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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Lufthansa: Anschlussflug verpasst, was jetzt gilt

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Bei einer durchgehenden Buchung zählt die Ankunft am Endziel, nicht der einzelne Flugabschnitt.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRANRTBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach NRT sind 9.367 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Typische Strecken und Beträge

Typische Strecken von Lufthansa und die Beträge, die nach Artikel 7 dafür in Betracht kommen.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
FRA → LHR
London
654 km250 €
FRA → MAD
Madrid
1.420 km250 €
FRA → DXB
Dubai
4.845 km600 €
FRA → JFK
New York
6.189 km600 €
FRA → LAX
Los Angeles
9.322 km600 €
FRA → NRT
Narita
9.367 km600 €

Voraussetzungen bei Lufthansa

  • Beide Flüge waren in einer Buchung zusammengefasst
  • Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um mindestens drei Stunden
  • Die Entfernung wird vom ersten Abflug bis zum Endziel gemessen
  • Der Anspruch richtet sich gegen die ausführende Fluggesellschaft

Anschluss über Frankfurt / München verpasst

Bei einer durchgehenden Buchung über Frankfurt / München zählt die Ankunft am Endziel, nicht der einzelne Flugabschnitt. Wer den Anschluss wegen eines verspäteten Zubringers verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug nur zwanzig Minuten zu spät war.

Die Entfernung wird dabei vom ersten Abflugort bis zum Endziel gemessen. Wer über Frankfurt / München etwa nach Narita weiterfliegt, rechnet die volle Strecke von 9.367 Kilometern und landet damit bei 600 Euro, nicht bei der Stufe für den ersten Abschnitt.

Bei zwei getrennten Buchungen steht dagegen jeder Flug für sich, auch wenn beide bei Lufthansa gebucht wurden. Prüfen Sie die Buchungsnummer: Eine gemeinsame Nummer für beide Abschnitte ist das entscheidende Merkmal. Die allgemeinen Regeln stehen auf unserer Seite zum verpassten Anschlussflug.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

Außergewöhnliche Umstände

Bei Netzwerk-Airlines wie Lufthansa ist der häufigste Grund für eine Verspätung der verspätete Vorumlauf: die Maschine kommt zu spät aus dem vorherigen Flug. Das ist kein außergewöhnlicher Umstand.

Airline muss in der Regel nicht zahlen

Extreme Wetterlagen
Sturm, Vereisung, Vulkanasche – sofern der Flug dadurch tatsächlich undurchführbar war.

Streik von Lotsen oder Flughafenpersonal
Fremde Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Airline – anders als Streiks der eigenen Belegschaft.

Behördliche Anordnungen
Luftraumsperrungen und Sicherheitsauflagen kann die Airline nicht beeinflussen.

Anspruch bleibt in der Regel bestehen

Verspäteter Vorumlauf
Kommt die Maschine zu spät aus dem vorherigen Flug, bleibt das eine betriebliche Ursache.

Technischer Defekt
Ein Schaden aus dem normalen Betrieb entlastet nicht – auch dann nicht, wenn er unerwartet auftritt (Rechtssachen C-549/07 und C-257/14).

Verpasster Anschluss bei einer Buchung
Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht die Verspätung des Zubringers (Rechtssache C-11/11).

Die Airline muss den außergewöhnlichen Umstand beweisen – nicht Sie. Eine pauschale Auskunft wie „operationelle Gründe“ genügt dafür nicht. Alle außergewöhnlichen Umstände im Überblick

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

IATA-CodeLH
SitzDeutschland
DrehkreuzFrankfurt / München
EU-Carrierja

Lufthansa ist ein Luftfahrtunternehmen aus Deutschland und damit EU-Carrier. Die Verordnung 261/2004 gilt sowohl bei Abflügen aus der EU als auch bei Flügen aus Drittstaaten in die EU.

Was der EuGH entschieden hat

Bei einem Netzcarrier wie Lufthansa entscheiden sich Fälle oft an zwei Fragen: Zählt die Ankunft am Endziel oder der einzelne Flugabschnitt, und trägt ein technischer Defekt als Entschuldigung.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei Lufthansa

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie den Kundenservice von Lufthansa an. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Rechtsgrundlage, Betrag und eine Frist von vierzehn Tagen. Formular der Airline

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

  4. Klage am Amtsgericht

    Zuständig ist regelmäßig das Gericht am Abflugort, hier das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

Lufthansa ab deutschen Flughäfen

Von diesen Flughäfen fliegt Lufthansa regelmäßig. Auf den Flughafenseiten stehen die typischen Strecken mit Entfernung und Betrag.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.