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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

AirHelp oder Flightright: der direkte Vergleich

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Fester Satz gegen Spanne: was das für den Betrag bedeutet, der bei Ihnen ankommt.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €zzgl. MwSt. · effektiv 33,3 %Bearbeitungsdauer: 1–3 Tage
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €inkl. MwSt.Bearbeitungsdauer: 4–48 Wochen
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €inkl. MwSt.Bearbeitungsdauer: 4–48 Wochen
FlightrightNettoauszahlung 4/6
Vergleich kostenlos20–30 %Sie erhalten 386–457 €von 600 €zzgl. MwSt. · effektiv 35,7 %Bearbeitungsdauer: 4–48 Wochen
EUclaimNettoauszahlung 5/6
Vergleich kostenlos31 %Sie erhalten 381 €von 600 €inkl. MwSt.Bearbeitungsdauer: 4–36 Wochen
Wir kaufen deinen FlugNettoauszahlung 6/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 350 €von 600 €zzgl. MwSt. · effektiv 41,7 %Bearbeitungsdauer: 1–3 Tage

Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.

Bewertungskriterien

  • Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
  • Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
  • Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
  • Bewertungen unabhängiger Portale.

Fester Satz gegen Spanne

Der Unterschied zwischen diesen beiden Anbietern liegt weniger in der Höhe als in der Struktur. AirHelp nennt 35 % inklusive Mehrwertsteuer – eine feste Zahl, die von Anfang an feststeht. Flightright nennt eine Spanne von 20 bis 30 % zuzüglich Mehrwertsteuer, effektiv 23,8 % bis 35,7 %.

Bei 600 € bleiben Ihnen damit 390,00 € gegenüber 385,80 € im ungünstigen und 457,20 € im günstigen Fall.

Die Spanne kann also in beide Richtungen ausschlagen. Wer Planbarkeit möchte, ist mit einem festen Satz besser bedient; wer einen einfachen Fall hat, kann mit der Spanne günstiger fahren.

Worin sich beide nicht unterscheiden

Beide zahlen aus, nachdem die Airline gezahlt hat – keiner der beiden kauft die Forderung an. Wer das Geld kurzfristig braucht, findet bei beiden nicht das passende Modell.

Beide arbeiten erfolgsbasiert: Bleibt die Durchsetzung aus, entstehen keine Kosten. Und beide führen Fälle notfalls gerichtlich, wobei in beiden Fällen zu prüfen ist, ob der genannte Satz auch für dieses Stadium gilt.

Die Entscheidung fällt damit auf zwei Fragen zusammen: Wie eindeutig ist Ihr Fall, und wie wichtig ist Ihnen, den Endbetrag vorher zu kennen.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.