Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Musterbrief: Entschädigung selbst bei der Airline fordern
Wer die Ausgleichszahlung selbst einfordern will, braucht kein Formular vom Anwalt. Ein sachliches Schreiben mit Flugdaten, Rechtsgrundlage und Frist genügt.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Ihr Musterbrief
Die Flugdaten übernehmen wir aus Ihrer Prüfung. Ergänzen Sie Name, Flugnummer und Bankverbindung, dann ist das Schreiben fertig.
Der Musterbrief ist eine Vorlage und keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht und versenden nichts in Ihrem Namen. Antwortet die Airline nicht oder lehnt sie ab, bleiben Ihnen die Schlichtungsstelle söp, das Luftfahrt-Bundesamt und die Portale aus unserem Vergleich.
Portale im Vergleich
Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Was in das Schreiben gehört
- Flugnummer, Datum, Abflug- und Zielflughafen sowie die Buchungsnummer. Ohne diese vier Angaben kann die Airline den Vorgang nicht zuordnen.
- Die Rechtsgrundlage: Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ein Schreiben ohne Norm landet im Standardtext der Kundenbetreuung.
- Der konkrete Betrag und wie er zustande kommt, also die Entfernung und die daraus folgende Stufe.
- Eine Zahlungsfrist mit Datum. Vierzehn Tage sind üblich und wirken weder unhöflich noch beliebig.
- Die IBAN. Fehlt sie, verzögert schon die Rückfrage nach der Bankverbindung den Vorgang um Wochen.
- Die Aufforderung, außergewöhnliche Umstände zu belegen, falls sich die Airline darauf beruft. Die Darlegungslast liegt bei ihr.
Warum ein sachlicher Brief oft ausreicht
Fluggesellschaften bearbeiten Ausgleichsforderungen in großer Zahl. Wer nur schreibt, er sei verärgert und wolle Geld sehen, bekommt eine Standardantwort. Wer Flugnummer, Entfernung, Norm, Betrag und Frist nennt, ist ein Vorgang, den die Sachbearbeitung sofort zuordnen und abschließen kann.
Das ist der ganze Unterschied. Der Anspruch selbst ändert sich durch die Formulierung nicht, wohl aber die Wahrscheinlichkeit, dass er ohne Umweg bezahlt wird. In der Praxis zahlen viele Airlines auf ein solches Schreiben innerhalb weniger Wochen, ohne dass ein Portal oder ein Anwalt beteiligt sein muss.
Kosten entstehen Ihnen dabei nicht. Sie behalten den vollen Betrag, während ein Portal je nach Anbieter zwischen zwanzig und fünfunddreißig Prozent einbehält. Bei 600 Euro sind das zwischen 120 und 210 Euro Unterschied.
Welche Frist sinnvoll ist
Eine gesetzliche Frist für die Antwort der Airline gibt es nicht. Üblich und angemessen sind vierzehn Tage ab Zugang des Schreibens. Kürzere Fristen wirken unseriös, längere geben ohne Not Zeit her.
Wichtiger als die Frist selbst ist der äußere Rahmen: Der Anspruch verjährt in Deutschland nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom Juni 2024 verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Solange dieser Termin nicht in Sichtweite ist, verlieren Sie durch eine höfliche Nachfrist nichts.
Reagiert die Airline gar nicht, ist das kein Beinbruch. Schweigen ist keine Ablehnung, und die nächsten Schritte stehen Ihnen unverändert offen.
Wenn die Airline ablehnt oder schweigt
Berufen sich Fluggesellschaften auf außergewöhnliche Umstände nach Artikel 5 Absatz 3, ist das zunächst nur eine Behauptung. Sie muss den Umstand darlegen und beweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Ein pauschaler Hinweis auf einen technischen Defekt genügt dafür nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs regelmäßig nicht.
Bleibt es bei der Ablehnung, führen drei Wege weiter. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr prüft kostenlos und außergerichtlich. Das Luftfahrt-Bundesamt ist die nationale Durchsetzungsstelle und kann Verstöße verfolgen, verschafft Ihnen aber selbst kein Geld. Und die Portale aus unserem Vergleich übernehmen den Fall gegen eine Erfolgsprovision, tragen dafür aber das Kosten- und Prozessrisiko.
Der Reihenfolge nach lohnt es sich, erst selbst zu schreiben und dann abzugeben. Umgekehrt geht es nicht: Wer den Anspruch bereits abgetreten hat, kann ihn nicht mehr selbst geltend machen.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Oben Ihren Fall prüfen. Entfernung, Stufe und Betrag übernimmt der Brief automatisch.
- Name, Anschrift, Flugnummer, Buchungsnummer und IBAN ergänzen.
- Brief drucken oder als PDF sichern und an den Kundenservice der Airline senden.
- Frist notieren. Kommt keine Zahlung, stehen Ihnen die Schlichtungsstelle söp, das Luftfahrt-Bundesamt und die Portale offen.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-549/07 ECLI:EU:C:2008:771 | Wallentin-Hermann | Ein technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft. |
| C-257/14 ECLI:EU:C:2015:618 | van der Lans | Auch ein unerwarteter Defekt entlastet nicht, selbst wenn alle Wartungsintervalle eingehalten wurden. Das Ausfallrisiko trägt die Airline. |
| C-195/17 ECLI:EU:C:2018:258 | Krüsemann u. a. | Ein wilder Streik, also spontane Krankmeldungen der Belegschaft nach einer Umstrukturierung, ist kein außergewöhnlicher Umstand. |
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
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Häufige Fragen
Muss ich den Musterbrief per Einschreiben senden?
Nein. Für die Forderung selbst genügt E-Mail oder das Kontaktformular der Airline. Ein Einschreiben wird erst interessant, wenn es später um den Nachweis geht, wann die Frist zu laufen begann. Für den ersten Schritt reicht es, den Versandzeitpunkt und den Text zu sichern.
Wie reklamiere ich richtig Musterbrief?
Sie können den Anspruch direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft anmelden und behalten dann den vollen Betrag. In das Schreiben gehören Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, die Entfernung, der Betrag nach Artikel 7 und eine Frist von vierzehn Tagen. Eine fertige Vorlage, die Ihre Flugdaten übernimmt, finden Sie unter Musterbrief. Reagiert die Airline nicht, bleiben die Schlichtungsstelle söp und die Portale.
Was kostet mich der Musterbrief?
Nichts. Die Vorlage ist kostenlos, und wenn die Airline zahlt, behalten Sie den vollen Betrag nach Artikel 7. Wir verdienen an diesem Weg nichts, weil dabei kein Portal beteiligt ist.
Was ist ein Musterbrief?
Ein Musterbrief ist eine Vorlage für die Forderung an die Fluggesellschaft. Er ersetzt keine Rechtsberatung, sondern spart Formulierungsarbeit. Entscheidend sind sechs Angaben: Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, die Entfernung in Kilometern, der Betrag nach Artikel 7 und eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen. Fehlt eines davon, verzögert sich die Bearbeitung regelmäßig um Wochen.
Kann ich den Brief auch nutzen, wenn ich schon ein Portal beauftragt habe?
Nein. Mit der Beauftragung tritt man den Anspruch in der Regel ab oder erteilt Vollmacht. Zwei Forderungen für denselben Flug führen zu Rückfragen und verzögern die Zahlung. Prüfen Sie zuerst, ob der Auftrag noch läuft.
Welchen Betrag trage ich ein, wenn ich die Entfernung nicht kenne?
Prüfen Sie den Fall oben im Rechner. Die Entfernung wird als Großkreisentfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen berechnet, und der Brief übernimmt Kilometer und Stufe von dort. Eigene Schätzungen sind eine häufige Angriffsfläche.
Was ist, wenn ich mit einem Ersatzflug nur wenig später ankam?
Dann kann sich der Betrag nach Artikel 7 Absatz 2 halbieren. Maßgeblich ist, um wie viel die Ankunft des Ersatzflugs die ursprünglich geplante überschritt: zwei Stunden bis 1.500 km, drei Stunden bei mittleren Strecken, vier Stunden bei Langstrecken außerhalb der EU. Der Rechner berücksichtigt das.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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