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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Lufthansa: Entschädigung bei Verspätung und Annullierung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung: was bei Lufthansa gilt. Als EU-Carrier fällt das Unternehmen in beide Richtungen unter die Verordnung.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

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  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRANRTBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach NRT sind 9.367 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

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Typische Strecken und Beträge

Typische Strecken von Lufthansa und die Beträge, die nach Artikel 7 dafür in Betracht kommen.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
FRA → LHR
London
654 km250 €
FRA → MAD
Madrid
1.420 km250 €
FRA → DXB
Dubai
4.845 km600 €
FRA → JFK
New York
6.189 km600 €
FRA → LAX
Los Angeles
9.322 km600 €
FRA → NRT
Narita
9.367 km600 €

Voraussetzungen bei Lufthansa

  • Anspruchsgegner ist Lufthansa als ausführendes Luftfahrtunternehmen.
  • Lufthansa ist EU-Carrier – die Verordnung gilt auch für Flüge aus Drittstaaten in die EU.
  • Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht der einzelne Flugabschnitt.
  • Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung.

Wie die Verordnung 261/2004 für Lufthansa gilt

Lufthansa hat den Sitz in Deutschland und ist damit EU-Carrier. Für Sie bedeutet das die weitere der beiden möglichen Reichweiten: Die Verordnung greift bei jedem Abflug aus der Europäischen Union und zusätzlich bei Flügen aus Drittstaaten in die EU. Ein Flug FRA–NRT fällt also in beide Richtungen darunter.

Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen – nicht zwingend das, bei dem Sie gebucht haben. Wird ein als Lufthansa verkaufter Flug von einem Partner durchgeführt, richtet sich die Forderung gegen diesen Partner. Auf der Bordkarte steht, wer tatsächlich geflogen ist.

Ab welchen deutschen Flughäfen Lufthansa fliegt

Lufthansa ist in Deutschland ab Frankfurt am Main, München und Düsseldorf sowie 9 weiteren deutschen Flughäfen vertreten. Für den Anspruch spielt der Abflughafen eine größere Rolle als die Airline selbst: Startet der Flug in Deutschland, gilt die Verordnung ohnehin.

Die Höhe richtet sich allein nach der Großkreisentfernung. Bei Lufthansa reicht die Spanne von FRA–LHR mit 654 km bis FRA–NRT mit 9.367 km – das sind 250 € am unteren und 600 € am oberen Ende. Der Ticketpreis bleibt dabei ohne Bedeutung: Wer den Flug im Angebot gebucht hat, bekommt denselben Betrag wie der Passagier daneben zum Vollpreis.

Was bei Lufthansa typischerweise schiefgeht

Als Netzwerk-Airline betreibt Lufthansa ein Drehkreuz in Frankfurt am Main und ist in Deutschland ab 12 Flughäfen erreichbar. Das erzeugt ein eigenes Muster: Die meisten Verspätungen entstehen nicht auf Ihrem Flug, sondern auf dem vorherigen Umlauf derselben Maschine. Für den Anspruch ist das günstig – ein verspäteter Vorumlauf ist ein betrieblicher Grund und entlastet die Airline nicht.

Der zweite typische Fall ist der verpasste Anschluss. Wurden beide Abschnitte in einer Buchung ausgestellt, zählt allein die Ankunft am Endziel. Eine Verspätung von 40 Minuten auf dem Zubringer kann so zu einem Anspruch führen, wenn der Anschluss erst Stunden später ersetzt wird.

Welche Nachweise Sie bei Lufthansa brauchen

Flüge von Lufthansa tragen den Code LH, die Flugnummer sieht also aus wie „LH 1234“. Sie steht auf der Bordkarte und in der Buchungsbestätigung – beides sollten Sie aufbewahren, auch wenn der Flug lange zurückliegt. Die Buchungsnummer allein genügt meist nicht, weil sie nach einiger Zeit aus den Systemen verschwindet.

Nützlich sind außerdem: ein Foto der Anzeigetafel mit der neuen Zeit, die Verspätungsbescheinigung vom Schalter und Belege über Mahlzeiten oder eine Übernachtung. Wer ab Frankfurt am Main oder München gestartet ist, kann die tatsächliche Abflugzeit zusätzlich über die öffentlichen Flughafendaten belegen.

Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Ein Flug aus dem Jahr 2024 ist damit bis zum 31. Dezember 2027 durchsetzbar.

Wenn Lufthansa die Zahlung ablehnt

Lufthansa führt kein öffentliches Formular speziell für Ansprüche nach der Verordnung. Der Anspruch wird deshalb über den allgemeinen Kundenkontakt angemeldet – schriftlich, mit Frist und ausdrücklicher Bezugnahme auf Artikel 7.

Eine Ablehnung ist keine Entscheidung, sondern eine Position. Wird sie mit einem außergewöhnlichen Umstand begründet, muss Lufthansa diesen konkret benennen und beweisen – die Formulierung „operationelle Gründe“ reicht dafür nicht aus. Danach stehen drei Wege offen: die Schlichtung bei der söp, ein Fluggastrechteportal, das den Fall übernimmt, oder die Klage.

Da Lufthansa den Sitz in Deutschland hat und damit in der EU ansässig ist, ist die Zustellung unproblematisch. Gerichtsstand ist in der Regel der Abflug- oder Ankunftsort.

Entfernung, Flughäfen und Reichweite bei Lufthansa

Die Stufe nach Artikel 7 hängt an der Entfernung, und die fällt im Streckennetz von Lufthansa weit auseinander. Die kürzeste der hier gelisteten Verbindungen ist FRA nach LHR mit rund 654 Kilometern; daraus folgen 250 Euro. Die längste ist FRA nach NRT mit etwa 9.367 Kilometern und 600 Euro.

In Deutschland startet oder landet Lufthansa unter anderem in Frankfurt am Main, München, Düsseldorf, Berlin, Hamburg, Stuttgart, Köln, Hannover, Nürnberg, Bremen, Leipzig/Halle und Münster/Osnabrück. Maßgeblich für Ihren Fall ist immer die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und dem Endziel der Buchung, nicht die Entfernung zum Drehkreuz Frankfurt / München.

Lufthansa ist ein Luftfahrtunternehmen aus Deutschland und damit EU-Carrier. Erfasst sind deshalb nicht nur Abflüge aus der EU, sondern auch Flüge aus Drittstaaten in die EU. Kommt es zum Streit, ist am Drehkreuz regelmäßig das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Welche Begründungen die Airline entlasten und welche nicht, steht gesammelt unter außergewöhnliche Umstände.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

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Außergewöhnliche Umstände

Bei Netzwerk-Airlines wie Lufthansa ist der häufigste Grund für eine Verspätung der verspätete Vorumlauf: die Maschine kommt zu spät aus dem vorherigen Flug. Das ist kein außergewöhnlicher Umstand.

Airline muss in der Regel nicht zahlen

Extreme Wetterlagen
Sturm, Vereisung, Vulkanasche – sofern der Flug dadurch tatsächlich undurchführbar war.

Streik von Lotsen oder Flughafenpersonal
Fremde Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Airline – anders als Streiks der eigenen Belegschaft.

Behördliche Anordnungen
Luftraumsperrungen und Sicherheitsauflagen kann die Airline nicht beeinflussen.

Anspruch bleibt in der Regel bestehen

Verspäteter Vorumlauf
Kommt die Maschine zu spät aus dem vorherigen Flug, bleibt das eine betriebliche Ursache.

Technischer Defekt
Ein Schaden aus dem normalen Betrieb entlastet nicht – auch dann nicht, wenn er unerwartet auftritt (Rechtssachen C-549/07 und C-257/14).

Verpasster Anschluss bei einer Buchung
Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht die Verspätung des Zubringers (Rechtssache C-11/11).

Die Airline muss den außergewöhnlichen Umstand beweisen – nicht Sie. Eine pauschale Auskunft wie „operationelle Gründe“ genügt dafür nicht. Alle außergewöhnlichen Umstände im Überblick

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

IATA-CodeLH
SitzDeutschland
DrehkreuzFrankfurt / München
EU-Carrierja

Lufthansa ist ein Luftfahrtunternehmen aus Deutschland und damit EU-Carrier. Die Verordnung 261/2004 gilt sowohl bei Abflügen aus der EU als auch bei Flügen aus Drittstaaten in die EU.

Was der EuGH entschieden hat

Bei einem Netzcarrier wie Lufthansa entscheiden sich Fälle oft an zwei Fragen: Zählt die Ankunft am Endziel oder der einzelne Flugabschnitt, und trägt ein technischer Defekt als Entschuldigung.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.
C-257/14
ECLI:EU:C:2015:618
van der LansAuch ein unerwarteter Defekt entlastet nicht, selbst wenn alle Wartungsintervalle eingehalten wurden. Das Ausfallrisiko trägt die Airline.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei Lufthansa

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie den Kundenservice von Lufthansa an. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Rechtsgrundlage, Betrag und eine Frist von vierzehn Tagen. Formular der Airline

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

  4. Klage am Amtsgericht

    Zuständig ist regelmäßig das Gericht am Abflugort, hier das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

Lufthansa ab deutschen Flughäfen

Von diesen Flughäfen fliegt Lufthansa regelmäßig. Auf den Flughafenseiten stehen die typischen Strecken mit Entfernung und Betrag.

Häufige Fragen

Was ist eine Ausgleichszahlung bei Lufthansa?

Die Ausgleichszahlung ist der pauschale Betrag nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Er gilt für alle Fluggesellschaften gleichermaßen, auch für Lufthansa, und beträgt je nach Entfernung 250, 400 oder 600 € pro Person. Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen, nicht das Reisebüro oder der Veranstalter.

Wie kann ich bei Lufthansa einen Antrag auf Entschädigung stellen?

Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Im Netz von Lufthansa reicht die Spanne von FRA nach LHR mit 654 km und 250 Euro bis FRA nach NRT mit 9.367 km und 600 Euro.

Wann gibt es 600 Euro Entschädigung?

600 Euro werden fällig, wenn die Großkreisentfernung zwischen Abflug und Endziel mehr als 3.500 Kilometer beträgt und mindestens ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Innerhalb der EU bleibt es auch auf sehr langen Strecken bei 400 Euro. Kommen Sie mit einem Ersatzflug weniger als vier Stunden später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 den Betrag auf 300 Euro.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.