt.
Diese Regel steht in den Paragrafen 195 und 199 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und gilt für Ansprüche gegen Fluggesellschaften mit deutschem Bezug. In anderen Mitgliedstaaten gelten andere Fristen, teils erheblich kürzere. Wer gegen eine ausländische Airline vorgeht, sollte das prüfen, bevor Jahre vergehen.
Praktisch heißt das: Zeitdruck besteht selten, aber Belege verschwinden schneller als der Anspruch. Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Zeiten oft nur Wochen, und E-Mail-Postfächer werden aufgeräumt. Sichern Sie Bordkarte, Benachrichtigung und Ankunftszeit früh, auch wenn Sie erst später fordern.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-11/11 ECLI:EU:C:2013:106 | Folkerts | Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
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Häufige Fragen
Wann verjähren Ansprüche aus Flugverspätung?
In Deutschland verjährt der Anspruch nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2024 verjährt damit erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Zeitdruck besteht selten, Belege verschwinden aber schneller: Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Ankunftszeiten oft nur wenige Wochen.
Was gibt es bei 2 Stunden Flugverspätung?
Bei zwei Stunden gibt es keine Ausgleichszahlung: Die Schwelle liegt bei drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel. Leer gehen Sie trotzdem nicht aus. Auf Strecken bis 1.500 Kilometer beginnt ab zwei Stunden die Betreuungspflicht nach Artikel 9, also Verpflegung, zwei Nachrichten und bei Bedarf eine Übernachtung. Wird nichts angeboten, sind Ihre Belege erstattungsfähig.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
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