Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
EUclaim im Test
EUclaim hat mit 31 % den niedrigsten Satz im Vergleich – und erhebt zusätzlich 33 € je Fall.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Bewertungskriterien
- Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
- Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
- Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
- Bewertungen unabhängiger Portale.
Der niedrigste Prozentsatz – mit einer Bedingung
EUclaim rechnet mit 31 % inklusive Mehrwertsteuer. Das ist der niedrigste effektive Satz im Vergleich. Hinzu kommt allerdings eine feste Gebühr von 33,00 € je Fall.
Diese Pauschale verändert die Rechnung je nach Höhe des Anspruchs vollständig:
- bei 600 €: die Gebühr entspricht 5,5 % – netto bleiben 381,00 €
- bei 400 €: sie entspricht 8,3 % – netto bleiben 243,00 €
- bei 250 €: sie entspricht 13,2 % – netto bleiben 139,50 €
Der Anbieter ist damit bei großen Ansprüchen stark und bei kleinen schwach. Wer die Entfernung seiner Strecke kennt, kann diese Entscheidung in einer Minute treffen.
Warum feste Gebühren in Vergleichen untergehen
Die meisten Vergleichsseiten sortieren nach Prozentsatz. Nach dieser Logik steht EUclaim an der Spitze. Nach der Nettoauszahlung stimmt das nicht: Schon bei 600 € reicht es nur für Platz 5 von 6, weil die feste Gebühr den Vorsprung von vier Prozentpunkten mehr als aufzehrt.
Für die Kurzstrecke stimmt es nicht. Ein Flug von Düsseldorf nach Mallorca liegt unter 1.500 km und bringt 250 €. Davon gehen der Prozentsatz und die Pauschale ab, und der Anbieter rutscht in der Rangfolge nach hinten.
Deshalb sortiert die Tabelle auf dieser Seite nicht nach Prozent, sondern nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt – und rechnet sich neu, sobald Sie Ihre Strecke eingeben.
Für welche Fälle sich der Anbieter eignet
- Langstrecke außerhalb der EU mit 600 €: hier spielt der niedrige Prozentsatz seine Stärke aus
- Mittelstrecke mit 400 €: noch im vorderen Feld
- Kurzstrecke mit 250 €: rechnen Sie nach, ob ein Anbieter ohne Pauschale mehr übrig lässt
- dringender Geldbedarf: nicht das passende Modell, ausgezahlt wird nach Zahlungseingang
Wie bei allen Anbietern gilt: Ohne Durchsetzung entstehen keine Kosten. Die feste Gebühr fällt nur an, wenn tatsächlich gezahlt wird.
Was bei EUclaim von welcher Stufe übrig bleibt
EUclaim verlangt 31 Prozent Erfolgsprovision. Die Mehrwertsteuer ist im Satz enthalten. Zusätzlich fallen 33 Euro feste Verfahrenskosten an, unabhängig von der Höhe der Forderung.
Umgerechnet auf die drei Stufen nach Artikel 7 bleibt davon:
- bei 250 Euro bleiben Ihnen 139,5 Euro
- bei 400 Euro bleiben Ihnen 243 Euro
- bei 600 Euro bleiben Ihnen 381 Euro
Die feste Gebühr wirkt bei kleinen Beträgen deutlich stärker. Bei 250 Euro entspricht der gesamte Abzug rund 44 Prozent, bei 600 Euro nur noch etwa 37 Prozent. Wer eine Kurzstrecke einreicht, sollte das mitrechnen.
Diese Zahlen stammen von der Website des Anbieters, zuletzt geprüft am 27.07.2026. Ändern sich die Bedingungen, ändern wir die Tabelle und das Datum.
Wie schnell EUclaim auszahlt
EUclaim rechnet erst ab, wenn die Airline gezahlt hat. Angegeben sind 4 bis 36 Wochen Bearbeitungsdauer. Das ist länger, kostet aber weniger.
Der Unterschied zwischen beiden Modellen ist keine Frage von gut und schlecht, sondern von Geduld. Wer das Geld sofort braucht, zahlt dafür. Wer warten kann, behält mehr.
Beachten Sie außerdem, ob der Anspruch abgetreten oder nur eine Vollmacht erteilt wird. Ein abgetretener Anspruch lässt sich nicht mehr selbst geltend machen, auch dann nicht, wenn der Anbieter untätig bleibt.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Gut zu wissen
| Provision | 31 % |
|---|---|
| MwSt. | inkl. MwSt. |
| Zusatzkosten | 33,00 € |
| Auszahlung | Wochen bis Monate |
| Sie erhalten (600 €) | 381,00 € |
| Bei Gerichtsverfahren | im Satz enthalten |
Provision von der Website des Anbieters übernommen, Stand 27.07.2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Provision von EUclaim?
EUclaim arbeitet auf Erfolgsbasis: Ohne Auszahlung fällt nichts an. Im Erfolgsfall werden 31 Prozent einbehalten, inklusive Mehrwertsteuer, dazu 33 Euro feste Verfahrenskosten. Von 600 Euro bleiben Ihnen damit 381 Euro, von 250 Euro 139,5 Euro. Die Angaben stammen von der Website des Anbieters, zuletzt geprüft am 27.07.2026.
Welches ist das beste Portal für Fluggastrechte?
Eine allgemein beste Wahl gibt es nicht, weil die Reihenfolge vom Betrag abhängt. Feste Gebühren wiegen bei 250 Euro deutlich schwerer als bei 600 Euro, und ob die Mehrwertsteuer im Satz enthalten ist, verschiebt das Ergebnis um bis zu 19 Prozent. Bei EUclaim bleiben von 600 Euro 381 Euro. Unsere Tabelle sortiert nach der Auszahlung und rechnet sich auf Ihren Betrag um, sobald Sie oben geprüft haben.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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