Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
AirHelp oder Flightright: der direkte Vergleich
Fester Satz gegen Spanne: was das für den Betrag bedeutet, der bei Ihnen ankommt.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Bewertungskriterien
- Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
- Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
- Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
- Bewertungen unabhängiger Portale.
Fester Satz gegen Spanne
Der Unterschied zwischen diesen beiden Anbietern liegt weniger in der Höhe als in der Struktur. AirHelp nennt 35 % inklusive Mehrwertsteuer – eine feste Zahl, die von Anfang an feststeht. Flightright nennt eine Spanne von 20 bis 30 % zuzüglich Mehrwertsteuer, effektiv 23,8 % bis 35,7 %.
Bei 600 € bleiben Ihnen damit 390,00 € gegenüber 385,80 € im ungünstigen und 457,20 € im günstigen Fall.
Die Spanne kann also in beide Richtungen ausschlagen. Wer Planbarkeit möchte, ist mit einem festen Satz besser bedient; wer einen einfachen Fall hat, kann mit der Spanne günstiger fahren.
Worin sich beide nicht unterscheiden
Beide zahlen aus, nachdem die Airline gezahlt hat – keiner der beiden kauft die Forderung an. Wer das Geld kurzfristig braucht, findet bei beiden nicht das passende Modell.
Beide arbeiten erfolgsbasiert: Bleibt die Durchsetzung aus, entstehen keine Kosten. Und beide führen Fälle notfalls gerichtlich, wobei in beiden Fällen zu prüfen ist, ob der genannte Satz auch für dieses Stadium gilt.
Die Entscheidung fällt damit auf zwei Fragen zusammen: Wie eindeutig ist Ihr Fall, und wie wichtig ist Ihnen, den Endbetrag vorher zu kennen.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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