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Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Artikel 7

2 Stunden Verspätung: was Ihnen zusteht

Daten geprüftStand Wie wir prüfen

Zwei Stunden reichen für die Ausgleichszahlung nicht. Leer gehen Sie deshalb trotzdem nicht aus.

  • ab 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung unter 14 Tagen
  • Nichtbeförderung
  • bis 3 Jahre rückwirkend

In allen drei Fällen gilt: Beruft sich die Airline erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand nach Artikel 5 Absatz 3, entfällt die Ausgleichszahlung.

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Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

Was ist passiert?

Wurde die Annullierung 14 Tage oder länger vor Abflug mitgeteilt, entfällt die Ausgleichszahlung. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen.

Wer freiwillig zurücktritt, vereinbart eine Gegenleistung und gibt den Anspruch aus Artikel 7 auf.

Kommt der Ersatzflug nur wenig später an, halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Ausgleichszahlung.

Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU hängt es von der Airline ab, ob die Verordnung greift.

Freiwillig. Die Begründung ändert den Betrag nicht, aber sie zeigt, wie die Gerichte solche Fälle bisher gesehen haben.

Vier Angaben genügen. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein.

  • Vergleich kostenlos
  • 6 Anbieter verglichen
  • Stand: 31.07.2026

Ihr Fall nach Artikel 7

FRAJFKBeispielstrecke
bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km600 €
01.5003.500darüber
Noch keine Angaben

Beispiel: FRA nach JFK sind 6.189 km, daraus folgt die Stufe 600 Euro. Sobald Sie oben Ihre Strecke eingeben, rechnet die Anzeige um.

Davon bleiben Ihnen

Werte für 600 €. Nach Ihrer Prüfung rechnen wir auf Ihren Betrag um.

Portale im Vergleich

Sortiert nach dem Betrag, der bei Ihnen ankommt.

Wir verlinken die Anbieter direkt und verdienen daran derzeit nichts. Sobald eine Zusammenarbeit besteht, kennzeichnen wir die Links als Werbung. Die Reihenfolge richtet sich in jedem Fall nach der Auszahlung.

EUflightNettoauszahlung 1/6
Vergleich kostenlos28 %Sie erhalten 400 €von 600 €
FairplaneNettoauszahlung 2/6
Vergleich kostenlos24–35 %Sie erhalten 390–456 €von 600 €
AirHelpNettoauszahlung 3/6
Vergleich kostenlos35 %Sie erhalten 390 €von 600 €

Alle Konditionen im ausführlichen Vergleich

Was bei zwei Stunden gilt

  • Bis 1.500 km beginnt die Betreuungspflicht ab zwei Stunden
  • Die Ausgleichszahlung setzt drei Stunden am Endziel voraus
  • Gemessen wird die Öffnung der ersten Tür, nicht die Landung
  • Bei Umsteigeverbindungen zählt die Ankunft am Endziel

Warum die Grenze bei drei Stunden liegt

Im Text der Verordnung steht die Dreistundengrenze nicht. Sie stammt aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Sturgeon: Wer mindestens drei Stunden später am Endziel ankommt, wird behandelt wie jemand, dessen Flug annulliert wurde. Darunter gibt es keine Ausgleichszahlung, und die Grenze ist hart.

Zwei Stunden fünfundfünfzig Minuten bringen nichts, drei Stunden fünf Minuten bringen den vollen Satz. Diese Schärfe wirkt willkürlich, ist aber gewollt: Ohne feste Grenze wäre jeder Fall eine Einzelfallabwägung.

Bemerkenswert bleibt, dass die Höhe danach nicht mehr steigt. Ob Sie drei oder neun Stunden zu spät ankommen, ändert am Betrag nichts. Die einzige Ausnahme läuft in die andere Richtung: Auf Langstrecken außerhalb der EU halbiert Artikel 7 Absatz 2 die Zahlung, wenn Sie weniger als vier Stunden zu spät ankommen.

Was bei zwei Stunden trotzdem zusteht

Auf Strecken bis 1.500 Kilometer beginnt bereits ab zwei Stunden die Betreuungspflicht nach Artikel 9. Die Airline schuldet Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails und bei einer Verschiebung auf den Folgetag eine Übernachtung samt Transfer.

Wird am Flughafen nichts angeboten, versorgen Sie sich selbst und reichen die Belege ein. Das sind selten dreistellige Beträge, aber es ist ein durchsetzbarer Anspruch, und er wird mit nichts verrechnet.

Auf mittleren Strecken beginnt diese Pflicht erst bei drei, auf Langstrecken außerhalb der EU bei vier Stunden. Bei zwei Stunden auf einem Flug nach New York gibt es also weder Geld noch Betreuung.

Prüfen Sie die Messung, bevor Sie aufgeben

Viele Reisende rechnen mit der Landung oder mit der Anzeigetafel. Maßgeblich ist die Öffnung der ersten Tür. An großen Flughäfen liegen zwischen Aufsetzen und geöffneter Tür regelmäßig fünfzehn bis zwanzig Minuten, an schlechten Tagen mehr.

Genau in dieser Spanne kippen Fälle. Wer laut Tafel mit zwei Stunden fünfzig Minuten abgewiesen wird, sollte die tatsächliche Ausstiegszeit belegen. Ein Foto der Uhrzeit beim Verlassen des Flugzeugs oder die Zeitangabe eines Flugverfolgungsdienstes genügt oft.

Und prüfen Sie, ob es eine Umsteigeverbindung in einer Buchung war. Dann zählt die Ankunft am Endziel, nicht die Ankunft am Zwischenstopp.

Prüfen Sie Ihren Fall

Vier Angaben genügen: Abflug, Ziel, Datum und wie lange es dauerte. Sie sehen sofort, welche Stufe nach Artikel 7 greift und was bei den Anbietern davon übrig bleibt.

Anspruch kostenlos prüfenLieber selbst fordern

So gehen Sie vor

  1. Flugdaten eingeben: Flugnummer, Datum und Strecke.
  2. Anspruch wird gegen die Verordnung 261/2004 geprüft.
  3. Bei Erfolg fordert das Portal die Ausgleichszahlung für Sie ein.

Was der EuGH entschieden hat

Jede Zeile führt zum Volltext der Entscheidung bei EUR-Lex. Wir geben keine Aktenzeichen an, die wir nicht selbst nachgeschlagen haben.

AktenzeichenVerfahrenKernaussage
C-402/07
ECLI:EU:C:2009:716
Sturgeon u. a.Ab drei Stunden Verspätung am Endziel stehen Reisende denen gleich, deren Flug annulliert wurde. Erst dieses Urteil machte den Anspruch bei Verspätung überhaupt praktisch.
C-11/11
ECLI:EU:C:2013:106
FolkertsMaßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel. Wer den Anschluss verpasst und mehr als drei Stunden später ankommt, hat den Anspruch, auch wenn der erste Flug pünktlich startete.

Quelle: EUR-Lex, konsolidierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Stand der Prüfung: 29.07.2026.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bei 2 Stunden Verspätung?

Bei zwei Stunden gibt es keine Ausgleichszahlung: Die Schwelle liegt bei drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel. Leer gehen Sie trotzdem nicht aus. Auf Strecken bis 1.500 Kilometer beginnt ab zwei Stunden die Betreuungspflicht nach Artikel 9, also Verpflegung, zwei Nachrichten und bei Bedarf eine Übernachtung. Wird nichts angeboten, sind Ihre Belege erstattungsfähig.

Quellen

Wir verlinken Primärquellen. Sekundärliteratur nutzen wir zum Auffinden, zitieren aber erst nach Abgleich mit dem Originaltext.