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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Austrian Airlines: Entschädigung bei Verspätung und Annullierung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung: was bei Austrian Airlines gilt. Als EU-Carrier fällt das Unternehmen in beide Richtungen unter die Verordnung.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

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  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

DUSVIEBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: DUS nach VIE sind 788 km, daraus folgt die Stufe 250 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

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Portale im Vergleich

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Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 167 €von 250 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 163–190 €von 250 €
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Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 163 €von 250 €

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Typische Strecken und Beträge

Typische Strecken von Austrian Airlines und die Beträge, die nach Artikel 7 dafür in Betracht kommen.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
MUC → VIE
Wien
355 km250 €
BER → VIE
Wien
521 km250 €
STR → VIE
Wien
546 km250 €
FRA → VIE
Wien
621 km250 €
HAM → VIE
Wien
767 km250 €
DUS → VIE
Wien
788 km250 €

Voraussetzungen bei Austrian Airlines

  • Anspruchsgegner ist Austrian Airlines als ausführendes Luftfahrtunternehmen.
  • Austrian Airlines ist EU-Carrier – die Verordnung gilt auch für Flüge aus Drittstaaten in die EU.
  • Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht der einzelne Flugabschnitt.
  • Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung.

Wie die Verordnung 261/2004 für Austrian Airlines gilt

Austrian Airlines hat den Sitz in Österreich und ist damit EU-Carrier. Für Sie bedeutet das die weitere der beiden möglichen Reichweiten: Die Verordnung greift bei jedem Abflug aus der Europäischen Union und zusätzlich bei Flügen aus Drittstaaten in die EU. Ein Flug DUS–VIE fällt also in beide Richtungen darunter.

Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen – nicht zwingend das, bei dem Sie gebucht haben. Wird ein als Austrian Airlines verkaufter Flug von einem Partner durchgeführt, richtet sich die Forderung gegen diesen Partner. Auf der Bordkarte steht, wer tatsächlich geflogen ist.

Ab welchen deutschen Flughäfen Austrian Airlines fliegt

Austrian Airlines ist in Deutschland ab Frankfurt am Main, München und Düsseldorf sowie 6 weiteren deutschen Flughäfen vertreten. Für den Anspruch spielt der Abflughafen eine größere Rolle als die Airline selbst: Startet der Flug in Deutschland, gilt die Verordnung ohnehin.

Die Höhe richtet sich allein nach der Großkreisentfernung. Bei Austrian Airlines reicht die Spanne von MUC–VIE mit 355 km bis DUS–VIE mit 788 km – das sind 250 € am unteren und 250 € am oberen Ende. Der Ticketpreis bleibt dabei ohne Bedeutung: Wer den Flug im Angebot gebucht hat, bekommt denselben Betrag wie der Passagier daneben zum Vollpreis.

Was bei Austrian Airlines typischerweise schiefgeht

Als Netzwerk-Airline betreibt Austrian Airlines ein Drehkreuz in Wien und ist in Deutschland ab 9 Flughäfen erreichbar. Das erzeugt ein eigenes Muster: Die meisten Verspätungen entstehen nicht auf Ihrem Flug, sondern auf dem vorherigen Umlauf derselben Maschine. Für den Anspruch ist das günstig – ein verspäteter Vorumlauf ist ein betrieblicher Grund und entlastet die Airline nicht.

Der zweite typische Fall ist der verpasste Anschluss. Wurden beide Abschnitte in einer Buchung ausgestellt, zählt allein die Ankunft am Endziel. Eine Verspätung von 40 Minuten auf dem Zubringer kann so zu einem Anspruch führen, wenn der Anschluss erst Stunden später ersetzt wird.

Welche Nachweise Sie bei Austrian Airlines brauchen

Flüge von Austrian Airlines tragen den Code OS, die Flugnummer sieht also aus wie „OS 1234“. Sie steht auf der Bordkarte und in der Buchungsbestätigung – beides sollten Sie aufbewahren, auch wenn der Flug lange zurückliegt. Die Buchungsnummer allein genügt meist nicht, weil sie nach einiger Zeit aus den Systemen verschwindet.

Nützlich sind außerdem: ein Foto der Anzeigetafel mit der neuen Zeit, die Verspätungsbescheinigung vom Schalter und Belege über Mahlzeiten oder eine Übernachtung. Wer ab Frankfurt am Main oder München gestartet ist, kann die tatsächliche Abflugzeit zusätzlich über die öffentlichen Flughafendaten belegen.

Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Ein Flug aus dem Jahr 2024 ist damit bis zum 31. Dezember 2027 durchsetzbar.

Wenn Austrian Airlines die Zahlung ablehnt

Austrian Airlines führt kein öffentliches Formular speziell für Ansprüche nach der Verordnung. Der Anspruch wird deshalb über den allgemeinen Kundenkontakt angemeldet – schriftlich, mit Frist und ausdrücklicher Bezugnahme auf Artikel 7.

Eine Ablehnung ist keine Entscheidung, sondern eine Position. Wird sie mit einem außergewöhnlichen Umstand begründet, muss Austrian Airlines diesen konkret benennen und beweisen – die Formulierung „operationelle Gründe“ reicht dafür nicht aus. Danach stehen drei Wege offen: die Schlichtung bei der söp, ein Fluggastrechteportal, das den Fall übernimmt, oder die Klage.

Da Austrian Airlines den Sitz in Österreich hat und damit in der EU ansässig ist, ist die Zustellung unproblematisch. Gerichtsstand ist in der Regel der Abflug- oder Ankunftsort.

Entfernung, Flughäfen und Reichweite bei Austrian Airlines

Die Stufe nach Artikel 7 hängt an der Entfernung, und die fällt im Streckennetz von Austrian Airlines weit auseinander. Die kürzeste der hier gelisteten Verbindungen ist MUC nach VIE mit rund 355 Kilometern; daraus folgen 250 Euro. Die längste ist DUS nach VIE mit etwa 788 Kilometern und 250 Euro.

In Deutschland startet oder landet Austrian Airlines unter anderem in Frankfurt am Main, München, Düsseldorf, Berlin, Hamburg, Stuttgart, Köln, Leipzig/Halle und Nürnberg. Maßgeblich für Ihren Fall ist immer die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und dem Endziel der Buchung, nicht die Entfernung zum Drehkreuz Wien.

Austrian Airlines ist ein Luftfahrtunternehmen aus Österreich und damit EU-Carrier. Erfasst sind deshalb nicht nur Abflüge aus der EU, sondern auch Flüge aus Drittstaaten in die EU. Welche Begründungen die Airline entlasten und welche nicht, steht gesammelt unter außergewöhnliche Umstände.

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Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

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Außergewöhnliche Umstände

Bei Netzwerk-Airlines wie Austrian Airlines ist der häufigste Grund für eine Verspätung der verspätete Vorumlauf: die Maschine kommt zu spät aus dem vorherigen Flug. Das ist kein außergewöhnlicher Umstand.

Airline muss in der Regel nicht zahlen

Extreme Wetterlagen
Sturm, Vereisung, Vulkanasche – sofern der Flug dadurch tatsächlich undurchführbar war.

Streik von Lotsen oder Flughafenpersonal
Fremde Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Airline – anders als Streiks der eigenen Belegschaft.

Behördliche Anordnungen
Luftraumsperrungen und Sicherheitsauflagen kann die Airline nicht beeinflussen.

Anspruch bleibt in der Regel bestehen

Verspäteter Vorumlauf
Kommt die Maschine zu spät aus dem vorherigen Flug, bleibt das eine betriebliche Ursache.

Technischer Defekt
Ein Schaden aus dem normalen Betrieb entlastet nicht – auch dann nicht, wenn er unerwartet auftritt (Rechtssachen C-549/07 und C-257/14).

Verpasster Anschluss bei einer Buchung
Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht die Verspätung des Zubringers (Rechtssache C-11/11).

Die Airline muss den außergewöhnlichen Umstand beweisen – nicht Sie. Eine pauschale Auskunft wie „operationelle Gründe“ genügt dafür nicht. Alle außergewöhnlichen Umstände im Überblick

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

IATA-CodeOS
SitzÖsterreich
DrehkreuzWien
EU-Carrierja

Austrian Airlines ist ein Luftfahrtunternehmen aus Österreich und damit EU-Carrier. Die Verordnung 261/2004 gilt sowohl bei Abflügen aus der EU als auch bei Flügen aus Drittstaaten in die EU.

Was der EuGH entschieden hat

Bei einem Netzcarrier wie Austrian Airlines entscheiden sich Fälle oft an zwei Fragen: Zählt die Ankunft am Endziel oder der einzelne Flugabschnitt, und trägt ein technischer Defekt als Entschuldigung.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.
C-257/14
ECLI:EU:C:2015:618
van der LansAuch ein unerwarteter Defekt entlastet nicht, selbst wenn alle Wartungsintervalle eingehalten wurden. Das Ausfallrisiko trägt die Airline.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei Austrian Airlines

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie den Kundenservice von Austrian Airlines an. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Rechtsgrundlage, Betrag und eine Frist von vierzehn Tagen. Formular der Airline

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

Austrian Airlines ab deutschen Flughäfen

Von diesen Flughäfen fliegt Austrian Airlines regelmäßig. Auf den Flughafenseiten stehen die typischen Strecken mit Entfernung und Betrag.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich eine Entschädigung bei Austrian Airlines?

Sie können den Anspruch direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft anmelden und behalten dann den vollen Betrag. Austrian Airlines nimmt Forderungen über den eigenen Kundenservice entgegen. In das Schreiben gehören Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, die Entfernung, der Betrag nach Artikel 7 und eine Frist von vierzehn Tagen. Eine fertige Vorlage, die Ihre Flugdaten übernimmt, finden Sie unter Musterbrief. Reagiert die Airline nicht, bleiben die Schlichtungsstelle söp und die Portale.

Ist eine Rückerstattung bei Austrian Airlines erlaubt?

Erstattung des Ticketpreises und Ausgleichszahlung sind zwei verschiedene Ansprüche. Die Erstattung nach Artikel 8 bekommen Sie, wenn der Flug annulliert wurde oder Sie ab fünf Stunden Verspätung auf den Flug verzichten; sie ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten. Die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt unabhängig davon hinzu und beträgt 250, 400 oder 600 Euro.

Welche Entschädigung steht mir bei einer Flugverspätung in Österreich zu?

Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Im Netz von Austrian Airlines reicht die Spanne von MUC nach VIE mit 355 km und 250 Euro bis DUS nach VIE mit 788 km und 250 Euro.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.