Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Anbieter mit der schnellsten Auszahlung
Wer die Forderung ankauft, zahlt in Tagen aus. Was dieser Vorschuss kostet, steht in der Tabelle.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Bewertungskriterien
- Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
- Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
- Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
- Bewertungen unabhängiger Portale.
Was „schnell“ in dieser Branche bedeutet
Die Auszahlungsdauer folgt dem Geschäftsmodell, nicht der Bearbeitungsgeschwindigkeit. Anbieter, die auf Erfolgsbasis arbeiten, zahlen aus, nachdem die Airline gezahlt hat – und das kann bei einem streitigen Fall Monate dauern.
Anbieter, die die Forderung ankaufen, zahlen binnen Tagen. Sie übernehmen damit das Risiko des Verfahrens und lassen sich das über einen höheren Satz vergüten. Der Unterschied zwischen beiden Modellen liegt bei 600 € Ausgleichszahlung in der Größenordnung von 39,90 €.
Beides ist legitim. Die Frage ist nicht, welches Modell besser ist, sondern ob Sie den Betrag jetzt brauchen oder warten können.
Was die Bearbeitung tatsächlich verzögert
- unvollständige Angaben zu Flugnummer, Datum oder Strecke
- mehrere Reisende in einer Buchung: jeder Anspruch wird einzeln geführt
- Berufung der Airline auf außergewöhnliche Umstände: der Fall geht in die streitige Phase
- Airlines außerhalb der EU: Zustellung und Vollstreckung dauern länger
Auf die Höhe der Ausgleichszahlung hat die Dauer keinen Einfluss. Der Betrag steht mit der Entfernung fest und wächst nicht mit der Wartezeit – anders als bei Verzugszinsen, die gesondert geltend gemacht werden müssten.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Häufige Fragen
Welches Casino zahlt am selben Tag aus?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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