Anspruch prüfen

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Methodik: so vergleichen wir

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Ein Vergleich ist nur so viel wert wie seine Methode. Hier steht offen, was wir messen, wie wir rechnen und wann wir zuletzt geprüft haben.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.