Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Flugverspätung ab 5 Stunden: Ihre Entschädigung
Eine Verspätung von 5 Stunden am Endziel liegt deutlich über der Schwelle von drei Stunden.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
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- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
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Voraussetzungen
- Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um 5 Stunden oder mehr.
- Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach der Dauer der Verspätung.
- Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Ausgleichszahlung.
- Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt der Anspruch.
Ab fünf Stunden dürfen Sie die Reise abbrechen
Ab fünf Stunden verweist Artikel 6 auf Artikel 8: Sie können auf den Flug verzichten und den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Es ist die einzige Verspätungsschwelle, an der der Verordnungstext mehr gewährt als Betreuung – die Stufen bei zwei, drei und vier Stunden regeln allein Verpflegung und Unterbringung.
Erstattet wird der Preis für die nicht angetretenen Teile der Reise und, wenn der Flug sinnlos geworden ist, auch für bereits genutzte Abschnitte. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Rückflug zum ersten Abflugort. Die Erstattung hat binnen sieben Tagen zu erfolgen.
Wichtig: Dieses Recht besteht neben der Ausgleichszahlung. Wer die Reise abbricht und den Ticketpreis zurückbekommt, verliert den Anspruch aus Artikel 7 nicht.
Abbrechen oder weiterfliegen – die Rechnung
Die Entscheidung fällt selten leicht, weil beide Wege unterschiedliche Beträge ergeben.
- Weiterfliegen: Sie kommen an und behalten den Anspruch auf die Ausgleichszahlung von 250 bis 600 €. Der Ticketpreis ist verbraucht.
- Abbrechen: Sie bekommen den Ticketpreis zurück und zusätzlich die Ausgleichszahlung, kommen aber nicht ans Ziel und müssen die Reise anderweitig organisieren.
Wirtschaftlich lohnt der Abbruch vor allem dann, wenn der Anlass der Reise durch die Verspätung ohnehin entfällt – ein Termin, ein Anschluss, eine Veranstaltung. Wer nur verspätet ankommen möchte, fährt mit dem Weiterflug in der Regel besser.
Was Sie am Flughafen erklären sollten
Der Verzicht auf die Reise muss erkennbar sein. Verlassen Sie den Flughafen wortlos, steht später Aussage gegen Aussage – und die Airline wird von einem No-Show ausgehen.
Erklären Sie deshalb am Schalter ausdrücklich, dass Sie von Ihrem Recht nach Artikel 8 Gebrauch machen und die Erstattung verlangen. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen oder senden Sie noch am selben Tag eine E-Mail mit demselben Inhalt.
Heben Sie außerdem die Anzeige der Verspätung auf. Fünf Stunden müssen belegt sein, sonst greift das Recht auf Abbruch nicht – und dann steht der nicht angetretene Flug als Ihre Entscheidung im Raum.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-11/11 ECLI:EU:C:2013:106 | Folkerts | Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
Häufige Fragen
Was bekomme ich bei 4 Stunden Flugverspätung?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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