Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Klage am Amtsgericht: Zuständigkeit, Kosten, Ablauf
Zuständig ist regelmäßig das Gericht am Abflugort oder am Sitz der Airline. Die Wahl liegt bei Ihnen und sie hat Folgen.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
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Voraussetzungen für die Klage
- Die Airline hat abgelehnt oder auf zwei Schreiben nicht reagiert
- Der Anspruch ist nicht verjährt
- Sie haben Nachweise für Flug, Verspätung und Buchung
Wo Sie klagen können und was das ausmacht
Bei Flügen innerhalb der EU haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht am Abflugort und dem am Ankunftsort. Zusätzlich steht der allgemeine Gerichtsstand am Sitz der Fluggesellschaft offen. Diese Wahl ist mehr als Formsache: Ein Verfahren am eigenen Wohnort spart Wege, und deutsche Gerichte haben zu Fluggastrechten eine gefestigte Praxis.
Zuständig ist wegen der Streitwerte fast immer das Amtsgericht. Bis 600 Euro liegt der Streitwert unter der Berufungsgrenze, das Verfahren endet also in aller Regel in einer Instanz.
Ein Anwalt ist am Amtsgericht nicht vorgeschrieben. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte vorher die Deckungszusage einholen; Fluggastrechte sind meist im Baustein Vertragsrecht enthalten.
Kosten, Dauer und wann es sich rechnet
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Bei 250 Euro liegen sie im unteren zweistelligen Bereich, bei 600 Euro etwas höher; wer gewinnt, bekommt sie von der Gegenseite erstattet. Dazu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten, die im Erfolgsfall ebenfalls die unterlegene Partei trägt.
Die Dauer schwankt stark nach Gericht und Auslastung, mehrere Monate sind normal. Viele Airlines zahlen allerdings nach Zustellung der Klage, bevor es zur Verhandlung kommt.
Rechnen lässt sich das so: Ohne Rechtsschutz und ohne Anwalt tragen Sie das Kostenrisiko selbst, im Verlustfall also Gerichts- und gegnerische Kosten. Wem dieses Risiko zu groß ist, gibt den Fall an ein Portal ab: Die tragen es und behalten dafür einen Anteil der Auszahlung.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-11/11 ECLI:EU:C:2013:106 | Folkerts | Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
Häufige Fragen
Wie lange kann man Fluggastrechte einfordern?
In Deutschland verjährt der Anspruch nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2024 verjährt damit erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Zeitdruck besteht selten, Belege verschwinden aber schneller: Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Ankunftszeiten oft nur wenige Wochen.
Wer zahlt Anwaltskosten bei Flugverspätung?
Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen, also die ausführende Fluggesellschaft, nicht das Reisebüro, nicht das Buchungsportal und nicht der Flughafenbetreiber. Das gilt auch bei einer Pauschalreise: Für Reisemängel haftet der Veranstalter, für die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 die Airline. Steht auf der Bordkarte ein anderes Kürzel, hat ein anderes Unternehmen den Flug durchgeführt und ist zuständig.
Was tun, wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht zahlt?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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