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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

SunExpress: Flug annulliert: Ihre Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Wurde Ihr Flug von SunExpress gestrichen, kommt neben der Erstattung eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht – sofern die Annullierung weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt wurde und kein außergewöhnlicher Umstand vorlag.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

DUSAYTBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: DUS nach AYT sind 2.479 km, daraus folgt die Stufe 400 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 400 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 267 €von 400 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 260–304 €von 400 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 260 €von 400 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Typische Strecken und Beträge

Typische Strecken von SunExpress und die Beträge, die nach Artikel 7 dafür in Betracht kommen.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
MUC → AYT
Antalya
2.001 km400 €
NUE → AYT
Antalya
2.114 km400 €
STR → AYT
Antalya
2.182 km400 €
BER → AYT
Antalya
2.186 km400 €
FRA → AYT
Antalya
2.298 km400 €
HAJ → AYT
Antalya
2.387 km400 €
CGN → AYT
Antalya
2.432 km400 €
HAM → AYT
Antalya
2.454 km400 €
DUS → AYT
Antalya
2.479 km400 €

Voraussetzungen bei SunExpress

  • Anspruchsgegner ist SunExpress als ausführendes Luftfahrtunternehmen.
  • SunExpress ist kein EU-Carrier – die Verordnung greift nur bei Abflügen aus der EU.
  • Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht der einzelne Flugabschnitt.
  • Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung.

Wann die Annullierung bei SunExpress als solche gilt

Nicht jede Änderung ist eine Annullierung. Wird der Flug gestrichen und Sie auf eine andere Verbindung gesetzt, liegt eine Annullierung vor. Wird dagegen nur die Abflugzeit verschoben und die Flugnummer bleibt bestehen, behandelt die Rechtsprechung das als Verspätung. Für die Höhe macht das keinen Unterschied, für die Voraussetzungen schon: Bei der Annullierung zählt die Vierzehntagefrist, bei der Verspätung die Ankunft am Endziel.

Ein vorverlegter Flug ist der dritte Fall. Holt SunExpress den Abflug um mehr als eine Stunde nach vorn, behandelt der Gerichtshof das ebenfalls wie eine Annullierung, weil der ursprüngliche Flugplan aufgegeben wird.

Prüfen Sie deshalb zuerst, was genau passiert ist. Die Buchungsbestätigung mit der ursprünglichen Flugnummer und die Benachrichtigung von SunExpress genügen als Nachweis.

Was SunExpress schon während der Wartezeit schuldet

Die Betreuungsleistungen nach Artikel 9 hängen nicht davon ab, ob am Ende eine Ausgleichszahlung fällig wird. Sie greifen früher und unabhängig. Bei SunExpress greift die Betreuungspflicht auf den hier gelisteten Strecken ab 3 Stunden, weil sie sämtlich in die mittlere Entfernungsstufe fallen.

Geschuldet sind Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung samt Transfer. Bietet SunExpress das am Flughafen nicht an, versorgen Sie sich selbst und reichen die Belege ein.

Heben Sie Quittungen auf. Diese Erstattung ist ein eigener Anspruch und wird mit der Ausgleichszahlung nach Artikel 7 nicht verrechnet. Beide bestehen nebeneinander.

Wenn SunExpress eine Ersatzverbindung anbietet

Wird Ihnen ein anderer Flug angeboten, hängt der Anspruch davon ab, wie stark er von der ursprünglichen Planung abweicht. Kommt die Ersatzverbindung weniger als zwei Stunden später am Endziel an und startet höchstens eine Stunde früher, kann die Airline die Zahlung um die Hälfte kürzen – bei einer Strecke wie DUS–AYT also von 400 € auf 200 €.

Wichtig ist der Vergleich mit der geplanten Ankunft, nicht mit dem Abflug. Eine Umbuchung auf einen früheren Flug kann ebenfalls einen Anspruch auslösen, wenn sie Sie zwingt, deutlich eher am Flughafen zu sein.

Wann SunExpress nur die Hälfte zahlen muss

Nimmt SunExpress Sie auf einen Ersatzflug mit, darf die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 Absatz 2 halbiert werden. Entscheidend ist, um wie viel die Ankunft des Ersatzflugs die ursprünglich geplante überschreitet, und die Grenze richtet sich nach der Entfernung.

Auf dem Netz von SunExpress sieht das an den beiden Enden so aus:

  • MUC nach AYT, 2.001 km: voll 400 Euro, halbiert 200 Euro, wenn der Ersatzflug höchstens 3 Stunden später ankommt
  • DUS nach AYT, 2.479 km: voll 400 Euro, halbiert 200 Euro, wenn der Ersatzflug höchstens 3 Stunden später ankommt

Wer den Ersatzflug ablehnt und stattdessen die Erstattung des Ticketpreises verlangt, ist von der Kürzung nicht betroffen: Sie setzt eine tatsächliche Ersatzbeförderung voraus. Halten Sie deshalb fest, wann Sie am Ziel ankamen oder dass Sie gar nicht geflogen sind.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

Außergewöhnliche Umstände

Bei Ferienfliegern wie SunExpress häufen sich Ausfälle in den Saisonspitzen. Hohe Auslastung und knappe Reserven sind unternehmerische Entscheidungen und damit kein außergewöhnlicher Umstand.

Airline muss in der Regel nicht zahlen

Extreme Wetterlagen
Sturm, Vereisung, Vulkanasche – sofern der Flug dadurch tatsächlich undurchführbar war.

Vogelschlag
Der EuGH zählt ihn zu den außergewöhnlichen Umständen (Rechtssache C-315/15), verlangt von der Airline aber zumutbare Vermeidungsmaßnahmen.

Streik von Lotsen oder Flughafenpersonal
Fremde Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Airline – anders als Streiks der eigenen Belegschaft.

Anspruch bleibt in der Regel bestehen

Technischer Defekt
Ein Schaden aus dem normalen Betrieb entlastet nicht – auch dann nicht, wenn er unerwartet auftritt (Rechtssachen C-549/07 und C-257/14).

Personalmangel und Krankheit der Crew
Die Airline trägt das Risiko ihrer eigenen Personalplanung.

Streik der eigenen Belegschaft
Auch ein gewerkschaftlich organisierter Streik des eigenen Personals ist kein außergewöhnlicher Umstand (Rechtssache C-28/20); für spontane Krankmeldungen gilt dasselbe (Rechtssache C-195/17).

Die Airline muss den außergewöhnlichen Umstand beweisen – nicht Sie. Eine pauschale Auskunft wie „operationelle Gründe“ genügt dafür nicht. Alle außergewöhnlichen Umstände im Überblick

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

IATA-CodeXQ
SitzTürkei
DrehkreuzAntalya
EU-Carriernein

SunExpress hat den Sitz in der Türkei und ist kein EU-Carrier. Die Verordnung 261/2004 greift daher nur bei Flügen, die in der EU starten – nicht bei Flügen aus der Türkei in die EU.

Was der EuGH entschieden hat

Bei einem Ferienflieger wie SunExpress geht es häufig um Ereignisse am Boden und an Bord: Fremdkörper auf der Bahn, störende Fluggäste, kurzfristig getauschtes Gerät.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-159/18
ECLI:EU:C:2019:535
MoensKerosin auf der Startbahn, das nicht von der betroffenen Airline stammt, ist ein außergewöhnlicher Umstand.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.
C-74/19
ECLI:EU:C:2020:460
Transportes Aéreos PortuguesesEin randalierender Fluggast entlastet die Airline, sofern sie nicht selbst zur Eskalation beigetragen hat und zumutbare Maßnahmen ergriff.
C-501/17
ECLI:EU:C:2019:288
GermanwingsEine Schraube auf der Startbahn, die einen Reifen beschädigt, gilt als außergewöhnlicher Umstand. Der Schaden entsteht außerhalb des Einflussbereichs.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei SunExpress

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie den Kundenservice von SunExpress an. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Rechtsgrundlage, Betrag und eine Frist von vierzehn Tagen. Formular der Airline

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

SunExpress ab deutschen Flughäfen

Von diesen Flughäfen fliegt SunExpress regelmäßig. Auf den Flughafenseiten stehen die typischen Strecken mit Entfernung und Betrag.

Häufige Fragen

Wie kann ich eine Erstattung bei SunExpress beantragen?

Erstattung des Ticketpreises und Ausgleichszahlung sind zwei verschiedene Ansprüche. Die Erstattung nach Artikel 8 bekommen Sie, wenn der Flug annulliert wurde oder Sie ab fünf Stunden Verspätung auf den Flug verzichten; sie ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten. Die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt unabhängig davon hinzu und beträgt 250, 400 oder 600 Euro.

Wie hoch ist die Ausgleichszahlung bei SunExpress?

Die Höhe hängt allein an der Entfernung, nicht am Ticketpreis und nicht an der Dauer der Verspätung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Der Betrag gilt pro Person, auch für mitreisende Kinder mit eigenem Sitzplatz. Im Netz von SunExpress reicht die Spanne von MUC nach AYT mit 2.001 km und 400 Euro bis DUS nach AYT mit 2.479 km und 400 Euro.

Welche Entschädigung bekomme ich, wenn mein Flug annulliert wurde?

Bei einer Annullierung haben Sie nach Artikel 8 die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und vollständiger Erstattung des Ticketpreises; die Erstattung ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten, nicht als Gutschein. Zusätzlich kommt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht, wenn die Information weniger als vierzehn Tage vor Abflug kam. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.