Anspruch prüfen

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Beweise sichern: was Sie nach dem Flug aufheben müssen

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren, die Belege verschwinden aber deutlich früher.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

Anspruch prüfen

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Was Sie sichern sollten

  • Fotos von Anzeigetafel, Bordkarte und Aushang der Airline
  • Schriftliche Bestätigung der Störung, möglichst noch am selben Tag
  • Belege für Verpflegung, Transfer und Übernachtung
  • Buchungsbestätigung lokal gespeichert, nicht nur im Portal

Was in den ersten Stunden zählt

Machen Sie am Flughafen drei Fotos: von der Anzeigetafel mit Uhrzeit und Flugstatus, von der Bordkarte und von einer möglichen Aushangmeldung der Airline. Das kostet zwei Minuten und ersetzt später Diskussionen.

Lassen Sie sich am Schalter die Störung bestätigen. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail noch am selben Tag genügt. Besonders wichtig ist das bei Nichtbeförderung: Später wird sonst behauptet, Sie seien zu spät am Gate gewesen.

Heben Sie Belege für Essen, Getränke und Übernachtung auf. Diese Kosten fallen unter Artikel 9 und werden getrennt von der Ausgleichszahlung erstattet.

Wie lange Daten verfügbar bleiben

Der Anspruch verjährt erst drei Jahre nach dem Jahresende, die Datenlage hält deutlich kürzer. Flugverfolgungsdienste speichern tatsächliche Start- und Landezeiten häufig nur Wochen bis wenige Monate. Wer nach einem Jahr sucht, findet dort meist nichts mehr.

Auch die eigene Ablage ist ein Risiko. E-Mail-Postfächer werden aufgeräumt, Apps werden gelöscht, Buchungsbestätigungen liegen in Portalen, die den Zugang nach Reiseende schließen. Legen Sie deshalb einen Ordner an und speichern Sie alles einmal lokal.

Was Sie brauchen, ist übersichtlich: Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer, Bordkarte, Nachweis der tatsächlichen Ankunft, Benachrichtigung der Airline und die Belege für Verpflegung.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch prüfenLieber selbst fordern

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.