Anspruch prüfen

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Flugverspätung ab Saarbrücken: Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Ab Flughafen Saarbrücken gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für jeden Abflug – unabhängig davon, bei welcher Fluggesellschaft Sie gebucht haben.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

Anspruch prüfen

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

SCNAYTBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: SCN nach AYT sind 2.346 km, daraus folgt die Stufe 400 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 400 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 267 €von 400 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 260–304 €von 400 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 260 €von 400 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Beträge für Ihre Strecke

Die Entfernung ist die Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen. Die Beträge gelten je Person und unabhängig vom Ticketpreis.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
SCN → VIE
Wien
705 km250 €
SCN → FCO
Rom
916 km250 €
SCN → BCN
Barcelona
964 km250 €
SCN → PMI
Palma de Mallorca
1.129 km250 €
SCN → MAD
Madrid
1.282 km250 €
SCN → ATH
Athen
1.839 km400 €
EU-Obergrenze
SCN → IST
Istanbul
1.900 km400 €
SCN → AYT
Antalya
2.346 km400 €

Was ab Saarbrücken gilt

  • Bei Abflug ab Saarbrücken greift die Verordnung immer, auch bei Airlines von außerhalb der EU.
  • Ab drei Stunden Verspätung am Zielort kommt eine Ausgleichszahlung in Betracht.
  • Zuständig für Klagen ist in der Regel das Amtsgericht Saarbrücken.
  • Der Ticketpreis hat auf die Höhe der Zahlung keinen Einfluss.

Was es für Flüge ab Saarbrücken gibt

Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt allein an der Großkreisentfernung zwischen Saarbrücken und dem Zielort – nicht am Ticketpreis, nicht an der Fluggesellschaft und nicht an der Dauer der Verspätung.

Ab SCN reicht die Spanne der häufig geflogenen Strecken von Wien mit 705 km bis Antalya mit 2.346 km. Das entspricht 250 € am unteren und 400 € am oberen Ende.

Beachten Sie die Obergrenze innerhalb der Europäischen Union: Bleiben Start und Ziel in der EU, sind es auch bei mehr als 1.500 km höchstens 400 €. Die 600 € kommen erst bei Strecken über 3.500 km mit einem Endpunkt außerhalb der EU in Betracht – von den hier aufgeführten Zielen trifft das auf 2 zu.

Welches Gericht für Flüge ab Saarbrücken zuständig ist

Für Klagen aus Flügen ab SCN kommt regelmäßig das Amtsgericht Saarbrücken in Betracht.

Die Grundlage dafür liefert der Gerichtshof der Europäischen Union: Bei Ansprüchen aus der Verordnung 261/2004 kann der Reisende wahlweise am Abflugort oder am Ankunftsort klagen (Rechtssache C-204/08). Sie sind also nicht darauf angewiesen, das Unternehmen an seinem Sitz zu verklagen – auch dann nicht, wenn dieser im Ausland liegt.

Praktisch ist das der Grund, warum Fluggastrechteportale auch Fälle gegen Airlines außerhalb der EU annehmen: Der Gerichtsstand am Abflughafen Saarbrücken bleibt eröffnet. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich zusätzlich nach dem Streitwert; bei Beträgen bis 5.000 € ist es das Amtsgericht.

Weniger Verbindungen, andere Folgen

SCN bedient ein begrenztes Streckennetz, häufig mit einzelnen Frequenzen pro Tag und einem hohen Anteil an Ferien- und Charterverkehr. Das wirkt sich auf die Folgen einer Störung aus, nicht auf den Anspruch selbst.

Fällt ein Flug ab Saarbrücken aus, gibt es oft keine zweite Verbindung am selben Tag. Die Ersatzbeförderung führt dann über einen anderen Flughafen – mit Transfer, längerer Reisezeit und gelegentlich einer Übernachtung. Die Kosten dafür trägt die Airline nach Artikel 8 und 9, unabhängig davon, ob die Ausgleichszahlung fällig wird.

Für die Höhe der Ausgleichszahlung ändert die Größe des Flughafens nichts. Sie folgt allein der Entfernung zum Endziel – auch dann, wenn die Ersatzbeförderung über einen Umweg erfolgt.

1 Fluggesellschaften ab Saarbrücken – und was das ändert

Ab SCN sind in unserem Vergleich 1 Fluggesellschaften erfasst, davon 0 mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.

Für den Hinflug ab Saarbrücken spielt das keine Rolle: Startet der Flug in Deutschland, gilt die Verordnung für jedes ausführende Luftfahrtunternehmen – unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat. Unterschiedlich wird es erst auf dem Rückweg. Fliegt ein EU-Carrier aus einem Drittstaat nach Saarbrücken, ist auch dieser Flug erfasst; bei einem Unternehmen ohne EU-Sitz dagegen nicht.

Wer eine Hin- und Rückreise gebucht hat, sollte deshalb zuerst klären, welcher Abschnitt betroffen war und wer ihn tatsächlich durchgeführt hat. Auf der Bordkarte steht das ausführende Unternehmen – und nur gegen dieses richtet sich der Anspruch.

Entfernungen, Fristen und Zuständigkeit ab Saarbrücken

Ab Saarbrücken entscheidet die Entfernung über die Stufe, und die Spanne ist groß. Die kürzeste der hier gelisteten Verbindungen führt nach Wien (VIE) über rund 705 Kilometer und ergibt 250 Euro. Die längste führt nach Antalya (AYT) über etwa 2.346 Kilometer und ergibt 400 Euro. Von den aufgeführten Strecken fallen 5 zu 250 Euro, 3 zu 400 Euro.

Betreuung nach Artikel 9 beginnt früher als die Ausgleichszahlung und richtet sich ebenfalls nach der Entfernung: ab 2 Stunden auf der kurzen Strecke nach VIE, ab 3 Stunden auf der langen nach AYT. Verpflegung, zwei Nachrichten und bei Bedarf eine Übernachtung schuldet die Airline unabhängig davon, ob am Ende Geld nach Artikel 7 fließt.

Ab Saarbrücken fliegen 1 der von uns erfassten Fluggesellschaften. Kommt es zum Streit, ist für Klagen am Abflugort regelmäßig das Amtsgericht Saarbrücken zuständig. Wichtig bleibt: Anspruchsgegner ist immer die ausführende Fluggesellschaft, nicht der Flughafenbetreiber.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

Airlines an diesem Flughafen

Diese Fluggesellschaften fliegen den Flughafen Saarbrücken an. Zu jeder finden Sie die Regeln, die bei einer Verspätung oder Annullierung gelten.

Bei Abflügen aus Deutschland gilt die Verordnung unabhängig davon, wo die Airline ihren Sitz hat.

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.
C-501/17
ECLI:EU:C:2019:288
GermanwingsEine Schraube auf der Startbahn, die einen Reifen beschädigt, gilt als außergewöhnlicher Umstand. Der Schaden entsteht außerhalb des Einflussbereichs.
C-159/18
ECLI:EU:C:2019:535
MoensKerosin auf der Startbahn, das nicht von der betroffenen Airline stammt, ist ein außergewöhnlicher Umstand.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei Flughafen Saarbrücken

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie zuerst die ausführende Fluggesellschaft an, nicht den Flughafen. Der Flughafenbetreiber ist für Ausgleichszahlungen nicht zuständig.

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

  4. Klage am Amtsgericht

    Zuständig ist regelmäßig das Gericht am Abflugort, hier das Amtsgericht Saarbrücken.

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die pauschale Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die Höhe hängt allein an der Entfernung, nicht am Ticketpreis und nicht an der Dauer der Verspätung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Der Betrag gilt pro Person, auch für mitreisende Kinder mit eigenem Sitzplatz. Im Netz von die Airline reicht die Spanne von SCN nach VIE mit 705 km und 250 Euro bis SCN nach AYT mit 2.346 km und 400 Euro.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.