Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Was kostet AirHelp? Provision und Zusatzkosten
Was 35 % bei 250, 400 und 600 € konkret bedeuten – und warum keine Mehrwertsteuer dazukommt.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Bewertungskriterien
- Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
- Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
- Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
- Bewertungen unabhängiger Portale.
Was 35 % bei jedem Betrag konkret bedeuten
AirHelp nennt eine Provision von 35 %. Anders als bei einem Teil der Wettbewerber ist die Mehrwertsteuer darin bereits enthalten – es kommen also keine 19 % obendrauf. Aus 35 % werden damit auch effektiv 35 % und nicht 41,7 %.
Auf die drei Stufen der Verordnung umgerechnet bleibt Ihnen:
- 250 € Ausgleichszahlung: 162,50 € netto
- 400 € Ausgleichszahlung: 260,00 € netto
- 600 € Ausgleichszahlung: 390,00 € netto
Weil AirHelp keine feste Zusatzgebühr erhebt, bleibt der Anteil über alle drei Stufen gleich. Das ist der wesentliche Unterschied zu Anbietern mit einer Pauschale: Dort sinkt der Nettoanteil, je kleiner der Anspruch ist.
Wann keine Provision anfällt
AirHelp arbeitet auf Erfolgsbasis. Wird der Anspruch nicht durchgesetzt, entstehen keine Kosten – auch nicht für Porto, Übersetzungen oder Anwälte. Diese Struktur ist im Markt Standard und kein Alleinstellungsmerkmal, sie ist aber der Grund, warum die Prozentsätze im Vergleich zu einer Anwaltsgebühr hoch wirken: Der Anbieter finanziert aus den erfolgreichen Fällen auch die erfolglosen.
Achten Sie auf einen Punkt, der oft übersehen wird: Kommt es zum Gerichtsverfahren, erheben manche Anbieter einen höheren Satz. Prüfen Sie in den Bedingungen, ob die genannten 35 % auch dann gelten oder ob eine gesonderte Klausel greift.
Wann sich der Weg über ein Portal rechnet
Rein rechnerisch ist der Eigenweg immer günstiger: Sie behalten 100 % statt 65 %. Bei 600 € sind das 210,00 € Unterschied.
Dem steht gegenüber, was Sie dafür selbst übernehmen: Anspruchsschreiben, Fristsetzung, der Umgang mit einer Ablehnung, gegebenenfalls Schlichtung oder Klage samt Kostenrisiko. Wer den Flug gut dokumentiert hat und die Airline zahlt ohne Streit, verschenkt über ein Portal Geld. Wer eine Ablehnung mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände erhalten hat, kauft mit der Provision im Wesentlichen die Bereitschaft, den Fall weiterzuführen.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Gut zu wissen
| Provision | 35 % |
|---|---|
| MwSt. | inkl. MwSt. |
| Zusatzkosten | – |
| Auszahlung | Wochen bis Monate |
| Sie erhalten (600 €) | 390,00 € |
| Bei Gerichtsverfahren | + 15 % |
Provision von der Website des Anbieters übernommen, Stand 27.07.2026.
Häufige Fragen
Wie viel Provision nimmt AirHelp?
AirHelp arbeitet auf Erfolgsbasis: Ohne Auszahlung fällt nichts an. Im Erfolgsfall werden 35 Prozent einbehalten, inklusive Mehrwertsteuer. Von 600 Euro bleiben Ihnen damit 390 Euro, von 250 Euro 162,5 Euro. Die Angaben stammen von der Website des Anbieters, zuletzt geprüft am 27.07.2026.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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