Anspruch prüfen

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Was kostet AirHelp? Provision und Zusatzkosten

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Was 35 % bei 250, 400 und 600 € konkret bedeuten – und warum keine Mehrwertsteuer dazukommt.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

Anspruch prüfen

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €zzgl. MwSt. · effektiv 33,3 %Bearbeitungsdauer: 1–3 Tage
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €inkl. MwSt.Bearbeitungsdauer: 4–48 Wochen
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €inkl. MwSt.Bearbeitungsdauer: 4–48 Wochen
FlightrightNettoauszahlung 4/6
Vergleich kostenlos20–30 %Sie erhalten 386–457 €von 600 €zzgl. MwSt. · effektiv 35,7 %Bearbeitungsdauer: 4–48 Wochen
EUclaimNettoauszahlung 5/6
Vergleich kostenlos31 %Sie erhalten 381 €von 600 €inkl. MwSt.Bearbeitungsdauer: 4–36 Wochen
Wir kaufen deinen FlugNettoauszahlung 6/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 350 €von 600 €zzgl. MwSt. · effektiv 41,7 %Bearbeitungsdauer: 1–3 Tage

Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.

Bewertungskriterien

  • Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
  • Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
  • Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
  • Bewertungen unabhängiger Portale.

Was 35 % bei jedem Betrag konkret bedeuten

AirHelp nennt eine Provision von 35 %. Anders als bei einem Teil der Wettbewerber ist die Mehrwertsteuer darin bereits enthalten – es kommen also keine 19 % obendrauf. Aus 35 % werden damit auch effektiv 35 % und nicht 41,7 %.

Auf die drei Stufen der Verordnung umgerechnet bleibt Ihnen:

  • 250 € Ausgleichszahlung: 162,50 € netto
  • 400 € Ausgleichszahlung: 260,00 € netto
  • 600 € Ausgleichszahlung: 390,00 € netto

Weil AirHelp keine feste Zusatzgebühr erhebt, bleibt der Anteil über alle drei Stufen gleich. Das ist der wesentliche Unterschied zu Anbietern mit einer Pauschale: Dort sinkt der Nettoanteil, je kleiner der Anspruch ist.

Wann keine Provision anfällt

AirHelp arbeitet auf Erfolgsbasis. Wird der Anspruch nicht durchgesetzt, entstehen keine Kosten – auch nicht für Porto, Übersetzungen oder Anwälte. Diese Struktur ist im Markt Standard und kein Alleinstellungsmerkmal, sie ist aber der Grund, warum die Prozentsätze im Vergleich zu einer Anwaltsgebühr hoch wirken: Der Anbieter finanziert aus den erfolgreichen Fällen auch die erfolglosen.

Achten Sie auf einen Punkt, der oft übersehen wird: Kommt es zum Gerichtsverfahren, erheben manche Anbieter einen höheren Satz. Prüfen Sie in den Bedingungen, ob die genannten 35 % auch dann gelten oder ob eine gesonderte Klausel greift.

Wann sich der Weg über ein Portal rechnet

Rein rechnerisch ist der Eigenweg immer günstiger: Sie behalten 100 % statt 65 %. Bei 600 € sind das 210,00 € Unterschied.

Dem steht gegenüber, was Sie dafür selbst übernehmen: Anspruchsschreiben, Fristsetzung, der Umgang mit einer Ablehnung, gegebenenfalls Schlichtung oder Klage samt Kostenrisiko. Wer den Flug gut dokumentiert hat und die Airline zahlt ohne Streit, verschenkt über ein Portal Geld. Wer eine Ablehnung mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände erhalten hat, kauft mit der Provision im Wesentlichen die Bereitschaft, den Fall weiterzuführen.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

Provision35 %
MwSt.inkl. MwSt.
Zusatzkosten
AuszahlungWochen bis Monate
Sie erhalten (600 €)390,00 €
Bei Gerichtsverfahren+ 15 %

Provision von der Website des Anbieters übernommen, Stand 27.07.2026.

Häufige Fragen

Wie viel Provision nimmt AirHelp?

AirHelp arbeitet auf Erfolgsbasis: Ohne Auszahlung fällt nichts an. Im Erfolgsfall werden 35 Prozent einbehalten, inklusive Mehrwertsteuer. Von 600 Euro bleiben Ihnen damit 390 Euro, von 250 Euro 162,5 Euro. Die Angaben stammen von der Website des Anbieters, zuletzt geprüft am 27.07.2026.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.