Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Flightright oder Fairplane: der Vergleich
Flightright zahlt bei 600 Euro 35,7 Euro mehr aus. Bei kleineren Beträgen kann sich die Reihenfolge umkehren.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Worin sich die beiden unterscheiden
- Beide arbeiten auf Erfolgsbasis
- Flightright: 20 bis 30 Prozent, zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer
- Fairplane: 35 Prozent, zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer
- Die Rangfolge hängt vom Betrag ab, nicht nur vom Prozentsatz
Zwei Spannen, die sich fast decken
Beide Anbieter nennen keinen festen Satz, sondern eine Spanne, und nach Umrechnung auf die Mehrwertsteuer liegen diese Spannen dicht beieinander: Flightright 20 % bis 30 % zuzüglich Mehrwertsteuer, effektiv 23,8 % bis 35,7 %; Fairplane 24 % bis 35 %, bei denen die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
Wir rechnen bei beiden mit dem ungünstigsten Satz, denn nur der ist zugesagt:
- 250 €: Flightright 160,75 € · Fairplane 162,50 € · Fairplane liegt mit 1,75 € vorn
- 400 €: Flightright 257,20 € · Fairplane 260,00 € · Fairplane liegt mit 2,80 € vorn
- 600 €: Flightright 385,80 € · Fairplane 390,00 € · Fairplane liegt mit 4,20 € vorn
Der Abstand ist damit klein und wechselt sogar die Richtung: garantiert bleibt bei Fairplane etwas mehr, im günstigsten Fall bei Flightright. Wer hier nach dem großen Unterschied sucht, sucht an der falschen Stelle.
Der Unterschied liegt im Gerichtsfall, nicht im Prozentsatz
Entscheidend wird die Frage, was passiert, wenn die Airline nicht zahlt und der Anspruch eingeklagt werden muss. Fairplane gibt an, die gerichtliche Durchsetzung sei in der genannten Obergrenze bereits enthalten; es komme kein weiterer Aufschlag hinzu.
Bei anderen Anbietern in diesem Vergleich ist das nicht so: AirHelp etwa erhebt neben der Servicegebühr eine gesonderte Rechtsweggebühr von 15 % inklusive Umsatzsteuer, sodass im Gerichtsfall rund die Hälfte der Ausgleichszahlung einbehalten wird.
Prüfen Sie deshalb vor der Beauftragung zwei Dinge, die im beworbenen Prozentsatz nicht auftauchen: ob die Mehrwertsteuer enthalten ist und was ein Gerichtsverfahren zusätzlich kostet. Beides steht bei jedem Anbieter in unserer Tabelle, zusammen mit dem Datum der letzten Prüfung.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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