Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Flugverspätung ab München: Entschädigung
Ab Flughafen München gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für jeden Abflug – unabhängig davon, bei welcher Fluggesellschaft Sie gebucht haben.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
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- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
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Beträge für Ihre Strecke
Die Entfernung ist die Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen. Die Beträge gelten je Person und unabhängig vom Ticketpreis.
| Strecke | Entfernung | Entfernung | Ausgleichszahlung |
|---|---|---|---|
| MUC → CDG Paris | 681 km | 250 € | |
| MUC → FCO Rom | 729 km | 250 € | |
| MUC → LHR London | 941 km | 250 € | |
| MUC → BCN Barcelona | 1.095 km | 250 € | |
| MUC → ATH Athen | 1.518 km | 400 € EU-Obergrenze | |
| MUC → IST Istanbul | 1.546 km | 400 € | |
| MUC → DXB Dubai | 4.565 km | 600 € | |
| MUC → JFK New York | 6.481 km | 600 € |
Was ab München gilt
- Bei Abflug ab München greift die Verordnung immer, auch bei Airlines von außerhalb der EU.
- Ab drei Stunden Verspätung am Zielort kommt eine Ausgleichszahlung in Betracht.
- Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Flughafens.
- Der Flughafen liegt im Erdinger Moos außerhalb der Stadtgrenze.
Was es für Flüge ab München gibt
Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt allein an der Großkreisentfernung zwischen München und dem Zielort – nicht am Ticketpreis, nicht an der Fluggesellschaft und nicht an der Dauer der Verspätung.
Ab MUC reicht die Spanne der häufig geflogenen Strecken von Paris mit 681 km bis New York mit 6.481 km. Das entspricht 250 € am unteren und 600 € am oberen Ende.
Beachten Sie die Obergrenze innerhalb der Europäischen Union: Bleiben Start und Ziel in der EU, sind es auch bei mehr als 1.500 km höchstens 400 €. Die 600 € kommen erst bei Strecken über 3.500 km mit einem Endpunkt außerhalb der EU in Betracht – von den hier aufgeführten Zielen trifft das auf 4 zu.
Welches Gericht für Flüge ab München zuständig ist
Der Flughafen liegt außerhalb der Stadtgrenzen – zuständig ist deshalb nicht das Amtsgericht der namensgebenden Stadt, sondern das des tatsächlichen Standorts. Der Flughafen liegt im Erdinger Moos außerhalb der Stadtgrenze.
Die Grundlage dafür liefert der Gerichtshof der Europäischen Union: Bei Ansprüchen aus der Verordnung 261/2004 kann der Reisende wahlweise am Abflugort oder am Ankunftsort klagen (Rechtssache C-204/08). Sie sind also nicht darauf angewiesen, das Unternehmen an seinem Sitz zu verklagen – auch dann nicht, wenn dieser im Ausland liegt.
Praktisch ist das der Grund, warum Fluggastrechteportale auch Fälle gegen Airlines außerhalb der EU annehmen: Der Gerichtsstand am Abflughafen München bleibt eröffnet. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich zusätzlich nach dem Streitwert; bei Beträgen bis 5.000 € ist es das Amtsgericht.
Umsteigen in München: worauf es ankommt
MUC ist ein Drehkreuz – ein erheblicher Teil der Passagiere steigt hier nur um. Für Ansprüche ist das der wichtigste Unterschied zu einem reinen Zielflughafen: Nicht der verpasste Anschluss löst den Anspruch aus, sondern die verspätete Ankunft am Endziel.
Wurde die gesamte Reise in einer Buchung ausgestellt, zählt allein die letzte Ankunftszeit. Ein Zubringer, der 25 Minuten zu spät in München landet, kann so zu einem Anspruch führen, wenn der Anschluss wegfällt und die Ersatzverbindung Stunden später ankommt. Wurden die Flüge getrennt gebucht, gilt das nicht – dann ist jeder Abschnitt für sich zu betrachten.
Zweite Besonderheit an Drehkreuzen: Zwischen Aufsetzen und geöffneter Tür vergehen hier regelmäßig 15 bis 20 Minuten, weil Rollwege lang sind und Positionen belegt sein können. Bei einer Ankunft knapp unter drei Stunden lohnt deshalb der Blick auf die tatsächliche Ausstiegszeit.
15 Fluggesellschaften ab München – und was das ändert
Ab MUC sind in unserem Vergleich 15 Fluggesellschaften erfasst, davon 4 mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.
Für den Hinflug ab München spielt das keine Rolle: Startet der Flug in Deutschland, gilt die Verordnung für jedes ausführende Luftfahrtunternehmen – unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat. Unterschiedlich wird es erst auf dem Rückweg. Fliegt ein EU-Carrier aus einem Drittstaat nach München, ist auch dieser Flug erfasst; bei einem Unternehmen ohne EU-Sitz dagegen nicht.
Wer eine Hin- und Rückreise gebucht hat, sollte deshalb zuerst klären, welcher Abschnitt betroffen war und wer ihn tatsächlich durchgeführt hat. Auf der Bordkarte steht das ausführende Unternehmen – und nur gegen dieses richtet sich der Anspruch.
Entfernungen, Fristen und Zuständigkeit ab München
Ab München entscheidet die Entfernung über die Stufe, und die Spanne ist groß. Die kürzeste der hier gelisteten Verbindungen führt nach Paris (CDG) über rund 681 Kilometer und ergibt 250 Euro. Die längste führt nach New York (JFK) über etwa 6.481 Kilometer und ergibt 600 Euro. Von den aufgeführten Strecken fallen 4 zu 250 Euro, 2 zu 400 Euro, 2 zu 600 Euro.
Betreuung nach Artikel 9 beginnt früher als die Ausgleichszahlung und richtet sich ebenfalls nach der Entfernung: ab 2 Stunden auf der kurzen Strecke nach CDG, ab 4 Stunden auf der langen nach JFK. Verpflegung, zwei Nachrichten und bei Bedarf eine Übernachtung schuldet die Airline unabhängig davon, ob am Ende Geld nach Artikel 7 fließt.
Ab München fliegen 15 der von uns erfassten Fluggesellschaften. Zuständig für eine Klage ist regelmäßig das Gericht am Abflugort oder am Sitz der Fluggesellschaft. Welches im Einzelfall gilt, hängt von der Buchung ab. Wichtig bleibt: Anspruchsgegner ist immer die ausführende Fluggesellschaft, nicht der Flughafenbetreiber.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
Airlines an diesem Flughafen
Diese Fluggesellschaften fliegen den Flughafen München an. Zu jeder finden Sie die Regeln, die bei einer Verspätung oder Annullierung gelten.
EU-CarrierAustrian AirlinesOS · Wien
EU-CarrierCondorDE · Frankfurt
EU-CarrierDiscover Airlines4Y · Frankfurt
EU-CarrierKLMKL · Amsterdam
EU-CarrierLufthansaLH · Frankfurt / München
EU-CarrierSWISSLX · Zürich
EU-CarrierTUI flyX3 · Hannover
EU-CarrierVuelingVY · Barcelona
EU-CarrierWizz AirW6 · Budapest
EU-CarriereasyJetU2 · Berlin
EU-CarrierBritish AirwaysBA · London Heathrow
kein EU-CarrierEmiratesEK · Dubai
kein EU-CarrierSunExpressXQ · Antalya
kein EU-CarrierTurkish AirlinesTK · Istanbul
kein EU-Carrier
Bei Abflügen aus Deutschland gilt die Verordnung unabhängig davon, wo die Airline ihren Sitz hat.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-11/11 ECLI:EU:C:2013:106 | Folkerts | Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete. |
| C-501/17 ECLI:EU:C:2019:288 | Germanwings | Eine Schraube auf der Startbahn, die einen Reifen beschädigt, gilt als außergewöhnlicher Umstand. Der Schaden entsteht außerhalb des Einflussbereichs. |
| C-159/18 ECLI:EU:C:2019:535 | Moens | Kerosin auf der Startbahn, das nicht von der betroffenen Airline stammt, ist ein außergewöhnlicher Umstand. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
Selbst fordern: der Weg bei Flughafen München
Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.
- Anspruch direkt anmelden
Schreiben Sie zuerst die ausführende Fluggesellschaft an, nicht den Flughafen. Der Flughafenbetreiber ist für Ausgleichszahlungen nicht zuständig.
- Schlichtungsstelle söp einschalten
Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de
- Luftfahrt-Bundesamt informieren
Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de
Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen
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Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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