Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Sofortauszahlung: Geld in wenigen Tagen
Sofortauszahlung ist ein Verkauf Ihrer Forderung, keine schnellere Bearbeitung. Der Abschlag ist der Preis dafür.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
- Vergleich kostenlos
- 6 Anbieter verglichen
- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.
Davon bleiben Ihnen
- EUflight400 €
- Fairplane390 €
- AirHelp390 €
- Flightright386 €
- EUclaim381 €
- Wir kaufen deinen Flug350 €
Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.
Portale im Vergleich
Provision, Mehrwertsteuer und feste Gebühren – umgerechnet auf den Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.
Provisionen und Fristen stammen aus eigener Recherche und werden regelmäßig überprüft. Bewertungen werden ergänzt, sobald sie aus einer belegbaren Quelle vorliegen.
Bewertungskriterien
- Provision in Prozent der Ausgleichszahlung.
- Auszahlungsdauer bis zum Geldeingang.
- Vorgehen bei Ablehnung durch die Airline.
- Bewertungen unabhängiger Portale.
Sofortauszahlung ist ein Verkauf, keine Beschleunigung
Bei der Sofortauszahlung verkaufen Sie Ihre Forderung. Der Anbieter zahlt Ihnen einen Betrag aus und macht den Anspruch anschließend im eigenen Namen geltend. Was die Airline später zahlt – oder nicht zahlt – betrifft Sie nicht mehr.
Das unterscheidet dieses Modell grundlegend von der Beauftragung auf Erfolgsbasis. Dort bleiben Sie Inhaber der Forderung und erhalten den Anteil, sobald gezahlt wurde. Hier endet Ihre Beteiligung mit der Auszahlung.
Der Preis dafür ist der Abschlag. Bei 600 € Ausgleichszahlung bleiben bei einem ankaufenden Anbieter rund 400,08 € gegenüber 390,00 € beim günstigsten Anbieter ohne Ankauf.
Wann ein Ankauf abgelehnt wird
Weil der Anbieter aus eigener Tasche zahlt, prüft er vorab strenger. Regelmäßig abgelehnt werden Fälle, in denen die Airline bereits außergewöhnliche Umstände geltend gemacht hat, Ansprüche kurz vor der Verjährung und Flüge, deren Verspätung sich nicht eindeutig dokumentieren lässt.
Eine Ablehnung sagt nichts darüber aus, ob Ihr Anspruch besteht. Sie sagt nur, dass der Fall dem Anbieter für einen Ankauf zu unsicher erscheint.
In diesem Fall bleiben zwei Wege: ein erfolgsbasiertes Portal, das auch schwierigere Fälle annimmt, oder die eigene Durchsetzung über Airline, Schlichtung und notfalls Gericht.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich jetzt sofort Geld her?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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