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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Klage am Amtsgericht: Zuständigkeit, Kosten, Ablauf

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Zuständig ist regelmäßig das Gericht am Abflugort oder am Sitz der Airline. Die Wahl liegt bei Ihnen und sie hat Folgen.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Voraussetzungen für die Klage

  • Die Airline hat abgelehnt oder auf zwei Schreiben nicht reagiert
  • Der Anspruch ist nicht verjährt
  • Sie haben Nachweise für Flug, Verspätung und Buchung

Wo Sie klagen können und was das ausmacht

Bei Flügen innerhalb der EU haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht am Abflugort und dem am Ankunftsort. Zusätzlich steht der allgemeine Gerichtsstand am Sitz der Fluggesellschaft offen. Diese Wahl ist mehr als Formsache: Ein Verfahren am eigenen Wohnort spart Wege, und deutsche Gerichte haben zu Fluggastrechten eine gefestigte Praxis.

Zuständig ist wegen der Streitwerte fast immer das Amtsgericht. Bis 600 Euro liegt der Streitwert unter der Berufungsgrenze, das Verfahren endet also in aller Regel in einer Instanz.

Ein Anwalt ist am Amtsgericht nicht vorgeschrieben. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte vorher die Deckungszusage einholen; Fluggastrechte sind meist im Baustein Vertragsrecht enthalten.

Kosten, Dauer und wann es sich rechnet

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Bei 250 Euro liegen sie im unteren zweistelligen Bereich, bei 600 Euro etwas höher; wer gewinnt, bekommt sie von der Gegenseite erstattet. Dazu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten, die im Erfolgsfall ebenfalls die unterlegene Partei trägt.

Die Dauer schwankt stark nach Gericht und Auslastung, mehrere Monate sind normal. Viele Airlines zahlen allerdings nach Zustellung der Klage, bevor es zur Verhandlung kommt.

Rechnen lässt sich das so: Ohne Rechtsschutz und ohne Anwalt tragen Sie das Kostenrisiko selbst, im Verlustfall also Gerichts- und gegnerische Kosten. Wem dieses Risiko zu groß ist, gibt den Fall an ein Portal ab: Die tragen es und behalten dafür einen Anteil der Auszahlung.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch prüfenLieber selbst fordern

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wie lange kann man Fluggastrechte einfordern?

In Deutschland verjährt der Anspruch nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2024 verjährt damit erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Zeitdruck besteht selten, Belege verschwinden aber schneller: Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Ankunftszeiten oft nur wenige Wochen.

Wer zahlt Anwaltskosten bei Flugverspätung?

Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen, also die ausführende Fluggesellschaft, nicht das Reisebüro, nicht das Buchungsportal und nicht der Flughafenbetreiber. Das gilt auch bei einer Pauschalreise: Für Reisemängel haftet der Veranstalter, für die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 die Airline. Steht auf der Bordkarte ein anderes Kürzel, hat ein anderes Unternehmen den Flug durchgeführt und ist zuständig.

Was tun, wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht zahlt?

Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.