Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
AirHelp oder EUclaim: der direkte Vergleich
Vier Prozentpunkte Vorsprung gegen 33 € feste Gebühr – gerechnet auf allen drei Stufen der Verordnung.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Bewertungskriterien
- Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
- Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
- Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
- Bewertungen unabhängiger Portale.
Die 33 € entscheiden diesen Vergleich
Auf dem Papier ist EUclaim mit 31 % günstiger als AirHelp mit 35 %, und bei beiden ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Der Vergleich kippt trotzdem – wegen einer Position, die in keinem Prozentsatz auftaucht: EUclaim berechnet zusätzlich 33,00 € je Fall.
- 250 €: AirHelp 162,50 € · EUclaim 139,50 € · Unterschied 23,00 €
- 400 €: AirHelp 260,00 € · EUclaim 243,00 € · Unterschied 17,00 €
- 600 €: AirHelp 390,00 € · EUclaim 381,00 € · Unterschied 9,00 €
Eine feste Gebühr wirkt umgekehrt proportional zum Anspruch. Bei 600 € entsprechen 33,00 € gut fünf Prozent der Ausgleichszahlung, bei 250 € sind es über dreizehn. Deshalb bleibt vom niedrigeren Prozentsatz nichts übrig: In unserer Rechnung liegt AirHelp auf allen drei Stufen vorn, und der Abstand wächst, je kleiner der Anspruch ist – von 9,00 € bei 600 € auf 23,00 € bei 250 €.
Kurzstrecke oder Langstrecke – daran hängt die Wahl
Die Stufe der Verordnung ergibt sich aus der Großkreisentfernung, nicht aus der Dauer der Verspätung. Bis 1.500 km sind es 250 €, darüber 400 €, und erst jenseits von 3.500 km außerhalb der EU 600 €. Für EUclaim entscheidet diese Vorfrage über die gesamte Platzierung.
Im Feld der 6 verglichenen Anbieter steht EUclaim bei 600 € auf Platz 3 und bei 400 € auf Platz 3. Bei 250 € fällt es auf Platz 6 – die feste Gebühr wiegt dort schwerer als jeder Unterschied im Prozentsatz.
Wer von Frankfurt nach Mallorca fliegt, landet bei 250 € und sollte deshalb genau rechnen. Wer aus Dubai oder New York zurückkommt, landet bei 600 € – dort ist der Abstand nach vorn klein. Prüfen Sie zuerst Ihre Strecke, dann den Anbieter.
Was beide gemeinsam haben
Beide Anbieter behalten die Forderung nicht an: Ausgezahlt wird, nachdem die Airline gezahlt hat. Beide arbeiten erfolgsbasiert – bleibt die Durchsetzung aus, entstehen keine Kosten. Und bei beiden ist die Mehrwertsteuer im genannten Satz enthalten, was den Vergleich hier ausnahmsweise unkompliziert macht.
Der Unterschied liegt damit fast vollständig in der Zusatzgebühr und in vier Prozentpunkten. Wer schnelles Geld braucht, ist bei keinem der beiden richtig – dafür braucht es einen Anbieter, der die Forderung ankauft.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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