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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

SWISS Streik: Entschädigung und Ihre Rechte

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Ob ein Streik SWISS entlastet, hängt daran, wer streikt. Beim eigenen Personal in aller Regel nicht.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

HAMZRHBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: HAM nach ZRH sind 694 km, daraus folgt die Stufe 250 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 250 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 167 €von 250 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 163–190 €von 250 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 163 €von 250 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Typische Strecken und Beträge

Typische Strecken von SWISS und die Beträge, die nach Artikel 7 dafür in Betracht kommen.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
STR → ZRH
Zürich
146 km250 €
MUC → ZRH
Zürich
261 km250 €
FRA → ZRH
Zürich
286 km250 €
DUS → ZRH
Zürich
445 km250 €
BER → ZRH
Zürich
650 km250 €
HAM → ZRH
Zürich
694 km250 €

Wann SWISS trotz Streik zahlen muss

  • Der Streik betrifft eigenes Personal der Airline
  • Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um mindestens drei Stunden
  • Oder die Annullierung kam weniger als vierzehn Tage vor Abflug
  • Die Airline nennt keinen konkreten fremden Streik als Ursache

Streik bei SWISS: was für Ihren Flug gilt

Streikt das eigene Personal von SWISS, bleibt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 fällig. Der Europäische Gerichtshof hat das zweimal entschieden, sowohl für den wilden Streik nach einer Umstrukturierung als auch für den von der Gewerkschaft angekündigten Streik. Streikt dagegen die Flugsicherung oder ein fremder Dienstleister, kann SWISS entlastet sein, muss dafür aber die ergriffenen zumutbaren Maßnahmen belegen. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zum Streik.

In Deutschland trifft ein Streik bei SWISS vor allem Frankfurt am Main, München, Düsseldorf, Berlin, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, Leipzig/Halle, Hannover und Bremen. Für die Höhe zählt allein die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und dem Endziel. Bei SWISS bedeutet das je nach Strecke 250 Euro auf STR nach ZRH (146 km) bis 250 Euro auf HAM nach ZRH (694 km).

Unabhängig vom Ausgang schuldet SWISS während der Wartezeit Verpflegung, zwei Nachrichten und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung.

Was SWISS während des Streiks in jedem Fall schuldet

Die Betreuung nach Artikel 9 hängt nicht davon ab, wer den Streik zu verantworten hat. Verpflegung im Verhältnis zur Wartezeit, zwei Nachrichten und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung samt Transfer schuldet SWISS auch dann, wenn die Ausgleichszahlung entfällt.

Ebenso bleibt die Wahl nach Artikel 8: Bei einer Annullierung entscheiden Sie zwischen Ersatzbeförderung und vollständiger Erstattung des Ticketpreises. Die Erstattung ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten, ein Gutschein ersetzt sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Wird am Flughafen nichts angeboten, versorgen Sie sich selbst und reichen die Belege ein. Diese Erstattung wird mit der Ausgleichszahlung nicht verrechnet.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

Außergewöhnliche Umstände

Bei Netzwerk-Airlines wie SWISS ist der häufigste Grund für eine Verspätung der verspätete Vorumlauf: die Maschine kommt zu spät aus dem vorherigen Flug. Das ist kein außergewöhnlicher Umstand.

Airline muss in der Regel nicht zahlen

Extreme Wetterlagen
Sturm, Vereisung, Vulkanasche – sofern der Flug dadurch tatsächlich undurchführbar war.

Streik von Lotsen oder Flughafenpersonal
Fremde Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Airline – anders als Streiks der eigenen Belegschaft.

Behördliche Anordnungen
Luftraumsperrungen und Sicherheitsauflagen kann die Airline nicht beeinflussen.

Anspruch bleibt in der Regel bestehen

Verspäteter Vorumlauf
Kommt die Maschine zu spät aus dem vorherigen Flug, bleibt das eine betriebliche Ursache.

Technischer Defekt
Ein Schaden aus dem normalen Betrieb entlastet nicht – auch dann nicht, wenn er unerwartet auftritt (Rechtssachen C-549/07 und C-257/14).

Verpasster Anschluss bei einer Buchung
Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht die Verspätung des Zubringers (Rechtssache C-11/11).

Die Airline muss den außergewöhnlichen Umstand beweisen – nicht Sie. Eine pauschale Auskunft wie „operationelle Gründe“ genügt dafür nicht. Alle außergewöhnlichen Umstände im Überblick

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

IATA-CodeLX
SitzSchweiz
DrehkreuzZürich
EU-Carrierja

SWISS ist ein Luftfahrtunternehmen aus der Schweiz und damit EU-Carrier. Die Verordnung 261/2004 gilt sowohl bei Abflügen aus der EU als auch bei Flügen aus Drittstaaten in die EU.

Was der EuGH entschieden hat

Bei einem Netzcarrier wie SWISS entscheiden sich Fälle oft an zwei Fragen: Zählt die Ankunft am Endziel oder der einzelne Flugabschnitt, und trägt ein technischer Defekt als Entschuldigung.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-195/17
ECLI:EU:C:2018:258
Krüsemann u. a.Ein wilder Streik, also spontane Krankmeldungen der Belegschaft nach einer Umstrukturierung, ist kein außergewöhnlicher Umstand.
C-28/20
ECLI:EU:C:2021:226
Airhelp ./. SASAuch ein von der Gewerkschaft angekündigter Streik des eigenen Personals befreit die Airline nicht von der Ausgleichszahlung.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei SWISS

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie den Kundenservice von SWISS an. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Rechtsgrundlage, Betrag und eine Frist von vierzehn Tagen. Formular der Airline

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

SWISS ab deutschen Flughäfen

Von diesen Flughäfen fliegt SWISS regelmäßig. Auf den Flughafenseiten stehen die typischen Strecken mit Entfernung und Betrag.

Häufige Fragen

Welche Entschädigung kann ich von SWISS für einen Flugausfall erhalten?

Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Im Netz von SWISS reicht die Spanne von STR nach ZRH mit 146 km und 250 Euro bis HAM nach ZRH mit 694 km und 250 Euro.

Wie hoch ist die Rückerstattung bei Swissair?

Die Höhe hängt allein an der Entfernung, nicht am Ticketpreis und nicht an der Dauer der Verspätung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Der Betrag gilt pro Person, auch für mitreisende Kinder mit eigenem Sitzplatz. Im Netz von SWISS reicht die Spanne von STR nach ZRH mit 146 km und 250 Euro bis HAM nach ZRH mit 694 km und 250 Euro.

Hat man Anspruch auf Entschädigung bei Streik?

Es kommt darauf an, wer streikt. Ein Streik des eigenen Personals zählt nach der Rechtsprechung des EuGH zum unternehmerischen Risiko und befreit nicht, auch wenn die Gewerkschaft ihn angekündigt hat. Ein Streik der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals liegt außerhalb des Einflussbereichs und kann befreien. Die Betreuung nach Artikel 9 schuldet die Airline in beiden Fällen.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.