Montrealer Übereinkommen · Artikel 17 und 19
Verspätetes oder verlorenes Gepäck: Entschädigung
Dieser Anspruch folgt nicht der Verordnung 261/2004, sondern dem Montrealer Übereinkommen – mit eigenen Fristen.
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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
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- Stand: 31.07.2026
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Voraussetzungen
- Schaden binnen 7 Tagen, Verspätung binnen 21 Tagen melden.
- Den PIR-Bericht am Flughafen aufnehmen lassen und aufbewahren.
- Belege für Ersatzkäufe sammeln – sie werden erstattet.
- Die Haftung ist auf rund 1.600 € je Passagier begrenzt.
Gepäck folgt anderen Regeln als der Flug
Für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck gilt nicht die Verordnung 261/2004, sondern das Montrealer Übereinkommen. Das ist kein formaler Unterschied: Statt fester Beträge nach Entfernung gibt es dort eine Haftungshöchstgrenze und den Ersatz des tatsächlichen Schadens, den Sie nachweisen müssen.
Die Höchstgrenze liegt bei rund 1.288 Sonderziehungsrechten je Reisendem – ein Währungskorb des Internationalen Währungsfonds, dessen Eurogegenwert schwankt. Ersetzt wird nicht dieser Betrag, sondern Ihr belegter Schaden bis zu dieser Grenze.
Beides kann nebeneinander bestehen: Wer verspätet ankommt und dessen Koffer fehlt, hat einen Anspruch aus der Verordnung wegen der Verspätung und einen aus dem Übereinkommen wegen des Gepäcks.
Die Fristen sind kurz – und werden regelmäßig versäumt
Anders als beim Ausgleichsanspruch mit seinen drei Jahren gelten beim Gepäck sehr enge Fristen:
- beschädigtes Gepäck: 7 Tage ab Erhalt
- verspätetes Gepäck: 21 Tage ab Aushändigung
- verlorenes Gepäck: nach 21 Tagen gilt es in der Regel als verloren
Melden Sie den Schaden noch am Flughafen und lassen Sie sich den Bericht aushändigen – ohne dieses Dokument wird es schwierig. Bewahren Sie außerdem den Gepäckabschnitt und Belege über Ersatzkäufe auf; erstattet wird, was für die Reise notwendig war.
Warum Portale Gepäckfälle seltener übernehmen
Fluggastrechteportale arbeiten erfolgsbasiert und rechnen mit standardisierten Fällen. Der Ausgleichsanspruch passt dazu: Die Höhe ergibt sich aus der Entfernung, die Prüfung ist weitgehend automatisierbar.
Beim Gepäck ist das anders. Der Schaden muss beziffert und belegt werden, die Beträge sind oft niedrig, und der Aufwand je Fall ist hoch. Deshalb nehmen viele Anbieter solche Fälle gar nicht oder nur in Verbindung mit einem Verspätungsanspruch an.
Für Sie heißt das: Beim Gepäck führt der Weg meist über die Airline selbst, die Reiseversicherung oder die Hausratversicherung. Prüfen Sie, ob eine dieser Policen den Schaden abdeckt, bevor Sie einen Dienstleister beauftragen.
Warum hier nicht die EU-Verordnung gilt
Die Verordnung 261/2004 regelt Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung. Gepäck kommt darin nicht vor. Für beschädigtes, verspätetes oder verlorenes Gepäck gilt das Montrealer Übereinkommen, und das rechnet anders: nicht in festen Stufen, sondern nach tatsächlichem Schaden bis zu einer Höchstgrenze in Sonderziehungsrechten.
Der praktische Unterschied ist erheblich. Bei der Ausgleichszahlung genügt der Nachweis von Flug und Verspätung. Beim Gepäck müssen Sie den Schaden belegen, also Quittungen für Ersatzkäufe, Wertnachweise für beschädigte Gegenstände oder eine Inhaltsliste. Ohne Belege bleibt wenig übrig.
Und die Fristen sind kürzer. Beschädigung ist binnen sieben Tagen nach Erhalt anzuzeigen, Verspätung binnen einundzwanzig Tagen nach Aushändigung. Wer diese Fristen versäumt, verliert den Anspruch, unabhängig von der dreijährigen Verjährung. Lassen Sie deshalb noch am Flughafen einen Schadensbericht aufnehmen.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-549/07 ECLI:EU:C:2008:771 | Wallentin-Hermann | Ein technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung bei verspätetem Gepäck?
Die Höhe hängt allein an der Entfernung, nicht am Ticketpreis und nicht an der Dauer der Verspätung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Der Betrag gilt pro Person, auch für mitreisende Kinder mit eigenem Sitzplatz.
Wie erfahre ich, ob mein Flug wegen Streik ausfällt?
Bei einer Annullierung haben Sie nach Artikel 8 die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und vollständiger Erstattung des Ticketpreises; die Erstattung ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten, nicht als Gutschein. Zusätzlich kommt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht, wenn die Information weniger als vierzehn Tage vor Abflug kam. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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