Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Entschädigung selbst einfordern: der komplette Weg
Der Anspruch gehört Ihnen, nicht einem Portal. Wer selbst schreibt, behält den vollen Betrag und braucht dafür eine halbe Stunde.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Portale im Vergleich
Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Was Sie dafür brauchen
- Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer und Flugnummer
- Die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel, nicht die Landezeit
- Die Entfernung zwischen Abflug und Endziel als Großkreisentfernung
- Bei Annullierung: wann und wie Sie informiert wurden
- Eine IBAN für die Überweisung
Warum der Weg oft kürzer ist als gedacht
Fluggesellschaften bearbeiten Ausgleichsforderungen in großer Zahl und weitgehend standardisiert. Ein Schreiben, das Flugnummer, Buchungsnummer, Entfernung, Norm, Betrag und Frist enthält, lässt sich sofort zuordnen und abschließen. Ein Schreiben ohne diese Angaben landet in der allgemeinen Kundenbetreuung und wird mit einem Textbaustein beantwortet.
Der Unterschied liegt also nicht im Anspruch, sondern in der Bearbeitbarkeit. Wer sauber schreibt, bekommt in vielen Fällen innerhalb weniger Wochen Geld, ohne dass ein Portal beteiligt sein muss.
Was Sie dabei sparen, ist konkret: Portale behalten je nach Anbieter zwischen zwanzig und fünfunddreißig Prozent ein. Bei 600 Euro sind das zwischen 120 und 210 Euro, bei 250 Euro zwischen 50 und 88 Euro.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge
Erstens: Fall prüfen. Sie brauchen die Entfernung zwischen Abflug und Endziel, die tatsächliche Ankunftsverspätung und bei einer Annullierung den Zeitpunkt, zu dem Sie informiert wurden. Der Rechner auf dieser Seite liefert Entfernung und Stufe.
Zweitens: Schreiben aufsetzen. Sechs Angaben genügen, und der Musterbrief füllt sie aus Ihrer Prüfung aus. Setzen Sie eine Frist von vierzehn Tagen und nennen Sie Ihre IBAN, sonst verzögert die Rückfrage nach der Bankverbindung den Vorgang.
Drittens: Frist notieren und abwarten. Schweigen ist keine Ablehnung. Reagiert die Airline nicht, folgt die Erinnerung mit neuer Frist.
Viertens: eskalieren. Erst die Schlichtungsstelle söp, die kostenlos und außergerichtlich prüft. Dann das Luftfahrt-Bundesamt, das Verstöße verfolgt. Und wenn Sie den Aufwand nicht mehr wollen, geben Sie den Fall an ein Portal ab; das ist auch nach einer Ablehnung noch möglich.
Wann sich ein Portal trotzdem lohnt
Drei Situationen sprechen für die Abgabe. Wenn die Airline bereits abgelehnt hat und sich auf außergewöhnliche Umstände beruft, wird es eine Auseinandersetzung über Beweise; Portale führen die routiniert. Wenn die Fluggesellschaft im Ausland sitzt und auf deutsche Schreiben nicht reagiert, hilft ein Gegenüber mit Inkassoerlaubnis. Und wenn Sie das Geld schnell brauchen, kaufen zwei Anbieter aus unserem Vergleich die Forderung an und zahlen binnen Tagen aus.
Umgekehrt gilt: Wer den Anspruch bereits abgetreten hat, kann ihn nicht mehr selbst geltend machen. Die Reihenfolge selbst fordern, dann abgeben funktioniert; andersherum nicht.
Zeitdruck besteht dabei selten. Der Anspruch verjährt erst drei Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Fall oben prüfen: Entfernung, Stufe und Betrag stehen danach fest.
- Musterbrief ausfüllen und mit Frist von vierzehn Tagen senden.
- Bei Ablehnung nachfragen: Ursache, Nachweis und ergriffene Maßnahmen verlangen.
- Bleibt es dabei: söp, Luftfahrt-Bundesamt oder Abgabe an ein Portal.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-549/07 ECLI:EU:C:2008:771 | Wallentin-Hermann | Ein technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft. |
| C-257/14 ECLI:EU:C:2015:618 | van der Lans | Auch ein unerwarteter Defekt entlastet nicht, selbst wenn alle Wartungsintervalle eingehalten wurden. Das Ausfallrisiko trägt die Airline. |
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
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Häufige Fragen
Wie beantrage ich Entschädigung bei Flugverspätung?
Sie können den Anspruch direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft anmelden und behalten dann den vollen Betrag. In das Schreiben gehören Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, die Entfernung, der Betrag nach Artikel 7 und eine Frist von vierzehn Tagen. Eine fertige Vorlage, die Ihre Flugdaten übernimmt, finden Sie unter Musterbrief. Reagiert die Airline nicht, bleiben die Schlichtungsstelle söp und die Portale.
Wie kann ich eine Flugentschädigung fordern?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Wie lange kann man Flugentschädigung geltend machen?
In Deutschland verjährt der Anspruch nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2024 verjährt damit erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Zeitdruck besteht selten, Belege verschwinden aber schneller: Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Ankunftszeiten oft nur wenige Wochen.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
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