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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Discover Airlines: Flug annulliert: Ihre Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Wurde Ihr Flug von Discover Airlines gestrichen, kommt neben der Erstattung eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht – sofern die Annullierung weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt wurde und kein außergewöhnlicher Umstand vorlag.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRACUNBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach CUN sind 8.605 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Typische Strecken und Beträge

Typische Strecken von Discover Airlines und die Beträge, die nach Artikel 7 dafür in Betracht kommen.

StreckeEntfernungEntfernungAusgleichszahlung
FRA → LPA
Gran Canaria Island
3.184 km400 €
EU-Obergrenze
FRA → MBA
Mombasa
6.707 km600 €
FRA → PUJ
Punta Cana
7.512 km600 €
FRA → VRA
Matanzas
8.067 km600 €
FRA → WDH
Windhoek
8.110 km600 €
FRA → CUN
Cancún
8.605 km600 €

Voraussetzungen bei Discover Airlines

  • Anspruchsgegner ist Discover Airlines als ausführendes Luftfahrtunternehmen.
  • Discover Airlines ist EU-Carrier – die Verordnung gilt auch für Flüge aus Drittstaaten in die EU.
  • Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel, nicht der einzelne Flugabschnitt.
  • Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung.

Wann die Annullierung bei Discover Airlines als solche gilt

Nicht jede Änderung ist eine Annullierung. Wird der Flug gestrichen und Sie auf eine andere Verbindung gesetzt, liegt eine Annullierung vor. Wird dagegen nur die Abflugzeit verschoben und die Flugnummer bleibt bestehen, behandelt die Rechtsprechung das als Verspätung. Für die Höhe macht das keinen Unterschied, für die Voraussetzungen schon: Bei der Annullierung zählt die Vierzehntagefrist, bei der Verspätung die Ankunft am Endziel.

Ein vorverlegter Flug ist der dritte Fall. Holt Discover Airlines den Abflug um mehr als eine Stunde nach vorn, behandelt der Gerichtshof das ebenfalls wie eine Annullierung, weil der ursprüngliche Flugplan aufgegeben wird.

Prüfen Sie deshalb zuerst, was genau passiert ist. Die Buchungsbestätigung mit der ursprünglichen Flugnummer und die Benachrichtigung von Discover Airlines genügen als Nachweis.

Was Discover Airlines schon während der Wartezeit schuldet

Die Betreuungsleistungen nach Artikel 9 hängen nicht davon ab, ob am Ende eine Ausgleichszahlung fällig wird. Sie greifen früher und unabhängig. Der Schwellenwert richtet sich nach der Entfernung und ist deshalb bei Discover Airlines nicht einheitlich: ab 3 Stunden auf Strecken wie FRA nach LPA (3.184 km), ab 4 Stunden auf Strecken wie FRA nach MBA (6.707 km).

Geschuldet sind Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung samt Transfer. Bietet Discover Airlines das am Flughafen nicht an, versorgen Sie sich selbst und reichen die Belege ein.

Heben Sie Quittungen auf. Diese Erstattung ist ein eigener Anspruch und wird mit der Ausgleichszahlung nach Artikel 7 nicht verrechnet. Beide bestehen nebeneinander.

Wenn Discover Airlines eine Ersatzverbindung anbietet

Wird Ihnen ein anderer Flug angeboten, hängt der Anspruch davon ab, wie stark er von der ursprünglichen Planung abweicht. Kommt die Ersatzverbindung weniger als zwei Stunden später am Endziel an und startet höchstens eine Stunde früher, kann die Airline die Zahlung um die Hälfte kürzen – bei einer Strecke wie FRA–CUN also von 600 € auf 300 €.

Wichtig ist der Vergleich mit der geplanten Ankunft, nicht mit dem Abflug. Eine Umbuchung auf einen früheren Flug kann ebenfalls einen Anspruch auslösen, wenn sie Sie zwingt, deutlich eher am Flughafen zu sein.

Wann Discover Airlines nur die Hälfte zahlen muss

Nimmt Discover Airlines Sie auf einen Ersatzflug mit, darf die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 Absatz 2 halbiert werden. Entscheidend ist, um wie viel die Ankunft des Ersatzflugs die ursprünglich geplante überschreitet, und die Grenze richtet sich nach der Entfernung.

Auf dem Netz von Discover Airlines sieht das an den beiden Enden so aus:

  • FRA nach LPA, 3.184 km: voll 400 Euro, halbiert 200 Euro, wenn der Ersatzflug höchstens 3 Stunden später ankommt
  • FRA nach CUN, 8.605 km: voll 600 Euro, halbiert 300 Euro, wenn der Ersatzflug höchstens 4 Stunden später ankommt

Wer den Ersatzflug ablehnt und stattdessen die Erstattung des Ticketpreises verlangt, ist von der Kürzung nicht betroffen: Sie setzt eine tatsächliche Ersatzbeförderung voraus. Halten Sie deshalb fest, wann Sie am Ziel ankamen oder dass Sie gar nicht geflogen sind.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

Außergewöhnliche Umstände

Bei Ferienfliegern wie Discover Airlines häufen sich Ausfälle in den Saisonspitzen. Hohe Auslastung und knappe Reserven sind unternehmerische Entscheidungen und damit kein außergewöhnlicher Umstand.

Airline muss in der Regel nicht zahlen

Extreme Wetterlagen
Sturm, Vereisung, Vulkanasche – sofern der Flug dadurch tatsächlich undurchführbar war.

Vogelschlag
Der EuGH zählt ihn zu den außergewöhnlichen Umständen (Rechtssache C-315/15), verlangt von der Airline aber zumutbare Vermeidungsmaßnahmen.

Streik von Lotsen oder Flughafenpersonal
Fremde Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Airline – anders als Streiks der eigenen Belegschaft.

Anspruch bleibt in der Regel bestehen

Technischer Defekt
Ein Schaden aus dem normalen Betrieb entlastet nicht – auch dann nicht, wenn er unerwartet auftritt (Rechtssachen C-549/07 und C-257/14).

Personalmangel und Krankheit der Crew
Die Airline trägt das Risiko ihrer eigenen Personalplanung.

Streik der eigenen Belegschaft
Auch ein gewerkschaftlich organisierter Streik des eigenen Personals ist kein außergewöhnlicher Umstand (Rechtssache C-28/20); für spontane Krankmeldungen gilt dasselbe (Rechtssache C-195/17).

Die Airline muss den außergewöhnlichen Umstand beweisen – nicht Sie. Eine pauschale Auskunft wie „operationelle Gründe“ genügt dafür nicht. Alle außergewöhnlichen Umstände im Überblick

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Gut zu wissen

IATA-Code4Y
SitzDeutschland
DrehkreuzFrankfurt
EU-Carrierja

Discover Airlines ist ein Luftfahrtunternehmen aus Deutschland und damit EU-Carrier. Die Verordnung 261/2004 gilt sowohl bei Abflügen aus der EU als auch bei Flügen aus Drittstaaten in die EU.

Was der EuGH entschieden hat

Bei einem Ferienflieger wie Discover Airlines geht es häufig um Ereignisse am Boden und an Bord: Fremdkörper auf der Bahn, störende Fluggäste, kurzfristig getauschtes Gerät.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-159/18
ECLI:EU:C:2019:535
MoensKerosin auf der Startbahn, das nicht von der betroffenen Airline stammt, ist ein außergewöhnlicher Umstand.
C-549/07
ECLI:EU:C:2008:771
Wallentin-HermannEin technischer Defekt ist für sich genommen kein außergewöhnlicher Umstand. Technik fällt in den normalen Betriebsablauf einer Fluggesellschaft.
C-74/19
ECLI:EU:C:2020:460
Transportes Aéreos PortuguesesEin randalierender Fluggast entlastet die Airline, sofern sie nicht selbst zur Eskalation beigetragen hat und zumutbare Maßnahmen ergriff.
C-501/17
ECLI:EU:C:2019:288
GermanwingsEine Schraube auf der Startbahn, die einen Reifen beschädigt, gilt als außergewöhnlicher Umstand. Der Schaden entsteht außerhalb des Einflussbereichs.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Selbst fordern: der Weg bei Discover Airlines

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge. Jede kostet nichts außer Zeit, und jede lässt sich auch später noch an ein Portal abgeben.

  1. Anspruch direkt anmelden

    Schreiben Sie den Kundenservice von Discover Airlines an. Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Rechtsgrundlage, Betrag und eine Frist von vierzehn Tagen. Formular der Airline

  2. Schlichtungsstelle söp einschalten

    Lehnt die Airline ab oder schweigt sie zwei Monate, prüft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr den Fall kostenlos und außergerichtlich: soep-online.de

  3. Luftfahrt-Bundesamt informieren

    Das LBA ist die nationale Durchsetzungsstelle. Es verschafft Ihnen kein Geld, verfolgt aber Verstöße und dokumentiert Ihren Fall: lba.de

  4. Klage am Amtsgericht

    Zuständig ist regelmäßig das Gericht am Abflugort, hier das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Ein fertiges Schreiben für die erste Stufe finden Sie hier: Musterbrief ausfüllen

Discover Airlines ab deutschen Flughäfen

Von diesen Flughäfen fliegt Discover Airlines regelmäßig. Auf den Flughafenseiten stehen die typischen Strecken mit Entfernung und Betrag.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Flug von der Fluggesellschaft storniert wird?

Bei einer Annullierung haben Sie nach Artikel 8 die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und vollständiger Erstattung des Ticketpreises; die Erstattung ist binnen sieben Tagen in Geld zu leisten, nicht als Gutschein. Zusätzlich kommt die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 in Betracht, wenn die Information weniger als vierzehn Tage vor Abflug kam. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.