Anspruch prüfen

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Flugverspätung ab 4 Stunden: Ihre Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Eine Verspätung von 4 Stunden am Endziel liegt deutlich über der Schwelle von drei Stunden.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

Anspruch prüfen

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Voraussetzungen

  • Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um 4 Stunden oder mehr.
  • Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach der Dauer der Verspätung.
  • Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Ausgleichszahlung.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt der Anspruch.

Bei vier Stunden entfällt die Kürzung um die Hälfte

Artikel 7 Absatz 2 erlaubt der Airline, die Ausgleichszahlung zu halbieren, wenn sie eine Ersatzbeförderung anbietet, die nur wenig später am Ziel ankommt. Die Toleranz ist nach Entfernung gestaffelt: zwei Stunden bis 1.500 km, drei Stunden bei mittleren Strecken, vier Stunden bei Flügen über 3.500 km.

Bei einer Verspätung von vier Stunden ist diese Kürzungsmöglichkeit in den meisten Konstellationen ausgeschöpft. Auf der Kurz- und Mittelstrecke liegt die Verzögerung deutlich über der Toleranz; nur bei sehr langen Strecken bewegt sie sich noch am Rand.

Wird Ihnen bei vier Stunden Verspätung die Hälfte angeboten, prüfen Sie deshalb die Entfernung. Bei einem Flug innerhalb Europas ist die Kürzung in aller Regel nicht begründet.

Betreuung auf der Langstrecke beginnt erst jetzt

Die Betreuungsleistungen setzen gestaffelt ein. Bei Flügen über 3.500 km entstehen sie erst nach vier Stunden Wartezeit – vorher besteht kein Anspruch auf Verpflegung.

Das führt regelmäßig zu Diskussionen am Gate: Auf einem Flug nach Frankfurt aus Übersee gelten andere Schwellen als auf einem Flug nach Mallorca. Wer nach drei Stunden Wartezeit auf der Langstrecke einen Gutschein verlangt, bekommt ihn nicht zwingend.

Ab vier Stunden ändert sich das. Geschuldet sind dann Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonate oder E-Mails – unabhängig davon, ob die Ausgleichszahlung am Ende fällig wird.

Die Höhe ändert sich durch die vierte Stunde nicht

Vier Stunden Verspätung bringen denselben Betrag wie drei. Die Verordnung staffelt die Ausgleichszahlung nach Entfernung, nicht nach Dauer – anders als viele erwarten, die von einer stundenweisen Steigerung ausgehen.

Was mit der Dauer wächst, sind die Betreuungsleistungen und, ab fünf Stunden, das Recht auf Abbruch der Reise mit voller Erstattung. Die feste Zahlung nach Artikel 7 bleibt davon unberührt.

Wer also mit vier Stunden auf einer Strecke bis 1.500 km ankommt, sollte 250 € erwarten – nicht mehr, aber auch nicht weniger, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung erhält man, wenn sich der Flug um 4 Stunden verspätet?

Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen, also die ausführende Fluggesellschaft, nicht das Reisebüro, nicht das Buchungsportal und nicht der Flughafenbetreiber. Das gilt auch bei einer Pauschalreise: Für Reisemängel haftet der Veranstalter, für die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 die Airline. Steht auf der Bordkarte ein anderes Kürzel, hat ein anderes Unternehmen den Flug durchgeführt und ist zuständig.

Was bekomme ich bei 4 Stunden Flugverspätung?

Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.