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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Discover Airlines Streik: Entschädigung und Ihre Rechte

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Ob ein Streik Discover Airlines entlastet, hängt daran, wer streikt. Beim eigenen Personal in aller Regel nicht.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRACUNBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach CUN sind 8.605 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Typische Strecken und Beträge

Typische Strecken von Discover Airlines und die Beträge, die nach Artikel 7 dafür in Betracht kommen.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
FRA → LPA
Gran Canaria Island
3.184 km400 €
EU-Obergrenze
FRA → MBA
Mombasa
6.707 km600 €
FRA → PUJ
Punta Cana
7.512 km600 €
FRA → VRA
Matanzas
8.067 km600 €
FRA → WDH
Windhoek
8.110 km600 €
FRA → CUN
Cancún
8.605 km600 €

Wann Discover Airlines trotz Streik zahlen muss

  • Der Streik betrifft eigenes Personal der Airline
  • Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um mindestens drei Stunden
  • Oder die Annullierung kam weniger als vierzehn Tage vor Abflug
  • Die Airline nennt keinen konkreten fremden Streik als Ursache

Streik bei Discover Airlines: was für Ihren Flug gilt

Streikt das eigene Personal von Discover Airlines, bleibt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 fällig. Der Europäische Gerichtshof hat das zweimal entschieden, sowohl für den wilden Streik nach einer Umstrukturierung als auch für den von der Gewerkschaft angekündigten Streik. Streikt dagegen die Flugsicherung oder ein fremder Dienstleister, kann Discover Airlines entlastet sein, muss dafür aber die ergriffenen zumutbaren Maßnahmen belegen. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zum Streik.

In Deutschland trifft ein Streik bei Discover Airlines vor allem Frankfurt am Main und München. Für die Höhe zählt allein die Entfernung zwischen Ihrem Abflughafen und dem Endziel. Bei Discover Airlines bedeutet das je nach Strecke 400 Euro auf FRA nach LPA (3.184 km) bis 600 Euro auf FRA nach CUN (8.605 km).

Kommt es zum Streit, ist am Drehkreuz regelmäßig das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Unabhängig vom Ausgang schuldet Discover Airlines während der Wartezeit Verpflegung, zwei Nachrichten und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung.

Was Discover Airlines während des Streiks in jedem Fall schuldet

Die Betreuung nach Artikel 9 hängt nicht davon ab, wer den Streik zu verantworten hat. Verpflegung im Verhältnis zur Wartezeit, zwei Nachrichten und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung samt Transfer schuldet Discover Airlines auch dann, wenn die Ausgleichszahlung entfällt.

Ebenso bleibt die Wahl nach Artikel 8: Bei einer Annullierung entscheiden Sie zwischen Ersatzbeförderung und vollständiger Erstattung des Ticketpreises. Die Erstattung ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten, ein Gutschein ersetzt sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Wird am Flughafen nichts angeboten, versorgen Sie sich selbst und reichen die Belege ein. Diese Erstattung wird mit der Ausgleichszahlung nicht verrechnet.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

Außergewöhnliche Umstände

Bei Ferienfliegern wie Discover Airlines häufen sich Ausfälle in den Saisonspitzen. Hohe Auslastung und knappe Reserven sind unternehmerische Entscheidungen und damit kein außergewöhnlicher Umstand.

Airline muss in der Regel nicht zahlen

Extreme Wetterlagen
Sturm, Vereisung, Vulkanasche – sofern der Flug dadurch tatsächlich undurchführbar war.

Vogelschlag
Der EuGH zählt ihn zu den außergewöhnlichen Umständen (Rechtssache C-315/15), verlangt von der Airline aber zumutbare Vermeidungsmaßnahmen.

Streik von Lotsen oder Flughafenpersonal
Fremde Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Airline – anders als Streiks der eigenen Belegschaft.

Anspruch bleibt in der Regel bestehen

Technischer Defekt
Ein Schaden aus dem normalen Betrieb entlastet nicht – auch dann nicht, wenn er unerwartet auftritt (Rechtssachen C-549/07 und C-257/14).

Personalmangel und Krankheit der Crew
Die Airline trägt das Risiko ihrer eigenen Personalplanung.

Streik der eigenen Belegschaft
Auch ein gewerkschaftlich organisierter Streik des eigenen Personals ist kein außergewöhnlicher Umstand (Rechtssache C-28/20); für spontane Krankmeldungen gilt dasselbe (Rechtssache C-195/17).

Die Airline muss den außergewöhnlichen Umstand beweisen – nicht Sie. Eine pauschale Auskunft wie „operationelle Gründe“ genügt dafür nicht. Alle außergewöhnlichen Umstände im Überblick

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

IATA-Code4Y
SitzDeutschland
DrehkreuzFrankfurt
EU-Carrierja

Discover Airlines ist ein Luftfahrtunternehmen aus Deutschland und damit EU-Carrier. Die Verordnung 261/2004 gilt sowohl bei Abflügen aus der EU als auch bei Flügen aus Drittstaaten in die EU.

Was der EuGH entschieden hat

Bei einem Ferienflieger wie Discover Airlines geht es häufig um Ereignisse am Boden und an Bord: Fremdkörper auf der Bahn, störende Fluggäste, kurzfristig getauschtes Gerät.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-195/17
ECLI:EU:C:2018:258
Krüsemann u. a.Ein wilder Streik, also spontane Krankmeldungen der Belegschaft nach einer Umstrukturierung, ist kein außergewöhnlicher Umstand.
C-28/20
ECLI:EU:C:2021:226
Airhelp ./. SASAuch ein von der Gewerkschaft angekündigter Streik des eigenen Personals befreit die Airline nicht von der Ausgleichszahlung.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei Discover Airlines

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie den Kundenservice von Discover Airlines an. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Rechtsgrundlage, Betrag und eine Frist von vierzehn Tagen. Formular der Airline

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

  4. Klage am Amtsgericht

    Zuständig ist regelmäßig das Gericht am Abflugort, hier das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

Discover Airlines ab deutschen Flughäfen

Von diesen Flughäfen fliegt Discover Airlines regelmäßig. Auf den Flughafenseiten stehen die typischen Strecken mit Entfernung und Betrag.

Häufige Fragen

Welche Entschädigung kann ich bei Discover Airlines erhalten?

Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Im Netz von Discover Airlines reicht die Spanne von FRA nach LPA mit 3.184 km und 400 Euro bis FRA nach CUN mit 8.605 km und 600 Euro.

Ist Discover Airlines auch vom Streik betroffen?

Es kommt darauf an, wer streikt. Ein Streik des eigenen Personals zählt nach der Rechtsprechung des EuGH zum unternehmerischen Risiko und befreit nicht, auch wenn die Gewerkschaft ihn angekündigt hat. Ein Streik der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals liegt außerhalb des Einflussbereichs und kann befreien. Die Betreuung nach Artikel 9 schuldet die Airline in beiden Fällen.

Wer zahlt, wenn mein Flug wegen Streik ausfällt?

Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen, also Discover Airlines, nicht das Reisebüro, nicht das Buchungsportal und nicht der Flughafenbetreiber. Das gilt auch bei einer Pauschalreise: Für Reisemängel haftet der Veranstalter, für die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 die Airline. Steht auf der Bordkarte ein anderes Kürzel, hat ein anderes Unternehmen den Flug durchgeführt und ist zuständig.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.