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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Austrian Airlines: Flugverspätung und Ihre Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Ab drei Stunden Verspätung am Endziel kommt gegenüber Austrian Airlines eine Ausgleichszahlung in Betracht.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

DUSVIEBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: DUS nach VIE sind 788 km, daraus folgt die Stufe 250 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 250 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 167 €von 250 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 163–190 €von 250 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 163 €von 250 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Typische Strecken und Beträge

Typische Strecken von Austrian Airlines und die Beträge, die nach Artikel 7 dafür in Betracht kommen.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
MUC → VIE
Wien
355 km250 €
BER → VIE
Wien
521 km250 €
STR → VIE
Wien
546 km250 €
FRA → VIE
Wien
621 km250 €
HAM → VIE
Wien
767 km250 €
DUS → VIE
Wien
788 km250 €

Voraussetzungen bei Austrian Airlines

  • Anspruchsgegner ist Austrian Airlines als ausführendes Luftfahrtunternehmen.
  • Austrian Airlines ist EU-Carrier – die Verordnung gilt auch für Flüge aus Drittstaaten in die EU.
  • Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht der einzelne Flugabschnitt.
  • Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung.

Die drei Stunden werden bei der Ankunft gemessen

Maßgeblich ist nicht, wann die Maschine von Austrian Airlines in Wien abgehoben ist, sondern wann Sie am Endziel angekommen sind. Der Gerichtshof stellt auf den Moment ab, in dem mindestens eine Tür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen dürfen, nicht auf das Aufsetzen und nicht auf das Erreichen der Parkposition.

Der Unterschied entscheidet Fälle. Zwischen Landung und geöffneter Tür liegen an großen Drehkreuzen regelmäßig fünfzehn bis zwanzig Minuten. Wer mit einer Verspätung von zwei Stunden fünfzig Minuten laut Anzeigetafel abgewiesen wird, sollte die tatsächliche Ausstiegszeit belegen.

Ein Beispiel aus dem Netz von Austrian Airlines: Auf DUS nach VIE sind es rund 788 Kilometer. Kommen Sie dort drei Stunden zu spät an, zählt allein diese Ankunftsverspätung, unabhängig davon, ob der Abflug pünktlich war.

Was Austrian Airlines schon während der Wartezeit schuldet

Die Betreuungsleistungen nach Artikel 9 hängen nicht davon ab, ob am Ende eine Ausgleichszahlung fällig wird. Sie greifen früher und unabhängig. Im Streckennetz von Austrian Airlines liegt der Schwellenwert durchgehend bei zwei Stunden: alle hier gelisteten Verbindungen bleiben unter 1.500 Kilometern.

Geschuldet sind Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung samt Transfer. Bietet Austrian Airlines das am Flughafen nicht an, versorgen Sie sich selbst und reichen die Belege ein.

Heben Sie Quittungen auf. Diese Erstattung ist ein eigener Anspruch und wird mit der Ausgleichszahlung nach Artikel 7 nicht verrechnet. Beide bestehen nebeneinander.

Beispiele aus dem Streckennetz von Austrian Airlines

Die Höhe hängt allein an der Entfernung, nicht an der Dauer der Verspätung. Ob Sie drei oder neun Stunden zu spät ankommen, ändert am Betrag nichts.

  • MUC–VIE: 355 km – 250 €
  • DUS–VIE: 788 km – 250 €

Bei Flügen über 1.500 km, die vollständig innerhalb der EU verlaufen, bleibt es bei 400 €. Diese Obergrenze wird häufig übersehen und führt zu überhöhten Erwartungen.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

Außergewöhnliche Umstände

Bei Netzwerk-Airlines wie Austrian Airlines ist der häufigste Grund für eine Verspätung der verspätete Vorumlauf: die Maschine kommt zu spät aus dem vorherigen Flug. Das ist kein außergewöhnlicher Umstand.

Airline muss in der Regel nicht zahlen

Extreme Wetterlagen
Sturm, Vereisung, Vulkanasche – sofern der Flug dadurch tatsächlich undurchführbar war.

Streik von Lotsen oder Flughafenpersonal
Fremde Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Airline – anders als Streiks der eigenen Belegschaft.

Behördliche Anordnungen
Luftraumsperrungen und Sicherheitsauflagen kann die Airline nicht beeinflussen.

Anspruch bleibt in der Regel bestehen

Verspäteter Vorumlauf
Kommt die Maschine zu spät aus dem vorherigen Flug, bleibt das eine betriebliche Ursache.

Technischer Defekt
Ein Schaden aus dem normalen Betrieb entlastet nicht – auch dann nicht, wenn er unerwartet auftritt (Rechtssachen C-549/07 und C-257/14).

Verpasster Anschluss bei einer Buchung
Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht die Verspätung des Zubringers (Rechtssache C-11/11).

Die Airline muss den außergewöhnlichen Umstand beweisen – nicht Sie. Eine pauschale Auskunft wie „operationelle Gründe“ genügt dafür nicht. Alle außergewöhnlichen Umstände im Überblick

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

IATA-CodeOS
SitzÖsterreich
DrehkreuzWien
EU-Carrierja

Austrian Airlines ist ein Luftfahrtunternehmen aus Österreich und damit EU-Carrier. Die Verordnung 261/2004 gilt sowohl bei Abflügen aus der EU als auch bei Flügen aus Drittstaaten in die EU.

Was der EuGH entschieden hat

Bei einem Netzcarrier wie Austrian Airlines entscheiden sich Fälle oft an zwei Fragen: Zählt die Ankunft am Endziel oder der einzelne Flugabschnitt, und trägt ein technischer Defekt als Entschuldigung.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.
C-257/14
ECLI:EU:C:2015:618
van der LansAuch ein unerwarteter Defekt entlastet nicht, selbst wenn alle Wartungsintervalle eingehalten wurden. Das Ausfallrisiko trägt die Airline.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei Austrian Airlines

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie den Kundenservice von Austrian Airlines an. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Rechtsgrundlage, Betrag und eine Frist von vierzehn Tagen. Formular der Airline

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

Austrian Airlines ab deutschen Flughäfen

Von diesen Flughäfen fliegt Austrian Airlines regelmäßig. Auf den Flughafenseiten stehen die typischen Strecken mit Entfernung und Betrag.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Flugentschädigung bei Austrian Airlines?

Die Höhe hängt allein an der Entfernung, nicht am Ticketpreis und nicht an der Dauer der Verspätung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Der Betrag gilt pro Person, auch für mitreisende Kinder mit eigenem Sitzplatz. Im Netz von Austrian Airlines reicht die Spanne von MUC nach VIE mit 355 km und 250 Euro bis DUS nach VIE mit 788 km und 250 Euro.

Wie lauten die Rückerstattungsrichtlinien von Austrian Airlines?

Erstattung des Ticketpreises und Ausgleichszahlung sind zwei verschiedene Ansprüche. Die Erstattung nach Artikel 8 bekommen Sie, wenn der Flug annulliert wurde oder Sie ab fünf Stunden Verspätung auf den Flug verzichten; sie ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten. Die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt unabhängig davon hinzu und beträgt 250, 400 oder 600 Euro.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.