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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Entschädigung bei Flügen nach Mallorca

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Mallorca ist das meistgeflogene Ziel deutscher Urlauber und liegt bei fast allen Abflügen in der ersten Stufe.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

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  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Voraussetzungen für Flüge nach Mallorca

  • Der Flug startete an einem Flughafen in der EU
  • Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um mindestens drei Stunden
  • Oder die Annullierung kam weniger als vierzehn Tage vor Abflug
  • Der Vorfall liegt nicht länger als drei Jahre zurück

Entfernungen ab deutschen Flughäfen nach Mallorca

Die Stufe nach Artikel 7 hängt allein an der Großkreisentfernung zwischen Abflug und Ziel. Ab deutschen Flughäfen ergibt sich für Mallorca folgendes Bild (9 zu 250 Euro, 5 zu 400 Euro):

  • Saarbrücken (SCN): 1.129 km, 250 Euro
  • Stuttgart (STR): 1.139 km, 250 Euro
  • München (MUC): 1.216 km, 250 Euro
  • Frankfurt am Main (FRA): 1.251 km, 250 Euro
  • Nürnberg (NUE): 1.287 km, 250 Euro
  • Köln (CGN): 1.304 km, 250 Euro
  • Düsseldorf (DUS): 1.342 km, 250 Euro
  • Dortmund (DTM): 1.383 km, 250 Euro
  • Münster/Osnabrück (FMO): 1.450 km, 250 Euro
  • Leipzig/Halle (LEJ): 1.510 km, 400 Euro
  • Hannover (HAJ): 1.531 km, 400 Euro
  • Bremen (BRE): 1.570 km, 400 Euro
  • Berlin (BER): 1.646 km, 400 Euro
  • Hamburg (HAM): 1.659 km, 400 Euro

Am kürzesten ist die Verbindung ab Saarbrücken mit 1.129 Kilometern, am längsten ab Hamburg mit 1.659 Kilometern. Umwege wegen Wetter oder Luftraumsperrungen bleiben außer Betracht: Gerechnet wird die Luftlinie.

Was neben dem Geld noch zusteht

Die Betreuung nach Artikel 9 beginnt früher als die Ausgleichszahlung und richtet sich ebenfalls nach der Entfernung: ab 2 Stunden auf der kürzesten und ab 3 Stunden auf der längsten Verbindung nach Mallorca. Geschuldet sind Verpflegung, zwei Nachrichten und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung samt Transfer.

Bei einer Annullierung kommt die Wahl nach Artikel 8 hinzu: Ersatzbeförderung oder vollständige Erstattung des Ticketpreises binnen sieben Tagen. Ein Gutschein ersetzt die Erstattung nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Wichtig bei Pauschalreisen: Für Reisemängel haftet der Veranstalter, für die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 dagegen die ausführende Fluggesellschaft. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Welche Rechte habe ich bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen in Palma de Mallorca?

Bei einer Annullierung haben Sie nach Artikel 8 die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und vollständiger Erstattung des Ticketpreises; die Erstattung ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten, nicht als Gutschein. Zusätzlich kommt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht, wenn die Information weniger als vierzehn Tage vor Abflug kam. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.