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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Nichtbeförderung und Überbuchung: Ihre Rechte

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Anders als bei Verspätung gibt es hier keine Drei-Stunden-Schwelle: der Anspruch entsteht unmittelbar.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

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Voraussetzungen

  • Sie hatten eine bestätigte Buchung und waren rechtzeitig am Gate.
  • Ihnen wurde der Einstieg gegen Ihren Willen verweigert.
  • Sie haben keiner freiwilligen Umbuchung gegen Gegenleistung zugestimmt.
  • Eine Wartezeit von drei Stunden ist hier nicht erforderlich.

Überbuchung ist eine Entscheidung, kein Zwischenfall

Fluggesellschaften verkaufen planmäßig mehr Plätze, als das Flugzeug hat, weil ein Teil der Buchungen erfahrungsgemäß nicht angetreten wird. Geht die Rechnung nicht auf, bleiben Passagiere am Gate zurück.

Rechtlich ist das der klarste Fall der ganzen Verordnung. Eine Überbuchung ist niemals ein außergewöhnlicher Umstand – sie ist die Folge einer bewussten unternehmerischen Kalkulation. Die Airline kann sich deshalb nicht entlasten, und die Ausgleichszahlung kommt in voller Höhe in Betracht.

Vorausgesetzt ist allerdings, dass Sie rechtzeitig am Check-in und am Gate waren und über eine bestätigte Buchung sowie gültige Reisedokumente verfügten. Fehlt eines davon, liegt keine Nichtbeförderung im Sinne der Verordnung vor.

Freiwillig zurücktreten oder nicht

Bevor die Airline jemanden abweist, muss sie nach Freiwilligen fragen, die gegen eine Gegenleistung auf den Platz verzichten. Diese Gegenleistung ist frei verhandelbar – die Verordnung schreibt keine Höhe vor.

Der entscheidende Unterschied: Wer freiwillig zurücktritt, gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf und bekommt stattdessen das ausgehandelte Paket. Wer unfreiwillig abgewiesen wird, behält den vollen Anspruch – zusätzlich zu Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung.

Rechnen Sie deshalb nach, bevor Sie zustimmen. Ein Gutschein über 250 € ist weniger wert als 250 € in bar plus Umbuchung und Verpflegung – und Gutscheine sind an Bedingungen gebunden, Geld nicht.

Wenn die Buchung wegen eines früheren Abschnitts storniert wurde

Manche Tarife sehen vor, dass die gesamte Buchung verfällt, wenn ein Flugabschnitt nicht angetreten wird – die sogenannte No-Show-Klausel. Wer den Hinflug verpasst, steht dann beim Rückflug ohne gültige Buchung da.

Deutsche Gerichte haben solche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederholt für unwirksam gehalten, weil sie den Reisenden unangemessen benachteiligen. Wird Ihnen aus diesem Grund die Beförderung verweigert, lohnt der Widerspruch – die Airline muss darlegen, worauf sie die Stornierung stützt.

Sammeln Sie in diesem Fall die Buchungsbestätigung, die Tarifbedingungen und die Mitteilung über die Stornierung. Ohne diese drei Dokumente lässt sich der Fall später nicht mehr aufklären.

Freiwillig oder unfreiwillig: der Unterschied kostet den Anspruch

Fragt die Airline am Gate nach Freiwilligen, die gegen eine Gegenleistung auf ihren Platz verzichten, und melden Sie sich, gilt das als freiwilliger Verzicht. Der Anspruch nach Artikel 7 entfällt dann, und es bleibt bei dem, was Sie ausgehandelt haben. Das kann ein guter Deal sein, muss es aber nicht.

Rechnen Sie deshalb vorher nach. Ein Gutschein über 250 Euro klingt nach viel, entspricht aber genau der untersten Stufe, und ein Gutschein ist kein Geld. Wer stattdessen unfreiwillig zurückbleibt, bekommt die Ausgleichszahlung in bar oder per Überweisung, dazu die Wahl zwischen Ersatzflug und Erstattung sowie die Betreuung nach Artikel 9.

Merken Sie sich den Ablauf: Erst nach Freiwilligen fragen, dann erst darf die Airline unfreiwillig zurückweisen. Wer zurückgewiesen wird, sollte sich das schriftlich bestätigen lassen, am Gate oder per E-Mail noch am selben Tag. Ohne Nachweis wird später oft behauptet, der Fluggast sei zu spät erschienen.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-74/19
ECLI:EU:C:2020:460
Transportes Aéreos PortuguesesEin randalierender Fluggast entlastet die Airline, sofern sie nicht selbst zur Eskalation beigetragen hat und zumutbare Maßnahmen ergriff.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wie lange kann man Fluggastrechte einfordern?

In Deutschland verjährt der Anspruch nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2024 verjährt damit erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Zeitdruck besteht selten, Belege verschwinden aber schneller: Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Ankunftszeiten oft nur wenige Wochen.

Was passiert bei Streik mit Flug?

Es kommt darauf an, wer streikt. Ein Streik des eigenen Personals zählt nach der Rechtsprechung des EuGH zum unternehmerischen Risiko und befreit nicht, auch wenn die Gewerkschaft ihn angekündigt hat. Ein Streik der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals liegt außerhalb des Einflussbereichs und kann befreien. Die Betreuung nach Artikel 9 schuldet die Airline in beiden Fällen.

Was passiert, wenn wegen Streik der Flug ausfällt?

Bei einer Annullierung haben Sie nach Artikel 8 die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und vollständiger Erstattung des Ticketpreises; die Erstattung ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten, nicht als Gutschein. Zusätzlich kommt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht, wenn die Information weniger als vierzehn Tage vor Abflug kam. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.