Anspruch prüfen

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Luftfahrt-Bundesamt: Beschwerde gegen die Airline

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Das Luftfahrt-Bundesamt verfolgt Verstöße gegen die Verordnung. Geld verschafft es Ihnen nicht, Druck aber schon.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

Anspruch prüfen

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Was das LBA leistet

  • Die Beschwerde folgt auf einen erfolglosen Versuch bei der Airline
  • Der Flug startete in Deutschland oder landete hier mit einem EU-Carrier
  • Schriftwechsel und Buchungsunterlagen liegen bei

Durchsetzungsstelle, nicht Inkasso

Das Luftfahrt-Bundesamt ist die nationale Durchsetzungsstelle für die Verordnung 261/2004. Es überwacht, ob Fluggesellschaften die Regeln einhalten, und kann Bußgelder verhängen. Was es nicht tut: Ihnen Ihr Geld verschaffen. Der Zahlungsanspruch bleibt eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und der Airline.

Trotzdem ist die Beschwerde sinnvoll. Sie wird dokumentiert, fließt in die Aufsicht ein und erzeugt bei wiederholten Verstößen Druck. Für Fluggesellschaften ist eine Häufung von Beschwerden ein Kostenfaktor.

Reichen Sie die Beschwerde erst ein, nachdem Sie die Airline selbst angeschrieben und eine Frist gesetzt haben. Ohne diesen Schritt wird der Vorgang regelmäßig zurückgestellt.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Zuerst die Airline selbst anschreiben und eine Frist setzen.
  2. Nach erfolgloser Frist die Beschwerde beim LBA einreichen.
  3. Parallel die Schlichtungsstelle söp oder ein Portal einschalten.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wie reklamiere ich eine Flugverspätung?

Sie können den Anspruch direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft anmelden und behalten dann den vollen Betrag. In das Schreiben gehören Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, die Entfernung, der Betrag nach Artikel 7 und eine Frist von vierzehn Tagen. Eine fertige Vorlage, die Ihre Flugdaten übernimmt, finden Sie unter Musterbrief. Reagiert die Airline nicht, bleiben die Schlichtungsstelle söp und die Portale.

An wen kann ich mich wenden, um mich über eine Fluggesellschaft zu beschweren?

Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen, also die ausführende Fluggesellschaft, nicht das Reisebüro, nicht das Buchungsportal und nicht der Flughafenbetreiber. Das gilt auch bei einer Pauschalreise: Für Reisemängel haftet der Veranstalter, für die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 die Airline. Steht auf der Bordkarte ein anderes Kürzel, hat ein anderes Unternehmen den Flug durchgeführt und ist zuständig.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.