Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
Flugverspätung ab 4 Stunden: Ihre Entschädigung
Eine Verspätung von 4 Stunden am Endziel liegt deutlich über der Schwelle von drei Stunden.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
Anspruch prüfen
Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
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- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
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Voraussetzungen
- Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um 4 Stunden oder mehr.
- Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach der Dauer der Verspätung.
- Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Ausgleichszahlung.
- Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt der Anspruch.
Bei vier Stunden entfällt die Kürzung um die Hälfte
Artikel 7 Absatz 2 erlaubt der Airline, die Ausgleichszahlung zu halbieren, wenn sie eine Ersatzbeförderung anbietet, die nur wenig später am Ziel ankommt. Die Toleranz ist nach Entfernung gestaffelt: zwei Stunden bis 1.500 km, drei Stunden bei mittleren Strecken, vier Stunden bei Flügen über 3.500 km.
Bei einer Verspätung von vier Stunden ist diese Kürzungsmöglichkeit in den meisten Konstellationen ausgeschöpft. Auf der Kurz- und Mittelstrecke liegt die Verzögerung deutlich über der Toleranz; nur bei sehr langen Strecken bewegt sie sich noch am Rand.
Wird Ihnen bei vier Stunden Verspätung die Hälfte angeboten, prüfen Sie deshalb die Entfernung. Bei einem Flug innerhalb Europas ist die Kürzung in aller Regel nicht begründet.
Betreuung auf der Langstrecke beginnt erst jetzt
Die Betreuungsleistungen setzen gestaffelt ein. Bei Flügen über 3.500 km entstehen sie erst nach vier Stunden Wartezeit – vorher besteht kein Anspruch auf Verpflegung.
Das führt regelmäßig zu Diskussionen am Gate: Auf einem Flug nach Frankfurt aus Übersee gelten andere Schwellen als auf einem Flug nach Mallorca. Wer nach drei Stunden Wartezeit auf der Langstrecke einen Gutschein verlangt, bekommt ihn nicht zwingend.
Ab vier Stunden ändert sich das. Geschuldet sind dann Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonate oder E-Mails – unabhängig davon, ob die Ausgleichszahlung am Ende fällig wird.
Die Höhe ändert sich durch die vierte Stunde nicht
Vier Stunden Verspätung bringen denselben Betrag wie drei. Die Verordnung staffelt die Ausgleichszahlung nach Entfernung, nicht nach Dauer – anders als viele erwarten, die von einer stundenweisen Steigerung ausgehen.
Was mit der Dauer wächst, sind die Betreuungsleistungen und, ab fünf Stunden, das Recht auf Abbruch der Reise mit voller Erstattung. Die feste Zahlung nach Artikel 7 bleibt davon unberührt.
Wer also mit vier Stunden auf einer Strecke bis 1.500 km ankommt, sollte 250 € erwarten – nicht mehr, aber auch nicht weniger, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-11/11 ECLI:EU:C:2013:106 | Folkerts | Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung erhält man, wenn sich der Flug um 4 Stunden verspätet?
Anspruchsgegner ist immer das ausführende Luftfahrtunternehmen, also die ausführende Fluggesellschaft, nicht das Reisebüro, nicht das Buchungsportal und nicht der Flughafenbetreiber. Das gilt auch bei einer Pauschalreise: Für Reisemängel haftet der Veranstalter, für die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 die Airline. Steht auf der Bordkarte ein anderes Kürzel, hat ein anderes Unternehmen den Flug durchgeführt und ist zuständig.
Was bekomme ich bei 4 Stunden Flugverspätung?
Eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 kommt in Betracht, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Endziel ankommen, der Flug weniger als vierzehn Tage vorher annulliert wurde oder Sie unfreiwillig zurückblieben. Die Höhe hängt an der Entfernung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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