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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Flugverspätung ab Frankfurt am Main: Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Ab Flughafen Frankfurt am Main gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für jeden Abflug – unabhängig davon, bei welcher Fluggesellschaft Sie gebucht haben.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

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  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Beträge für Ihre Strecke

Die Entfernung ist die Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen. Die Beträge gelten je Person und unabhängig vom Ticketpreis.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
FRA → CDG
Paris
448 km250 €
FRA → LHR
London
654 km250 €
FRA → FCO
Rom
958 km250 €
FRA → BCN
Barcelona
1.093 km250 €
FRA → MAD
Madrid
1.420 km250 €
FRA → IST
Istanbul
1.837 km400 €
FRA → DXB
Dubai
4.845 km600 €
FRA → JFK
New York
6.189 km600 €

Was ab Frankfurt am Main gilt

  • Bei Abflug ab Frankfurt am Main greift die Verordnung immer, auch bei Airlines von außerhalb der EU.
  • Ab drei Stunden Verspätung am Zielort kommt eine Ausgleichszahlung in Betracht.
  • Zuständig für Klagen ist in der Regel das Amtsgericht Frankfurt am Main.
  • Der Ticketpreis hat auf die Höhe der Zahlung keinen Einfluss.

Was es für Flüge ab Frankfurt am Main gibt

Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt allein an der Großkreisentfernung zwischen Frankfurt am Main und dem Zielort – nicht am Ticketpreis, nicht an der Fluggesellschaft und nicht an der Dauer der Verspätung.

Ab FRA reicht die Spanne der häufig geflogenen Strecken von Paris mit 448 km bis New York mit 6.189 km. Das entspricht 250 € am unteren und 600 € am oberen Ende.

Beachten Sie die Obergrenze innerhalb der Europäischen Union: Bleiben Start und Ziel in der EU, sind es auch bei mehr als 1.500 km höchstens 400 €. Die 600 € kommen erst bei Strecken über 3.500 km mit einem Endpunkt außerhalb der EU in Betracht – von den hier aufgeführten Zielen trifft das auf 4 zu.

Welches Gericht für Flüge ab Frankfurt am Main zuständig ist

Für Klagen aus Flügen ab FRA kommt regelmäßig das Amtsgericht Frankfurt am Main in Betracht.

Die Grundlage dafür liefert der Gerichtshof der Europäischen Union: Bei Ansprüchen aus der Verordnung 261/2004 kann der Reisende wahlweise am Abflugort oder am Ankunftsort klagen (Rechtssache C-204/08). Sie sind also nicht darauf angewiesen, das Unternehmen an seinem Sitz zu verklagen – auch dann nicht, wenn dieser im Ausland liegt.

Praktisch ist das der Grund, warum Fluggastrechteportale auch Fälle gegen Airlines außerhalb der EU annehmen: Der Gerichtsstand am Abflughafen Frankfurt am Main bleibt eröffnet. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich zusätzlich nach dem Streitwert; bei Beträgen bis 5.000 € ist es das Amtsgericht.

Umsteigen in Frankfurt am Main: worauf es ankommt

FRA ist ein Drehkreuz – ein erheblicher Teil der Passagiere steigt hier nur um. Für Ansprüche ist das der wichtigste Unterschied zu einem reinen Zielflughafen: Nicht der verpasste Anschluss löst den Anspruch aus, sondern die verspätete Ankunft am Endziel.

Wurde die gesamte Reise in einer Buchung ausgestellt, zählt allein die letzte Ankunftszeit. Ein Zubringer, der 25 Minuten zu spät in Frankfurt am Main landet, kann so zu einem Anspruch führen, wenn der Anschluss wegfällt und die Ersatzverbindung Stunden später ankommt. Wurden die Flüge getrennt gebucht, gilt das nicht – dann ist jeder Abschnitt für sich zu betrachten.

Zweite Besonderheit an Drehkreuzen: Zwischen Aufsetzen und geöffneter Tür vergehen hier regelmäßig 15 bis 20 Minuten, weil Rollwege lang sind und Positionen belegt sein können. Bei einer Ankunft knapp unter drei Stunden lohnt deshalb der Blick auf die tatsächliche Ausstiegszeit.

16 Fluggesellschaften ab Frankfurt am Main – und was das ändert

Ab FRA sind in unserem Vergleich 16 Fluggesellschaften erfasst, davon 5 mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.

Für den Hinflug ab Frankfurt am Main spielt das keine Rolle: Startet der Flug in Deutschland, gilt die Verordnung für jedes ausführende Luftfahrtunternehmen – unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat. Unterschiedlich wird es erst auf dem Rückweg. Fliegt ein EU-Carrier aus einem Drittstaat nach Frankfurt am Main, ist auch dieser Flug erfasst; bei einem Unternehmen ohne EU-Sitz dagegen nicht.

Wer eine Hin- und Rückreise gebucht hat, sollte deshalb zuerst klären, welcher Abschnitt betroffen war und wer ihn tatsächlich durchgeführt hat. Auf der Bordkarte steht das ausführende Unternehmen – und nur gegen dieses richtet sich der Anspruch.

Entfernungen, Fristen und Zuständigkeit ab Frankfurt am Main

Ab Frankfurt am Main entscheidet die Entfernung über die Stufe, und die Spanne ist groß. Die kürzeste der hier gelisteten Verbindungen führt nach Paris (CDG) über rund 448 Kilometer und ergibt 250 Euro. Die längste führt nach New York (JFK) über etwa 6.189 Kilometer und ergibt 600 Euro. Von den aufgeführten Strecken fallen 5 zu 250 Euro, 1 zu 400 Euro, 2 zu 600 Euro.

Betreuung nach Artikel 9 beginnt früher als die Ausgleichszahlung und richtet sich ebenfalls nach der Entfernung: ab 2 Stunden auf der kurzen Strecke nach CDG, ab 4 Stunden auf der langen nach JFK. Verpflegung, zwei Nachrichten und bei Bedarf eine Übernachtung schuldet die Airline unabhängig davon, ob am Ende Geld nach Artikel 7 fließt.

Ab Frankfurt am Main fliegen 16 der von uns erfassten Fluggesellschaften. Kommt es zum Streit, ist für Klagen am Abflugort regelmäßig das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Wichtig bleibt: Anspruchsgegner ist immer die ausführende Fluggesellschaft, nicht der Flughafenbetreiber.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.
C-501/17
ECLI:EU:C:2019:288
GermanwingsEine Schraube auf der Startbahn, die einen Reifen beschädigt, gilt als außergewöhnlicher Umstand. Der Schaden entsteht außerhalb des Einflussbereichs.
C-159/18
ECLI:EU:C:2019:535
MoensKerosin auf der Startbahn, das nicht von der betroffenen Airline stammt, ist ein außergewöhnlicher Umstand.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei Flughafen Frankfurt am Main

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie zuerst die ausführende Fluggesellschaft an, nicht den Flughafen. Der Flughafenbetreiber ist für Ausgleichszahlungen nicht zuständig.

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

  4. Klage am Amtsgericht

    Zuständig ist regelmäßig das Gericht am Abflugort, hier das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

Häufige Fragen

Warum gibt es heute so viele Flugverspätungen?

Für Ihren Anspruch spielt die Ursache zunächst keine Rolle. Entscheidend ist, ob Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankamen. Erst wenn die Airline sich auf außergewöhnliche Umstände nach Artikel 5 Absatz 3 beruft, kommt es auf die Ursache an, und dann muss sie diese darlegen und beweisen. Ab Frankfurt am Main reicht die Spanne von 448 km und 250 Euro bis 6.189 km und 600 Euro.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.