Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
söp: die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte
Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
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- Stand: 31.07.2026
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Wann die söp zuständig ist
- Sie haben die Airline zuvor selbst angeschrieben
- Die Airline hat abgelehnt oder zwei Monate nicht reagiert
- Die Fluggesellschaft nimmt am Schlichtungsverfahren teil
- Der Fall ist nicht bereits bei Gericht anhängig
Was die söp kann und was nicht
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Sie prüft den Fall, holt eine Stellungnahme der Airline ein und macht einen Schlichtungsvorschlag. Für Sie ist das Verfahren kostenlos; die Kosten trägt das beteiligte Unternehmen.
Zwei Einschränkungen sind wichtig. Der Vorschlag ist nicht bindend: Beide Seiten können ihn ablehnen, und dann steht der Fall wieder dort, wo er war, allerdings mit einer dokumentierten Einschätzung. Und die söp wird nur tätig, wenn Sie sich zuvor an die Airline gewandt haben und diese abgelehnt hat oder zwei Monate nicht reagierte.
Nicht alle Fluggesellschaften nehmen teil. Wer nicht Mitglied ist, wird stattdessen an die behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz verwiesen. Prüfen Sie das vorab auf der Seite der söp.
Ablauf und realistische Dauer
Sie reichen den Fall online oder per Post ein, mit Buchungsbestätigung, Schriftwechsel und der Ablehnung der Airline. Die söp prüft die Zulässigkeit, fordert eine Stellungnahme an und erarbeitet einen Vorschlag. In der Praxis dauert das je nach Auslastung zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten.
Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt. Sie verlieren also keine Zeit im rechtlichen Sinn, auch wenn es sich lang anfühlt.
Der Weg lohnt sich vor allem bei Fällen, in denen die Ablehnung dünn begründet ist. Beruft sich die Airline pauschal auf einen technischen Defekt, ohne die ergriffenen Maßnahmen darzulegen, ist das eine Position, die im Schlichtungsverfahren selten hält.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die Schlichtungsstelle?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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