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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

SWISS: Flug annulliert: Ihre Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Wurde Ihr Flug von SWISS gestrichen, kommt neben der Erstattung eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht – sofern die Annullierung weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt wurde und kein außergewöhnlicher Umstand vorlag.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

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  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

HAMZRHBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: HAM nach ZRH sind 694 km, daraus folgt die Stufe 250 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 250 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 167 €von 250 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 163–190 €von 250 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 163 €von 250 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Typische Strecken und Beträge

Typische Strecken von SWISS und die Beträge, die nach Artikel 7 dafür in Betracht kommen.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
STR → ZRH
Zürich
146 km250 €
MUC → ZRH
Zürich
261 km250 €
FRA → ZRH
Zürich
286 km250 €
DUS → ZRH
Zürich
445 km250 €
BER → ZRH
Zürich
650 km250 €
HAM → ZRH
Zürich
694 km250 €

Voraussetzungen bei SWISS

  • Anspruchsgegner ist SWISS als ausführendes Luftfahrtunternehmen.
  • SWISS ist EU-Carrier – die Verordnung gilt auch für Flüge aus Drittstaaten in die EU.
  • Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht der einzelne Flugabschnitt.
  • Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung.

Wann die Annullierung bei SWISS als solche gilt

Nicht jede Änderung ist eine Annullierung. Wird der Flug gestrichen und Sie auf eine andere Verbindung gesetzt, liegt eine Annullierung vor. Wird dagegen nur die Abflugzeit verschoben und die Flugnummer bleibt bestehen, behandelt die Rechtsprechung das als Verspätung. Für die Höhe macht das keinen Unterschied, für die Voraussetzungen schon: Bei der Annullierung zählt die Vierzehntagefrist, bei der Verspätung die Ankunft am Endziel.

Ein vorverlegter Flug ist der dritte Fall. Holt SWISS den Abflug um mehr als eine Stunde nach vorn, behandelt der Gerichtshof das ebenfalls wie eine Annullierung, weil der ursprüngliche Flugplan aufgegeben wird.

Prüfen Sie deshalb zuerst, was genau passiert ist. Die Buchungsbestätigung mit der ursprünglichen Flugnummer und die Benachrichtigung von SWISS genügen als Nachweis.

Was SWISS schon während der Wartezeit schuldet

Die Betreuungsleistungen nach Artikel 9 hängen nicht davon ab, ob am Ende eine Ausgleichszahlung fällig wird. Sie greifen früher und unabhängig. Im Streckennetz von SWISS liegt der Schwellenwert durchgehend bei zwei Stunden: alle hier gelisteten Verbindungen bleiben unter 1.500 Kilometern.

Geschuldet sind Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung samt Transfer. Bietet SWISS das am Flughafen nicht an, versorgen Sie sich selbst und reichen die Belege ein.

Heben Sie Quittungen auf. Diese Erstattung ist ein eigener Anspruch und wird mit der Ausgleichszahlung nach Artikel 7 nicht verrechnet. Beide bestehen nebeneinander.

Wenn SWISS eine Ersatzverbindung anbietet

Wird Ihnen ein anderer Flug angeboten, hängt der Anspruch davon ab, wie stark er von der ursprünglichen Planung abweicht. Kommt die Ersatzverbindung weniger als zwei Stunden später am Endziel an und startet höchstens eine Stunde früher, kann die Airline die Zahlung um die Hälfte kürzen – bei einer Strecke wie HAM–ZRH also von 250 € auf 125 €.

Wichtig ist der Vergleich mit der geplanten Ankunft, nicht mit dem Abflug. Eine Umbuchung auf einen früheren Flug kann ebenfalls einen Anspruch auslösen, wenn sie Sie zwingt, deutlich eher am Flughafen zu sein.

Wann SWISS nur die Hälfte zahlen muss

Nimmt SWISS Sie auf einen Ersatzflug mit, darf die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 Absatz 2 halbiert werden. Entscheidend ist, um wie viel die Ankunft des Ersatzflugs die ursprünglich geplante überschreitet, und die Grenze richtet sich nach der Entfernung.

Auf dem Netz von SWISS sieht das an den beiden Enden so aus:

  • STR nach ZRH, 146 km: voll 250 Euro, halbiert 125 Euro, wenn der Ersatzflug höchstens 2 Stunden später ankommt
  • HAM nach ZRH, 694 km: voll 250 Euro, halbiert 125 Euro, wenn der Ersatzflug höchstens 2 Stunden später ankommt

Wer den Ersatzflug ablehnt und stattdessen die Erstattung des Ticketpreises verlangt, ist von der Kürzung nicht betroffen: Sie setzt eine tatsächliche Ersatzbeförderung voraus. Halten Sie deshalb fest, wann Sie am Ziel ankamen oder dass Sie gar nicht geflogen sind.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

Außergewöhnliche Umstände

Bei Netzwerk-Airlines wie SWISS ist der häufigste Grund für eine Verspätung der verspätete Vorumlauf: die Maschine kommt zu spät aus dem vorherigen Flug. Das ist kein außergewöhnlicher Umstand.

Airline muss in der Regel nicht zahlen

Extreme Wetterlagen
Sturm, Vereisung, Vulkanasche – sofern der Flug dadurch tatsächlich undurchführbar war.

Streik von Lotsen oder Flughafenpersonal
Fremde Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Airline – anders als Streiks der eigenen Belegschaft.

Behördliche Anordnungen
Luftraumsperrungen und Sicherheitsauflagen kann die Airline nicht beeinflussen.

Anspruch bleibt in der Regel bestehen

Verspäteter Vorumlauf
Kommt die Maschine zu spät aus dem vorherigen Flug, bleibt das eine betriebliche Ursache.

Technischer Defekt
Ein Schaden aus dem normalen Betrieb entlastet nicht – auch dann nicht, wenn er unerwartet auftritt (Rechtssachen C-549/07 und C-257/14).

Verpasster Anschluss bei einer Buchung
Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht die Verspätung des Zubringers (Rechtssache C-11/11).

Die Airline muss den außergewöhnlichen Umstand beweisen – nicht Sie. Eine pauschale Auskunft wie „operationelle Gründe“ genügt dafür nicht. Alle außergewöhnlichen Umstände im Überblick

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

IATA-CodeLX
SitzSchweiz
DrehkreuzZürich
EU-Carrierja

SWISS ist ein Luftfahrtunternehmen aus der Schweiz und damit EU-Carrier. Die Verordnung 261/2004 gilt sowohl bei Abflügen aus der EU als auch bei Flügen aus Drittstaaten in die EU.

Was der EuGH entschieden hat

Bei einem Netzcarrier wie SWISS entscheiden sich Fälle oft an zwei Fragen: Zählt die Ankunft am Endziel oder der einzelne Flugabschnitt, und trägt ein technischer Defekt als Entschuldigung.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-159/18
ECLI:EU:C:2019:535
MoensKerosin auf der Startbahn, das nicht von der betroffenen Airline stammt, ist ein außergewöhnlicher Umstand.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.
C-257/14
ECLI:EU:C:2015:618
van der LansAuch ein unerwarteter Defekt entlastet nicht, selbst wenn alle Wartungsintervalle eingehalten wurden. Das Ausfallrisiko trägt die Airline.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei SWISS

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie den Kundenservice von SWISS an. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Rechtsgrundlage, Betrag und eine Frist von vierzehn Tagen. Formular der Airline

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

SWISS ab deutschen Flughäfen

Von diesen Flughäfen fliegt SWISS regelmäßig. Auf den Flughafenseiten stehen die typischen Strecken mit Entfernung und Betrag.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich eine Rückerstattung bei SWISS?

Sie können den Anspruch direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft anmelden und behalten dann den vollen Betrag. SWISS nimmt Forderungen über den eigenen Kundenservice entgegen. In das Schreiben gehören Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, die Entfernung, der Betrag nach Artikel 7 und eine Frist von vierzehn Tagen. Eine fertige Vorlage, die Ihre Flugdaten übernimmt, finden Sie unter Musterbrief. Reagiert die Airline nicht, bleiben die Schlichtungsstelle söp und die Portale.

Was kann ich tun, wenn mein SWISS-Flug annulliert wurde?

Bei einer Annullierung haben Sie nach Artikel 8 die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und vollständiger Erstattung des Ticketpreises; die Erstattung ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten, nicht als Gutschein. Zusätzlich kommt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht, wenn die Information weniger als vierzehn Tage vor Abflug kam. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.