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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Flugverspätung ab 5 Stunden: Ihre Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Eine Verspätung von 5 Stunden am Endziel liegt deutlich über der Schwelle von drei Stunden.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Voraussetzungen

  • Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um 5 Stunden oder mehr.
  • Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach der Dauer der Verspätung.
  • Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Ausgleichszahlung.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt der Anspruch.

Ab fünf Stunden dürfen Sie die Reise abbrechen

Ab fünf Stunden verweist Artikel 6 auf Artikel 8: Sie können auf den Flug verzichten und den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Es ist die einzige Verspätungsschwelle, an der der Verordnungstext mehr gewährt als Betreuung – die Stufen bei zwei, drei und vier Stunden regeln allein Verpflegung und Unterbringung.

Erstattet wird der Preis für die nicht angetretenen Teile der Reise und, wenn der Flug sinnlos geworden ist, auch für bereits genutzte Abschnitte. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Rückflug zum ersten Abflugort. Die Erstattung hat binnen sieben Tagen zu erfolgen.

Wichtig: Dieses Recht besteht neben der Ausgleichszahlung. Wer die Reise abbricht und den Ticketpreis zurückbekommt, verliert den Anspruch aus Artikel 7 nicht.

Abbrechen oder weiterfliegen – die Rechnung

Die Entscheidung fällt selten leicht, weil beide Wege unterschiedliche Beträge ergeben.

  • Weiterfliegen: Sie kommen an und behalten den Anspruch auf die Ausgleichszahlung von 250 bis 600 €. Der Ticketpreis ist verbraucht.
  • Abbrechen: Sie bekommen den Ticketpreis zurück und zusätzlich die Ausgleichszahlung, kommen aber nicht ans Ziel und müssen die Reise anderweitig organisieren.

Wirtschaftlich lohnt der Abbruch vor allem dann, wenn der Anlass der Reise durch die Verspätung ohnehin entfällt – ein Termin, ein Anschluss, eine Veranstaltung. Wer nur verspätet ankommen möchte, fährt mit dem Weiterflug in der Regel besser.

Was Sie am Flughafen erklären sollten

Der Verzicht auf die Reise muss erkennbar sein. Verlassen Sie den Flughafen wortlos, steht später Aussage gegen Aussage – und die Airline wird von einem No-Show ausgehen.

Erklären Sie deshalb am Schalter ausdrücklich, dass Sie von Ihrem Recht nach Artikel 8 Gebrauch machen und die Erstattung verlangen. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen oder senden Sie noch am selben Tag eine E-Mail mit demselben Inhalt.

Heben Sie außerdem die Anzeige der Verspätung auf. Fünf Stunden müssen belegt sein, sonst greift das Recht auf Abbruch nicht – und dann steht der nicht angetretene Flug als Ihre Entscheidung im Raum.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Was bekomme ich bei 4 Stunden Flugverspätung?

Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.