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Montrealer Übereinkommen · Artikel 17 und 19

Verspätetes oder verlorenes Gepäck: Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Dieser Anspruch folgt nicht der Verordnung 261/2004, sondern dem Montrealer Übereinkommen – mit eigenen Fristen.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

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  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Voraussetzungen

  • Schaden binnen 7 Tagen, Verspätung binnen 21 Tagen melden.
  • Den PIR-Bericht am Flughafen aufnehmen lassen und aufbewahren.
  • Belege für Ersatzkäufe sammeln – sie werden erstattet.
  • Die Haftung ist auf rund 1.600 € je Passagier begrenzt.

Gepäck folgt anderen Regeln als der Flug

Für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck gilt nicht die Verordnung 261/2004, sondern das Montrealer Übereinkommen. Das ist kein formaler Unterschied: Statt fester Beträge nach Entfernung gibt es dort eine Haftungshöchstgrenze und den Ersatz des tatsächlichen Schadens, den Sie nachweisen müssen.

Die Höchstgrenze liegt bei rund 1.288 Sonderziehungsrechten je Reisendem – ein Währungskorb des Internationalen Währungsfonds, dessen Eurogegenwert schwankt. Ersetzt wird nicht dieser Betrag, sondern Ihr belegter Schaden bis zu dieser Grenze.

Beides kann nebeneinander bestehen: Wer verspätet ankommt und dessen Koffer fehlt, hat einen Anspruch aus der Verordnung wegen der Verspätung und einen aus dem Übereinkommen wegen des Gepäcks.

Die Fristen sind kurz – und werden regelmäßig versäumt

Anders als beim Ausgleichsanspruch mit seinen drei Jahren gelten beim Gepäck sehr enge Fristen:

  • beschädigtes Gepäck: 7 Tage ab Erhalt
  • verspätetes Gepäck: 21 Tage ab Aushändigung
  • verlorenes Gepäck: nach 21 Tagen gilt es in der Regel als verloren

Melden Sie den Schaden noch am Flughafen und lassen Sie sich den Bericht aushändigen – ohne dieses Dokument wird es schwierig. Bewahren Sie außerdem den Gepäckabschnitt und Belege über Ersatzkäufe auf; erstattet wird, was für die Reise notwendig war.

Warum Portale Gepäckfälle seltener übernehmen

Fluggastrechteportale arbeiten erfolgsbasiert und rechnen mit standardisierten Fällen. Der Ausgleichsanspruch passt dazu: Die Höhe ergibt sich aus der Entfernung, die Prüfung ist weitgehend automatisierbar.

Beim Gepäck ist das anders. Der Schaden muss beziffert und belegt werden, die Beträge sind oft niedrig, und der Aufwand je Fall ist hoch. Deshalb nehmen viele Anbieter solche Fälle gar nicht oder nur in Verbindung mit einem Verspätungsanspruch an.

Für Sie heißt das: Beim Gepäck führt der Weg meist über die Airline selbst, die Reiseversicherung oder die Hausratversicherung. Prüfen Sie, ob eine dieser Policen den Schaden abdeckt, bevor Sie einen Dienstleister beauftragen.

Warum hier nicht die EU-Verordnung gilt

Die Verordnung 261/2004 regelt Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung. Gepäck kommt darin nicht vor. Für beschädigtes, verspätetes oder verlorenes Gepäck gilt das Montrealer Übereinkommen, und das rechnet anders: nicht in festen Stufen, sondern nach tatsächlichem Schaden bis zu einer Höchstgrenze in Sonderziehungsrechten.

Der praktische Unterschied ist erheblich. Bei der Ausgleichszahlung genügt der Nachweis von Flug und Verspätung. Beim Gepäck müssen Sie den Schaden belegen, also Quittungen für Ersatzkäufe, Wertnachweise für beschädigte Gegenstände oder eine Inhaltsliste. Ohne Belege bleibt wenig übrig.

Und die Fristen sind kürzer. Beschädigung ist binnen sieben Tagen nach Erhalt anzuzeigen, Verspätung binnen einundzwanzig Tagen nach Aushändigung. Wer diese Fristen versäumt, verliert den Anspruch, unabhängig von der dreijährigen Verjährung. Lassen Sie deshalb noch am Flughafen einen Schadensbericht aufnehmen.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Entschädigung bei verspätetem Gepäck?

Die Höhe hängt allein an der Entfernung, nicht am Ticketpreis und nicht an der Dauer der Verspätung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Der Betrag gilt pro Person, auch für mitreisende Kinder mit eigenem Sitzplatz.

Wie erfahre ich, ob mein Flug wegen Streik ausfällt?

Bei einer Annullierung haben Sie nach Artikel 8 die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und vollständiger Erstattung des Ticketpreises; die Erstattung ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten, nicht als Gutschein. Zusätzlich kommt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht, wenn die Information weniger als vierzehn Tage vor Abflug kam. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.