Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
AirHelp Alternativen im Überblick
Mehr Netto oder schneller Geld – beides zugleich gibt es in diesem Markt nicht.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Bewertungskriterien
- Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
- Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
- Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
- Bewertungen unabhängiger Portale.
Was eine echte Alternative ausmacht
Alternative heißt nicht: irgendein anderer Anbieter. Die Frage ist, worin die Alternative besteht – im Preis oder im Tempo. Beides zugleich gibt es in diesem Markt nicht.
Wer mehr Netto möchte, sucht einen Anbieter mit niedrigerem effektivem Satz und ohne feste Gebühr – und nimmt dafür in Kauf, dass ausgezahlt wird, nachdem die Airline gezahlt hat. Wer schneller an das Geld möchte, sucht einen Anbieter, der die Forderung ankauft – und zahlt dafür mehr.
Die dritte Alternative ist der Eigenweg: Sie behalten 100 %, übernehmen aber Schriftverkehr, Fristen und im Streitfall das Kostenrisiko. Bei einem unstreitigen Fall ist das die wirtschaftlichste Lösung.
Die Alternative hängt von Ihrer Stufe ab
Bei einem Anspruch über 600 € entscheidet fast ausschließlich der Prozentsatz – feste Gebühren fallen anteilig kaum ins Gewicht. Bei 250 € ist es umgekehrt: Eine Pauschale von 33 € entspricht dort über 13 % und verschiebt die Rangfolge deutlich.
Deshalb gibt es keine Alternative, die für alle Fälle gilt. Geben Sie oben Ihre Strecke ein – die Tabelle rechnet auf Ihren Betrag um und ordnet die Anbieter neu.
Prüfen Sie zusätzlich, ob der Anbieter Ihren Fall überhaupt annimmt. Ältere Ansprüche, bereits abgelehnte Fälle und Airlines außerhalb der EU werden unterschiedlich gehandhabt.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Häufige Fragen
Wie kann ich eine Flugentschädigung kostenlos beantragen?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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