Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7
2 Stunden Verspätung: was Ihnen zusteht
Zwei Stunden reichen für die Ausgleichszahlung nicht. Leer gehen Sie deshalb trotzdem nicht aus.
- ab 3 Stunden Verspätung
- Annullierung unter 14 Tagen
- Nichtbeförderung
- bis 3 Jahre rückwirkend
In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.
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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.
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- Stand: 31.07.2026
Ihr Fall nach Artikel 7
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Was bei zwei Stunden gilt
- Bis 1.500 km beginnt die Betreuungspflicht ab zwei Stunden
- Die Ausgleichszahlung setzt drei Stunden am Endziel voraus
- Gemessen wird die Öffnung der ersten Tür, nicht die Landung
- Bei Umsteigeverbindungen zählt die Ankunft am Endziel
Warum die Grenze bei drei Stunden liegt
Im Text der Verordnung steht die Dreistundengrenze nicht. Sie stammt aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Sturgeon: Wer mindestens drei Stunden später am Endziel ankommt, wird behandelt wie jemand, dessen Flug annulliert wurde. Darunter gibt es keine Ausgleichszahlung, und die Grenze ist hart.
Zwei Stunden fünfundfünfzig Minuten bringen nichts, drei Stunden fünf Minuten bringen den vollen Satz. Diese Schärfe wirkt willkürlich, ist aber gewollt: Ohne feste Grenze wäre jeder Fall eine Einzelfallabwägung.
Bemerkenswert bleibt, dass die Höhe danach nicht mehr steigt. Ob Sie drei oder neun Stunden zu spät ankommen, ändert am Betrag nichts. Die einzige Ausnahme läuft in die andere Richtung: Auf Langstrecken außerhalb der EU halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Zahlung, wenn Sie weniger als vier Stunden zu spät ankommen.
Was bei zwei Stunden trotzdem zusteht
Auf Strecken bis 1.500 Kilometer beginnt bereits ab zwei Stunden die Betreuungspflicht nach Artikel 9. Die Airline schuldet Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung samt Transfer.
Wird am Flughafen nichts angeboten, versorgen Sie sich selbst und reichen die Belege ein. Das sind selten dreistellige Beträge, aber es ist ein durchsetzbarer Anspruch, und er wird mit nichts verrechnet.
Auf mittleren Strecken beginnt diese Pflicht erst bei drei, auf Langstrecken außerhalb der EU bei vier Stunden. Bei zwei Stunden auf einem Flug nach New York gibt es also weder Geld noch Betreuung.
Prüfen Sie die Messung, bevor Sie aufgeben
Viele Reisende rechnen mit der Landung oder mit der Anzeigetafel. Maßgeblich ist die Öffnung der ersten Tür. An großen Flughäfen liegen zwischen Aufsetzen und geöffneter Tür regelmäßig fünfzehn bis zwanzig Minuten, an schlechten Tagen mehr.
Genau in dieser Spanne kippen Fälle. Wer laut Tafel mit zwei Stunden fünfzig Minuten abgewiesen wird, sollte die tatsächliche Ausstiegszeit belegen. Ein Foto der Uhrzeit beim Verlassen des Flugzeugs oder die Zeitangabe eines Flugverfolgungsdienstes genügt oft.
Und prüfen Sie, ob es eine Umsteigeverbindung in einer Buchung war. Dann zählt die Ankunft am Endziel, nicht die Ankunft am Zwischenstopp.
Prüfen Sie Ihren Fall
Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.
So gehen Sie vor
- Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
- Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
- Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.
Was der EuGH entschieden hat
Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.
| Aktenzeichen | Verfahren | Kernaussage |
|---|---|---|
| C-402/07 ECLI:EU:C:2009:716 | Sturgeon u. a. | Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch. |
| C-11/11 ECLI:EU:C:2013:106 | Folkerts | Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete. |
Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.
Häufige Fragen
Wie viel Geld bei 2 Stunden Verspätung?
Bei zwei Stunden gibt es keine Ausgleichszahlung: Die Schwelle liegt bei drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel. Leer gehen Sie trotzdem nicht aus. Auf Strecken bis 1.500 Kilometer beginnt ab zwei Stunden die Betreuungspflicht nach Artikel 9, also Verpflegung, zwei Nachrichten und bei Bedarf eine Übernachtung. Wird nichts angeboten, sind Ihre Belege erstattungsfähig.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, konsolidierte Fassung
- Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Luftfahrt-Bundesamt, nationale Durchsetzungsstelle
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- Flughafendaten: OurAirports, öffentlich zugänglicher Datensatz
Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.
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