Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Ab wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätung?
Die Schwelle liegt bei drei Stunden – gemessen an der Ankunft am Endziel, nicht am Abflug.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
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- Stand: 31.07.2026
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Voraussetzungen
- Unter drei Stunden: kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.
- Ab drei Stunden: 250 bis 600 € je nach Flugdistanz.
- Gezählt wird der Moment des Türöffnens am Zielflughafen.
- Betreuungsleistungen greifen schon deutlich früher als drei Stunden.
Zwei Stunden reichen nicht – und warum das so ist
Die Schwelle liegt bei drei Stunden Verspätung am Endziel. Darunter kommt keine Ausgleichszahlung in Betracht, so ärgerlich die Wartezeit auch war.
Der Grund liegt in der Herleitung: Der Gerichtshof hat verspätete Reisende denen gleichgestellt, deren Flug annulliert wurde. Diese Gleichstellung setzt einen vergleichbaren Zeitverlust voraus, und den hat er bei drei Stunden angesetzt. Eine Zwischenstufe für kürzere Verspätungen gibt es nicht.
Was es ab zwei Stunden gibt, ist die Betreuung: Verpflegung und Kommunikation. Wer also mit zweieinhalb Stunden Verspätung ankommt, geht nicht vollständig leer aus – nur die Ausgleichszahlung entfällt.
Wovon die Höhe abhängt – und wovon nicht
Die Dauer der Verspätung entscheidet, ob überhaupt gezahlt wird. Die Höhe entscheidet sie nicht. Dafür zählt allein die Großkreisentfernung:
- bis 1.500 km: 250 €
- über 1.500 km innerhalb der EU: 400 €
- 1.500 bis 3.500 km mit einem Punkt außerhalb der EU: 400 €
- über 3.500 km mit einem Punkt außerhalb der EU: 600 €
Ohne Bedeutung sind: der Ticketpreis, die Buchungsklasse, ob Sie mit Bonusmeilen geflogen sind und wie lange die Verspätung über drei Stunden hinaus gedauert hat. Neun Stunden bringen denselben Betrag wie drei Stunden und eine Minute.
Die Schwellen im Überblick
- ab 2 Stunden: Betreuung bei Flügen bis 1.500 km
- ab 3 Stunden: Betreuung bei längeren Flügen, und die Ausgleichszahlung wird fällig
- ab 4 Stunden: Betreuung bei Flügen über 3.500 km; die Kürzung um die Hälfte bei Ersatzbeförderung scheidet in den meisten Konstellationen aus
- ab 5 Stunden: Sie können die Reise abbrechen und den vollen Ticketpreis zurückverlangen
Diese Staffelung erklärt, warum dieselbe Verspätung je nach Strecke unterschiedliche Folgen hat. Für die Ausgleichszahlung selbst bleibt es aber bei einer einzigen Schwelle: drei Stunden, gemessen bei der Ankunft.
Zwei Stunden, drei Stunden, fünf Stunden: was jeweils gilt
Die Verordnung kennt mehrere Schwellen, und sie meinen Unterschiedliches. Ab zwei Stunden auf Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer schuldet die Airline Betreuung: Getränke, Mahlzeiten, zwei Telefonate, bei Bedarf eine Übernachtung mit Transfer. Auf mittleren Strecken beginnt diese Pflicht bei drei, auf Langstrecken bei vier Stunden. Das steht in Artikel 9 und hat mit der Ausgleichszahlung nichts zu tun.
Ab drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel kommt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 hinzu. Diese Grenze steht nicht im Text der Verordnung, sondern stammt aus der Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache Sturgeon: Wer drei Stunden später ankommt, wird behandelt wie jemand, dessen Flug annulliert wurde.
Ab fünf Stunden kommt eine dritte Möglichkeit dazu. Nach Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 8 dürfen Sie den Flug absagen und den Ticketpreis zurückverlangen. Wer bereits abgeflogen ist und nur einen Teil der Reise hinter sich hat, kann zusätzlich einen Rückflug zum Ausgangsort verlangen.
Warum zwei Stunden Verspätung kein Geld bringen
Die Frage taucht in Suchmaschinen sehr häufig auf, und die Antwort enttäuscht: Bei zwei Stunden Verspätung gibt es keine Ausgleichszahlung. Die Schwelle liegt bei drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel, und sie ist hart. Zwei Stunden fünfundfünfzig Minuten bringen nichts, drei Stunden fünf Minuten bringen den vollen Satz.
Leer gehen Sie trotzdem nicht aus. Die Betreuungsleistungen nach Artikel 9 greifen auf Kurzstrecken bereits ab zwei Stunden. Verweigert die Airline Verpflegung und Sie kaufen selbst, sind die Belege erstattungsfähig. Das sind selten dreistellige Beträge, aber es ist ein durchsetzbarer Anspruch.
Und der Zeitpunkt der Messung lohnt eine zweite Prüfung. Viele Reisende rechnen mit der Landung; maßgeblich ist die Öffnung der ersten Tür. An großen Flughäfen liegen dazwischen regelmäßig fünfzehn Minuten und mehr, und genau daran scheitern oder gelingen Fälle nahe der Grenze.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-11/11 ECLI:EU:C:2013:106 | Folkerts | Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete. |
| C-549/07 ECLI:EU:C:2008:771 | Wallentin-Hermann | Ein technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
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Häufige Fragen
Wann verjähren Ansprüche aus Flugverspätung?
In Deutschland verjährt der Anspruch nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2024 verjährt damit erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Zeitdruck besteht selten, Belege verschwinden aber schneller: Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Ankunftszeiten oft nur wenige Wochen.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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