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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

söp: die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Wann die söp zuständig ist

  • Sie haben die Airline zuvor selbst angeschrieben
  • Die Airline hat abgelehnt oder zwei Monate nicht reagiert
  • Die Fluggesellschaft nimmt am Schlichtungsverfahren teil
  • Der Fall ist nicht bereits bei Gericht anhängig

Was die söp kann und was nicht

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Sie prüft den Fall, holt eine Stellungnahme der Airline ein und macht einen Schlichtungsvorschlag. Für Sie ist das Verfahren kostenlos; die Kosten trägt das beteiligte Unternehmen.

Zwei Einschränkungen sind wichtig. Der Vorschlag ist nicht bindend: Beide Seiten können ihn ablehnen, und dann steht der Fall wieder dort, wo er war, allerdings mit einer dokumentierten Einschätzung. Und die söp wird nur tätig, wenn Sie sich zuvor an die Airline gewandt haben und diese abgelehnt hat oder zwei Monate nicht reagierte.

Nicht alle Fluggesellschaften nehmen teil. Wer nicht Mitglied ist, wird stattdessen an die behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz verwiesen. Prüfen Sie das vorab auf der Seite der söp.

Ablauf und realistische Dauer

Sie reichen den Fall online oder per Post ein, mit Buchungsbestätigung, Schriftwechsel und der Ablehnung der Airline. Die söp prüft die Zulässigkeit, fordert eine Stellungnahme an und erarbeitet einen Vorschlag. In der Praxis dauert das je nach Auslastung zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten.

Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt. Sie verlieren also keine Zeit im rechtlichen Sinn, auch wenn es sich lang anfühlt.

Der Weg lohnt sich vor allem bei Fällen, in denen die Ablehnung dünn begründet ist. Beruft sich die Airline pauschal auf einen technischen Defekt, ohne die ergriffenen Maßnahmen darzulegen, ist das eine Position, die im Schlichtungsverfahren selten hält.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

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Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Schlichtungsstelle?

Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.