Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Wir kaufen deinen Flug im Test
Der Anbieter kauft Ihren Anspruch an. Sie erhalten sofort einen festen Betrag und haben mit dem Verfahren nichts mehr zu tun.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Bewertungskriterien
- Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
- Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
- Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
- Bewertungen unabhängiger Portale.
Der Name beschreibt das Modell genau
Anders als bei den meisten Anbietern steht das Geschäftsmodell schon im Namen: Es geht nicht um Vertretung, sondern um Kauf. Sie verkaufen Ihren Anspruch und erhalten dafür in 1–3 Tage einen festen Betrag.
Der Satz liegt bei 35 % zuzüglich Mehrwertsteuer. Das untere Ende von 29,8 % ist der niedrigste Wert unter den ankaufenden Anbietern im Vergleich – er gilt aber nur für Fälle, die als besonders sicher eingestuft werden.
Bei 600 € bedeutet die Spanne netto zwischen 350,10 €.
Warum die Prüfung vor dem Angebot steht
Bei erfolgsbasierten Portalen wird der Fall angenommen und dann geprüft – kostet ja nichts, wenn es scheitert. Beim Ankauf ist die Reihenfolge umgekehrt: Erst wird geprüft, dann kommt ein Angebot oder eine Absage.
Bewertet werden dabei die Eindeutigkeit der Verspätung, die Zahlungsmoral der Airline, die Zustellbarkeit bei Unternehmen außerhalb der EU und die verbleibende Zeit bis zur Verjährung. Aus diesen Faktoren ergibt sich der angebotene Satz.
Für Sie hat das einen unterschätzten Vorteil: Ein Angebot ist zugleich eine Einschätzung der Erfolgsaussichten. Wer ein Angebot am unteren Ende der Spanne erhält, weiß, dass der Anspruch als sicher gilt – und kann überlegen, ob er ihn nicht doch selbst durchsetzt.
Wann dieses Modell die richtige Wahl ist
- Sie brauchen den Betrag kurzfristig und wollen keinen Kredit aufnehmen
- Sie wollen mit dem Verfahren nichts zu tun haben, auch nicht mit Rückfragen
- Der Fall ist eindeutig, sodass ein Angebot am unteren Ende der Spanne realistisch ist
- Die Airline sitzt außerhalb der EU und Sie scheuen die Durchsetzung
Nicht die richtige Wahl ist es, wenn Sie warten können: Bei einem erfolgsbasierten Anbieter bleiben von 600 € rund 390,00 € statt 350,10 €. Und wenn die Airline ohnehin zahlt, ist der Eigenweg am günstigsten – dann behalten Sie den vollen Betrag.
Was bei Wir kaufen deinen Flug von welcher Stufe übrig bleibt
Wir kaufen deinen Flug verlangt 35 Prozent Erfolgsprovision. Auf den Satz kommt die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent obendrauf, effektiv sind es also 41,6 Prozent.
Umgerechnet auf die drei Stufen nach Artikel 7 bleibt davon:
- bei 250 Euro bleiben Ihnen 145,88 Euro
- bei 400 Euro bleiben Ihnen 233,4 bis 281 Euro
- bei 600 Euro bleiben Ihnen 350,10 Euro
Diese Zahlen stammen von der Website des Anbieters, zuletzt geprüft am 27.07.2026. Ändern sich die Bedingungen, ändern wir die Tabelle und das Datum.
Wie schnell Wir kaufen deinen Flug auszahlt
Wir kaufen deinen Flug kauft die Forderung an und zahlt binnen 1–3 Tage aus. Sie bekommen das Geld, bevor die Airline überhaupt reagiert hat, tragen dafür aber den höheren Abschlag.
Der Unterschied zwischen beiden Modellen ist keine Frage von gut und schlecht, sondern von Geduld. Wer das Geld sofort braucht, zahlt dafür. Wer warten kann, behält mehr.
Beachten Sie außerdem, ob der Anspruch abgetreten oder nur eine Vollmacht erteilt wird. Ein abgetretener Anspruch lässt sich nicht mehr selbst geltend machen, auch dann nicht, wenn der Anbieter untätig bleibt.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Gut zu wissen
| Provision | 35 % |
|---|---|
| MwSt. | zzgl. MwSt. |
| Zusatzkosten | – |
| Auszahlung | 1–3 Tage |
| Sie erhalten (600 €) | 350,10 € |
Provision von der Website des Anbieters übernommen, Stand 27.07.2026.
Häufige Fragen
Welches ist das beste Portal für Fluggastrechte?
Eine allgemein beste Wahl gibt es nicht, weil die Reihenfolge vom Betrag abhängt. Feste Gebühren wiegen bei 250 Euro deutlich schwerer als bei 600 Euro, und ob die Mehrwertsteuer im Satz enthalten ist, verschiebt das Ergebnis um bis zu 19 Prozent. Bei Wir kaufen deinen Flug bleiben von 600 Euro 350,1 bis 421,5 Euro. Unsere Tabelle sortiert nach der Auszahlung und rechnet sich auf Ihren Betrag um, sobald Sie oben geprüft haben.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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