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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

Flugverspätung ab 3 Stunden: Ihre Entschädigung

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Drei Stunden sind die Schwelle der Verordnung 261/2004 – gemessen an der Ankunft am Endziel.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Voraussetzungen

  • Die Ankunft am Endziel verzögerte sich um 3 Stunden oder mehr.
  • Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach der Dauer der Verspätung.
  • Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Ausgleichszahlung.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt der Anspruch.

Warum ausgerechnet drei Stunden

Die Grenze steht nicht in der Verordnung. Sie stammt aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2009, mit der verspätete Reisende jenen gleichgestellt wurden, deren Flug annulliert wurde.

Die Begründung ist der Zeitverlust: Wer drei Stunden oder mehr später ankommt, erleidet denselben Nachteil wie jemand, dessen Flug gestrichen und der umgebucht wurde. Weil die Verordnung diesen Fall mit einer festen Zahlung ausgleicht, muss sie das im Verspätungsfall ebenso tun.

Für Sie bedeutet das: Auf den Wortlaut der Verordnung zu verweisen, hilft hier nicht weiter. Der Anspruch folgt aus der Rechtsprechung – und genau darauf sollte sich ein Anspruchsschreiben stützen.

Grenzfälle: wenn es auf Minuten ankommt

Bei zwei Stunden fünfzig Minuten laut Anzeigetafel lohnt der zweite Blick. Maßgeblich ist nicht die Landung, sondern der Moment, in dem mindestens eine Tür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen dürfen.

Zwischen Aufsetzen und Türöffnung liegen an großen Flughäfen regelmäßig 15 bis 20 Minuten – Rollzeit, Warten auf die Parkposition, Andocken der Fluggastbrücke. Diese Spanne entscheidet Fälle, die auf dem Papier knapp unter der Schwelle liegen.

Belegen lässt sie sich über die tatsächlichen Ankunftsdaten des Flughafens, ein Foto der Uhrzeit beim Ausstieg oder eine Bestätigung am Servicecounter. Wer diese Angaben nicht hat, sollte den Anspruch trotzdem anmelden – die Airline verfügt über die Daten und muss sie im Streitfall vorlegen.

Was bei genau drei Stunden gilt

Der Anspruch entsteht ab drei Stunden. Eine Ankunft mit exakt zwei Stunden und 59 Minuten reicht nicht, drei Stunden und eine Minute reichen.

Da die Airline die Ankunftszeit selbst dokumentiert und der Wert auf Minuten genau erhoben wird, sind solche Fälle häufiger, als man vermutet. Sie enden nicht selten damit, dass die von der Airline genannte Zeit von der tatsächlichen abweicht.

Melden Sie den Anspruch in diesen Fällen an und fordern Sie die dokumentierte Ankunftszeit ausdrücklich an. Wird sie nicht vorgelegt, ist das im Verfahren ein gewichtiges Argument.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bei 3 Stunden Verspätung?

Die Höhe hängt allein an der Entfernung, nicht am Ticketpreis und nicht an der Dauer der Verspätung: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie auf allen Strecken innerhalb der EU und 600 Euro darüber hinaus, wenn ein Punkt der Strecke außerhalb der EU liegt. Der Betrag gilt pro Person, auch für mitreisende Kinder mit eigenem Sitzplatz.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.