Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Flightright: Erfahrungen, Konditionen und was übrig bleibt
Statt Sternchen zeigen wir die Rechnung: 20 bis 30 Prozent zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer, Bearbeitungsdauer 4 bis 48 Wochen.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Worauf Sie bei Flightright achten sollten
- Erfolgsbasis: ohne Auszahlung fällt nichts an
- Provision 20 bis 30 Prozent, zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer
- Bearbeitungsdauer 4 bis 48 Wochen
- Angaben von der Website des Anbieters, mit Prüfdatum
Vertragsform und Dauer bei Flightright
Was Sie bei Flightright zuerst klären sollten, ist nicht die Bewertung, sondern die Vertragsform. Flightright rechnet erst ab, wenn die Airline gezahlt hat, und trägt bis dahin das Kostenrisiko.
Der Unterschied ist folgenreich. Ein abgetretener Anspruch lässt sich nicht mehr selbst geltend machen, auch dann nicht, wenn der Anbieter untätig bleibt. Bei einer Vollmacht bleiben Sie Anspruchsinhaber und können den Auftrag widerrufen.
Der zweite Punkt ist die Bearbeitungsdauer. Angegeben sind 4 bis 48 Wochen. Kommt es zur Klage, kann daraus deutlich mehr werden; das liegt am Verfahren, nicht am Anbieter.
Warum Bewertungen wenig aussagen
Bewertungen führen in dieser Branche selten weiter. Wer sein Geld bekommen hat, schreibt selten; wer abgelehnt wurde, schreibt oft, obwohl die Ablehnung von der Airline kam und nicht vom Portal.
Belastbarer sind drei Fragen. Erstens: Was bleibt am Ende übrig? Bei Flightright sind das von 600 Euro 385,8 bis 457,2 Euro und von 250 Euro 160,75 bis 190,5 Euro. Zweitens: Wird der Anspruch abgetreten oder eine Vollmacht erteilt? Drittens: Fallen neben der Provision weitere Kosten an?
Wir führen keine eigenen Sternebewertungen. Solange uns keine belegbare Quelle mit Datum vorliegt, bleibt das Feld leer, statt mit einer Zahl gefüllt zu werden, die niemand nachprüfen kann.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Gut zu wissen
| Provision | 30 % |
|---|---|
| MwSt. | zzgl. MwSt. |
| Zusatzkosten | – |
| Auszahlung | Wochen bis Monate |
| Sie erhalten (600 €) | 385,80 € |
| Bei Gerichtsverfahren | + 14 % |
Provision von der Website des Anbieters übernommen, Stand 27.07.2026.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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