Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
AirHelp Erfahrungen: Kosten, Ablauf, Alternativen
AirHelp behält 35 % ein – die Mehrwertsteuer ist darin enthalten. Von 600 € bleiben damit rechnerisch 390 €.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Bewertungskriterien
- Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
- Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
- Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
- Bewertungen unabhängiger Portale.
Warum AirHelp die Suche in dieser Nische dominiert
Auf den Namen AirHelp entfallen in Deutschland rund 74.000 Suchanfragen im Monat. In der Stichwortliste, die wir für diese Nische erhoben haben, ist das mit Abstand der häufigste Begriff – häufiger als jede allgemeine Formulierung wie „Entschädigung Flugverspätung“. Das sagt etwas über die Bekanntheit aus, aber nichts über die Konditionen.
Für Sie ist die Reichweite dennoch nicht bedeutungslos: Ein Anbieter mit vielen Fällen verhandelt regelmäßig mit denselben Airlines und kennt deren Ablehnungsmuster. Ob sich das in einer höheren Erfolgsquote niederschlägt, lässt sich von außen nicht belegen – veröffentlichte, geprüfte Quoten gibt es in diesem Markt nicht. Deshalb vergleichen wir, was überprüfbar ist: die Konditionen.
Für wen dieser Anbieter passt – und für wen nicht
- Passt, wenn Sie einen Anspruch über 400 € haben und keine feste Zusatzgebühr zahlen möchten: Der Satz bleibt über alle Stufen gleich.
- Passt, wenn Ihnen eine klare Endsumme wichtig ist: 35 % inklusive Mehrwertsteuer, ohne Spanne und ohne Nachschlag.
- Passt nicht, wenn Sie kurzfristig Geld brauchen: Ausgezahlt wird nach Zahlungseingang bei der Airline.
- Passt nicht, wenn die Airline bereits widerspruchslos zahlen will: Dann ist der Eigenweg günstiger, und Sie behalten den vollen Betrag.
Woher unsere Angaben stammen
Provision, Mehrwertsteuerbehandlung, Zusatzkosten und Auszahlungsdauer haben wir aus den öffentlich zugänglichen deutschsprachigen Angaben der Anbieter entnommen und in eine einheitliche Rechnung überführt. Der Stand steht in der Vergleichstabelle.
Diese Umrechnung ist der eigentliche Punkt: Solange ein Anbieter zuzüglich und ein anderer inklusive Mehrwertsteuer rechnet und ein dritter eine Pauschale erhebt, sind die genannten Prozentsätze nicht vergleichbar. Wir rechnen deshalb jede Angabe auf denselben Nenner um – auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt. Konditionen ändern sich; prüfen Sie vor der Beauftragung die Angaben des Anbieters selbst.
Was bei AirHelp von welcher Stufe übrig bleibt
AirHelp verlangt 35 Prozent Erfolgsprovision. Die Mehrwertsteuer ist im Satz enthalten.
Umgerechnet auf die drei Stufen nach Artikel 7 bleibt davon:
- bei 250 Euro bleiben Ihnen 162,5 Euro
- bei 400 Euro bleiben Ihnen 260 Euro
- bei 600 Euro bleiben Ihnen 390 Euro
Diese Zahlen stammen von der Website des Anbieters, zuletzt geprüft am 27.07.2026. Ändern sich die Bedingungen, ändern wir die Tabelle und das Datum.
Wie schnell AirHelp auszahlt
AirHelp rechnet erst ab, wenn die Airline gezahlt hat. Angegeben sind 4 bis 48 Wochen Bearbeitungsdauer. Das ist länger, kostet aber weniger.
Der Unterschied zwischen beiden Modellen ist keine Frage von gut und schlecht, sondern von Geduld. Wer das Geld sofort braucht, zahlt dafür. Wer warten kann, behält mehr.
Beachten Sie außerdem, ob der Anspruch abgetreten oder nur eine Vollmacht erteilt wird. Ein abgetretener Anspruch lässt sich nicht mehr selbst geltend machen, auch dann nicht, wenn der Anbieter untätig bleibt.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Gut zu wissen
| Provision | 35 % |
|---|---|
| MwSt. | inkl. MwSt. |
| Zusatzkosten | – |
| Auszahlung | Wochen bis Monate |
| Sie erhalten (600 €) | 390,00 € |
| Bei Gerichtsverfahren | + 15 % |
Provision von der Website des Anbieters übernommen, Stand 27.07.2026.
Häufige Fragen
Wie viel Provision nimmt AirHelp?
AirHelp arbeitet auf Erfolgsbasis: Ohne Auszahlung fällt nichts an. Im Erfolgsfall werden 35 Prozent einbehalten, inklusive Mehrwertsteuer. Von 600 Euro bleiben Ihnen damit 390 Euro, von 250 Euro 162,5 Euro. Die Angaben stammen von der Website des Anbieters, zuletzt geprüft am 27.07.2026.
Gewährt AirHelp eine Entschädigung bei Flugproblemen?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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